20.03.2000

Bundestag - Drucksache 14/2959

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1374   

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https://dejure.org/2000,41431
BGBl. I 2000 S. 1374 (https://dejure.org/2000,41431)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 13.09.2000, Seite 1374
  • Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften
  • vom 01.09.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 22.03.2000   BT   VERGLEICHENDE WERBUNG SOLL KÜNFTIG ZULÄSSIG SEIN (GESETZENTWURF)
  • 17.05.2000   BT   VERGLEICHENDE WERBUNG SOLL KÜNFTIG ZULÄSSIG SEIN
  • 26.05.2000   BT   UNTERNEHMER SOLL FÜR GEWINNVERSPRECHEN HAFTEN (UNTERRICHTUNG)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs des die Richtlinie umsetzenden Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften soll diese Richtlinienbestimmung nicht verbieten, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil anderenfalls anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, nahezu vollständig verboten wäre (BT-Drucks. 14/2959, S. 12 = WRP 2000, 555, 561; vgl. ferner Scherer, WRP 2001, 89, 95; insoweit zustimmend auch Harte/Henning/Sack aaO § 6 Rdn. 159).

    Für die Auslegung im Sinne einer Beschränkung auf die "offene Nachahmung" spreche auch Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG, wonach keine Markenverletzung vorliege, wenn die Benutzung von Marken nur eine Unterscheidung bezwecke, durch die Unterschiede objektiv herausgestellt werden sollten (BT-Drucks. 14/2959, S. 12 = WRP 2000, 555, 561).

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Das Berufungsgericht hat die Beurteilung der Frage, ob das Verhalten der Beklagten eine unzulässige vergleichende Werbung darstellt, zutreffend anhand des § 2 UWG in der Fassung vorgenommen, die diese Vorschrift durch das Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vom 1. September 2000 (BGBl. I S. 1374) mit Wirkung vom 14. September 2000 erhalten hat.
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 254/16

    Knochenzement III - Wettbewerbsverstoß: Herabsetzung eines Mitbewerbers durch die

    Andere wollen in diesen Fällen den Tatbestand des § 6 Abs. 1 UWG verneinen (Sack in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 6 Rn. 116; Plassmann, GRUR 1996, 377, 379; Tilmann, GRUR 1997, 790, 795) oder den Katalog gemäß § 6 Abs. 2 UWG entweder gar nicht (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 14/2959, S. 10 = WRP 2000, 555, 559; Tilmann, GRUR 1999, 546, 547; Berlit, BB 2000, 1305, 1306; Kießling/Kling, WRP 2002, 615, 625) oder nur nach einem teleologisch reduzierten Maßstab anwenden (Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 6 Rn. 38 mwN; MünchKomm.UWG/Menke, 2. Aufl., § 6 Rn. 147; Ohly/Spence, GRUR-Int. 1999, 681, 686; Faßbender EuZW 2005, 42, 43; Sack, WRP 2008, 170, 175).
  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit

    b) Für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch ist, soweit es um die Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung geht, nunmehr von dem während des Verfahrens am 14.09.2000 in Kraft getretenen § 2 UWG auszugehen, mit dem die Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/45O/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (abgedruckt in: Berlit, Vergleichende Werbung, S. 80 ff) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vom 01.09.2000 (BGBl I S. 1374)).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch, um den es hier allein geht, ist nunmehr von dem während des Revisionsverfahrens am 14. September 2000 in Kraft getretenen § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG auszugehen, der in dem hier fraglichen Regelungsbereich inhaltlich Art. 3a Abs. 1 lit. e der Richtlinie 97/55/EG entspricht (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 14/2959, S. 12 = WRP 2000, 555, 561).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 182/07

    Grenzen der Zulässigkeit der Werbung mit Bilddarstellungen von Krankheiten in der

    In ihr wird ausgeführt, gemäß Art. 5 Buchstabe b RL 92/28/EWG sei die vergleichende Werbung für Humanarzneimittel eingeschränkt; da dies dem in § 2 UWG a. F. (vgl. jetzt § 6 UWG) nunmehr enthaltenen Grundsatz der Zulässigkeit vergleichender Werbung entgegenstehe, sei eine Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung (Art. 5 Buchstabe b RL 92/28/EWG) erforderlich, auf die bislang wegen des grundsätzlichen Verbots vergleichender Werbung in Deutschland verzichtet worden sei (BT-Drucksache 14/2959 vom 20. März 2000, Seite 9).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 190/15

    Darlegungs- und Beweislast des Unterlassungsschuldners bei einer

    Auch wenn der deutsche Gesetzgeber und, dem folgend, die Rechtsprechung davon ausgehen, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen eine ausreichende Umsetzung der Richtlinie darstellen (BT-Drucks. 14/2959, S. 9; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 362), so ist in Zweifelsfällen auf die Richtlinie zurückzugreifen, um eine richtlinienkonforme Anwendung des deutschen Recht zu gewährleisten (Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 5 Rn. 3.22; Ruess, in: MünchKomm-Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 5 UWG Rn. 244).
  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

    Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.
  • FG Köln, 18.10.2006 - 4 K 3006/04

    Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke bei der Konzeption und der

    Nach der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung des Urheberrechtsgesetzes (im folgenden UrhG) vom 09.09.1965 in der Fassung durch das Gesetz vom 01.09.2000 (BGBl I S. 1374) gehören zu den geschützten Werken nach § 2 Abs. 1 UrhG aus dem Bereich der Literatur, Wissenschaft und Kunst insbesondere auch Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme.
  • OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00

    Werbliche Gegenüberstellung von Online-Tarifen - "Einsteiger" und "Vielnutzer" -

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit dem Werbevergleich, also einer Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht (vgl. Art. 2 Nr. 2 a der vorgenannten Richtlinie und jetzt § 2 Abs. 1 UWG in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vom 1. September 2000, BGBl. I S. 1374 f.), Aussagen einhergehen, die der angesprochene Mitbewerber aus anderen Gründen wettbewerbsrechtlich nicht hinzunehmen verpflichtet ist, zum Beispiel, wenn die vergleichende Werbung im Sinne des Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) der Richtlinie 97/95/EG bzw. § 3 UWG irreführt.
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00

    Vergleichende Werbung durch Tarifgegenüberstellung - Mobilfunk - "Citygespräche"

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00

    Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"

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