27.11.2000

Bundestag - Drucksache 14/4772

Änderungsantrag, Urheber: Fraktion der PDS

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1920   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,45781
BGBl. I 2000 S. 1920 (https://dejure.org/2000,45781)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 28.12.2000, Seite 1920
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)
  • vom 21.12.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 23.08.2000   BT   BUND WILL NÄCHSTES JAHR 478,7 MILLIARDEN DM AUSGEBEN (GESETZENTWURF)
  • 18.10.2000   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 17.11.2000   BT   BUNDESHAUSHALT 2001 SOLL 477 MILLIARDEN DM BETRAGEN
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07

    Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im

    Im Übrigen muss bei der Auslegung des Tatbestandes berücksichtigt werden, dass die Vorschrift im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Zunahme rechtsextremistischer Versammlungen im Gepräge historischer Aufmärsche des NS-Regimes geschaffen wurde und diesem entgegenwirken sollte (BT-Drucksache 14/4832 S. 1 und 15/5051 S. 1).
  • LAG Sachsen, 20.09.1994 - 1 Sa 684/94

    Ordentliche Kündigung einer Erzieherin nach dem Einigungsvertrag;

    Der Bundesgesetzgeber hat aber nur für besondere Behörden die Vertretungsmöglichkeiten deshalb erweitert-, um die Dienststellenleiter dieser Behörden zu entlasten und einer gängigen Verwaltungspraxis zu entsprechen (BT-Drucksache 14/4774, S. 9).
  • LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs bei nicht

    Aus der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des deutschen Bundestages vom 14.6.1989 (BT-Drucksache 14/4774, Seite 9) ergibt sich, daß die Anfügung von Satz 4 an § 7 BPersVG deshalb erfolgen sollte, weil die Auffassung vertreten wurde, daß die bisherige Vertretungsregelung in § 7 BPersVG einen erheblichen Verfahrensaufwand verursache, weshalb es zweckmäßig erscheine, wenn der Dienststellenleiter auch sonstige Beschäftigte mit der Vertretung gegenüber dem Personalrat beauftragen könne, sofern der Personalrat sich damit einverstanden erkläre.
  • LAG Sachsen, 16.08.1994 - 5 Sa 188/93
    Aus der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 14.06.1989 (BT-Drucksache 14/4774, S. 9) ergibt sich, daß die Anfügung von Satz 4 deshalb erfolgen sollte, weil die Auffassung vertreten wurde, daß die bisherige Vertretungsregelung in § 7 BPersVG einen erheblichen Verfahrensaufwand verursache, weshalb es zweckmäßig erscheine, wenn der Dienststellenleiter auch sonstige Beschäftigte mit der Vertretung gegenüber dem Personalrat beauftragen könne, sofern der Personalrat sich damit einverstanden erkläre.
  • VG Koblenz, 01.03.2001 - 4 PK 2877/00

    Erstattung von Reisekosten ; Ausgabestopp für die Reisekostenvergütungen für

    Dies war und ist in den hier in Rede stehenden Ausgaben beim Titel 527 03, der einer der sog. flexiblen Titel ist, der Fall (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Haushaltsgesetzes 2000 vom 22. Dezember 1999 [BGBl. I S. 2561] sowie des Haushaltsgesetzes 2001 vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1920]) mit der Folge, dass der Beteiligte im Falle des "Erschöpfungseinwandes" gerichtlich überprüfbar nachzuweisen hat, dass auch die Mittel im Deckungskreis erschöpft sind, wobei es unerheblich ist, dass - wie der Beteiligte in der mündlichen Anhörung vorgetragen hat - nicht alle gegenseitig deckungsfähigen Mittel in der Bewirtschaftung des Fachreferats PSZ V 4 sind (vgl. BVerwG, a.a.O. sowie Niedersächsisches OVG, a.a.O.).
  • LAG Sachsen, 19.07.1994 - 12 (9) 143/93
    In der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 14.06.1989 (BT-Drucksache 14/4774, Seite 9) wurde darauf abgestellt, daß die Regelung in § 7 BPersVG über die Vertretung der Dienststelle gegenüber dem Personalrat einen erheblichen verfahrensmäßigen Aufwand verursache und ein ordnungsgemäßes personalvertretungsrechtliches Beteiligungsverfahren nur dann eingeleitet sei, wenn die Vertretungsregelung des § 7 BPersVG beachtet wurden.
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