03.06.1997

Bundestag - Drucksache 13/7792

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2070   

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https://dejure.org/1997,29080
BGBl. I 1997 S. 2070 (https://dejure.org/1997,29080)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 25.08.1997, Seite 2070
  • Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern
  • vom 18.08.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom

    (1) Ziel des InvZulG 1999 vom 18. August 1997 (BGBl I 2070, BStBl I 1997, 790) wie seiner Vorgängerregelungen ist es, Finanzmittel bereitzustellen, um den wirtschaftlichen Umbruch nach der Wiedervereinigung abzufedern, die unterschiedliche Wirtschaftskraft auszugleichen und das wirtschaftliche Wachstum in den neuen Bundesländern zu fördern (vgl. den 19. Subventionsbericht der Bundesregierung vom 1. Oktober 2003, BT-Drucks. 15/1635, S. 32; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 247).

    Wegen des erheblichen Sanierungsbedarfs in den Innenstädten sah das InvZulG 1999 Investitionszulagen, die gemäß § 6 Abs. 3 InvZulG 1999 aus dem Bund, Ländern und Gemeinden anteilig zustehenden Einkommens- und Körperschaftssteueraufkommen auszuzahlen sind, auch für Maßnahmen zur Modernisierung des Mietwohnungsbestands und des selbst genutzten Wohnungseigentums vor (vgl. BT-Drucks. 13/7792, S. 7).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte eine "auf die Innenstädte eng begrenzte Förderung des Mietwohnungsneubaus (...) die Sanierungsanstrengungen flankieren und zur Revitalisierung der Innenstädte beitragen' (BT-Drucks. 13/7792, S. 7).

  • BFH, 24.01.2008 - III R 9/05

    Investitionszulagenbegünstigter Umbau eines Gebäudes zu einem Mietwohngebäude -

    Dies ergebe sich aus der Gesetzesüberschrift zu § 3 InvZulG 1999 und aus der Gesetzesbegründung (BTDrucks 13/7792, 7).

    Aus der amtlichen Überschrift zu § 3 InvZulG 1999 ("Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden ...") und den Gesetzesmaterialien (z.B. BTDrucks 13/7792, 7: "... Modernisierung des Bestands von Mietwohnungen ...") kann nicht gefolgert werden, dass nur Baumaßnahmen an einem schon vor dem Umbau zu Wohnzwecken genutzten Gebäude förderbar sind.

  • BFH, 19.02.2004 - III R 41/03

    Investitionszulage bei Mietwohnbauten nach § 3 InvZulG 1999

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Modernisierung und Sanierung des Altbaubestandes gefördert und die Investitionszulage daher auf Erhaltungs- und nachträgliche Herstellungsarbeiten an vor dem 1. Januar 1991 fertig gestellten Gebäuden beschränkt werden (BTDrucks 13/8059 S. 20 f.).

    Begünstigt sollte auch die Anschaffung eines Gebäudes sein, das vom Veräußerer noch modernisiert wird, allerdings beschränkt auf den Teil der Anschaffungskosten, der auf Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen entfällt, die der Veräußerer nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages durchführt (BTDrucks 13/7792 S. 13 f.).

  • BFH, 21.12.2017 - III R 14/16

    Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft

    Hierzu bringen die Gesetzesmaterialien (BTDrucks 13/7792, S. 13) in Übereinstimmung mit dem Gesetzeswortlaut zum Ausdruck, dass die beweglichen Wirtschaftsgüter "mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in einem kleinen oder mittleren Betrieb des verarbeitenden Gewerbes oder der produktionsnahen Dienstleistungen verbleiben".
  • BFH, 03.03.2005 - III R 46/03

    InvZul - langfristige Überlassung an Betrieb in Berlin (West)

    Diese Förderung wurde jedoch durch das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Bundesländern vom 18. August 1997 (BGBl I 1997, 2070, BStBl I 1997, 790) rückwirkend zum 1. Januar 1996 beschränkt auf sog. Erstinvestitionen.

