22.05.1996
Bundestag - Drucksache 13/4699
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1996 S. 1013 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 24.07.1996, Seite 1013
- Gesetz zur Änderung des AGB-Gesetzes und der Insolvenzordnung
- vom 19.07.1996
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.03.2017 - VII ZR 269/15
Kontrollfähigkeit der Haftungsbegrenzungsklausel eines Architekten: …
Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für das Gesetz zur Änderung des AGB-Gesetzes und der Insolvenzordnung vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1013), mit dessen Art. 1 Nr. 2 § 24a AGBG in das AGB-Gesetz eingefügt worden ist (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB), sollte die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG Nr. L 95 S. 29) in deutsches Recht umgesetzt werden.Dabei sollte das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) nur insoweit geändert werden, als dies die Richtlinie erforderlich machte (vgl. BT-Drucks. 13/2713, S. 6).
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 185/06
Fortbestehen eines Mietverhältnisses in der Insolvenz des Vermieters
(2) Dass ein Mietvertrag für den Vermieter (nur) Einnahmen bringt, eine Verpflichtung zur Übergabe der Mietsache der Masse also nützt oder jedenfalls nicht schadet (vgl. die Begründung des Rechtsausschusses zur nachträglich eingeführten Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 InsO, BT-Drucks. 13/4699, S. 6), ist in dieser Allgemeinheit ebenfalls nicht richtig. - BGH, 11.01.2018 - IX ZR 295/16
Begründung eines Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters durch den mittelbare …
Aus der Erwägung des Gesetzgebers zu § 108 Abs. 1 Satz 2 InsO, in die Masse fließe regelmäßig nur der Kostenanteil für die Feststellung und die Verwertung des Leasinggutes (BT-Drucks. 13/4699, S. 6), ergibt sich nur die Möglichkeit eines Verwertungsrechts. - ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Voraussetzungslose Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle
Damit wird die Diskrepanz zwischen § 305 Abs. 1 BGB und der alle vorformulierten Klauseln erfassenden Regelung des Artikel 3 Abs. 1 RL weitgehend überbrückt (Wolf/Lindacher/Pfeiffer 5. Auflage, § 310 Abs. 3 Randnr. 10 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/2713, Seite 5).