    Durch die Änderung des § 11 Abs. 2 Nr. 3 InvZulG 1996 ist der Gesetzgeber den Auflagen der EU-Kommission nachgekommen, unter denen diese ihre Zustimmung zur Förderung von Berlin-West erteilt hatte (BTDrucks 13/8059, S. 21).

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

    In der Bundestagsdrucksache 13/7792 vom 3. Juni 1997 (Seite 12) zum InvZulG 1999 habe er die Absicht dargelegt, die bisherige Förderung des verarbeitenden Gewerbes um die Förderung bestimmter produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe zu erweitern.

    Im Übrigen zeigt sich die Intention des Gesetzgebers, worauf das Finanzamt zu Recht hinweist, auch aus der Bundestags-Drucksache 13/7792 vom 3. Juni 1997 zum InvZulG 1999.

  • BFH, 29.05.2008 - III R 3/05

    Investitionszulage für kleine und mittlere Betriebe des Groß- und Einzelhandels

    In § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 InvZulG 1999 wurde dieses Ziel beibehalten (BTDrucks 13/7792, 13).
  • BFH, 27.05.2004 - III B 127/03

    Verfassungswidrige Rückwirkung des InvZulÄndG i.d.F. v. 20.12.2000

    Nach der ursprünglichen Fassung des § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 InvZulG 1999 i.d.F. vom 18. August 1997 (BGBl I 1997, 2070, BStBl I 1997, 790) war Satz 1 Nr. 1 und 2 nur anwendbar, "wenn keine erhöhten Absetzungen in Anspruch genommen worden sind".
  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05

    Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche

    Dann würde § 3 Abs. 1 Satz 3 in der Fassung des InvZulG vom 18.08.1997 (BGBl I 1997, 2070) zur Anwendung kommen.
  • BFH, 29.05.2006 - III B 159/05

    Grundsätze für die Gleichstellung eines grundlegenden Gebäudeumbaus und eines

    Es ist auch nicht zweifelhaft, dass für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "neuer Gebäude" des § 2 Abs. 3 InvZulG 1999 die für die degressive Absetzung für Abnutzung des § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes geltenden Grundsätze anzuwenden sind, da sich dies bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt (vgl. BTDrucks 13/7792, 13, sowie auch Blümich/Stuhrmann, § 2 InvZulG 1999 Rz. 67).
  • BFH, 15.12.2005 - III R 20/05

    Seniorenpflegeheim; Wohnzwecke i. S. von § 3 Abs. 1 InvZulG

  • BFH, 15.12.2005 - III R 29/05

    Wohnzwecke i. S. von § 3 Abs. 1 InvZulG

  • BFH, 20.10.2005 - III R 18/04

    InvZul für Modernisierung

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04

    Leerstand einer fremdvermieteten Wohnung von mehr als einem Jahr ist schädlich

  • FG Brandenburg, 08.12.2004 - 5 K 2168/02

    Voraussetzungen für die Begünstigung nachträglicher Herstellungsarbeiten und

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 320/06

    Keine Anspruch auf Investitionszulage für Herstellungsarbeiten, für die bereits

  • FG München, 18.11.2004 - 5 K 3692/04

    Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten eines Nießbrauchers an Gebäuden im

  • FG Münster, 20.07.2004 - 6 K 4015/02

    Voraussetzungen für eine Investitionszulage bei Modernisierungsmaßnahmen an einem

  • FG Thüringen, 24.05.2007 - I 1317/03

    Keine Investitionszulage wenn durch Bauarbeiten ein neues Wirtschaftsgut entsteht

  • FG Brandenburg, 08.12.2004 - 5 K 3013/02

    Bindungswirkung für eine Bescheinigung im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 S. 3

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.02.2007 - 13 B 2291/06

    Rückforderung von Investitionszulage bei Sale-and-lease-back Geschäft

  • FG Brandenburg, 27.10.2005 - 5 K 951/04

    Förderhöchstgrenze gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 InvZulG 1999 ist nicht

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 K 320/06

    Voraussetzungen für eine Investitionszulage gem. § 3 Investitionszulagengesetz

  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

  • FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4829/02

    Investitionszulage; Eisenindustrie; Stahlindustrie; Schrottrecycling;

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