26.04.2002

Bundestag - Drucksache 14/8930

Bericht, Urheber: Ausschuss für Gesundheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 3352   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,49843
BGBl. I 2002 S. 3352 (https://dejure.org/2002,49843)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 27.08.2002, Seite 3352
  • Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes
  • vom 21.08.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 23.04.1999   BT   BUNDESRAT WILL APOTHEKENGESETZ GEÄNDERT SEHEN (GESETZENTWURF)
  • 04.12.2000   BT   ÄNDERUNG DES APOTHEKENGESETZES UNTER DER LUPE
  • 06.12.2000   BT   VORGESCHLAGENE ÄNDERUNG DES APOTHEKENGESETZES FAND GETEILTES ECHO
  • 11.03.2002   BT   Anhörungen zu Informationen von Krankenversicherten und Apothekengesetz
  • 13.03.2002   BT   Sachverständige begrüßen Änderung des Apothekengesetzes weitgehend
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Aus Sicherheitsgründen sei eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Abspracheverbot erforderlich, weil die Zytostatikazubereitungen nicht in die Hände der Patienten gelangen sollten (BT-Drucks 14/756 S 5) .
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger

    (2) § 12a ApoG wurde eingefügt durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3352) und trat nach einer längeren Übergangszeit am 27. August 2003 in Kraft (Art. 5 des Gesetzes).

    Diese Betten fielen nunmehr in den Zuständigkeitsbereich privater Pflegeheime, so dass für sie eine Versorgung durch eine Krankenhausapotheke nach § 14 ApoG nicht mehr in Betracht kam (Entwurf des Bundesrats eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes, BT-Drucks. 14/756 S. 1, 5; Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2009 - LBGH A 10322/09, BeckRS 2009, 39439 = juris Rn. 26).

    Zugleich wurde eine kostengünstigere Arzneimittelversorgung angestrebt (Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Entwurf des Bundesrats eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes, BT-Drucks. 14/756 S. 5 und Entwurf des Bundesrats aaO S. 1).

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer

    Diese Ausnahme vom Verbot der Absprachen zwischen Ärzten und Apothekern hat der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen angeordnet, damit die Zytostatikazubereitungen nicht in die Hände der Patienten gelangen (vgl. Entwurf des Bundesrats eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes, BT-Drucks. 14/756 S. 5).
  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    Die Regelung des § 11 Abs. 2 ApoG trägt dem Umstand Rechnung, dass angesichts der an die Herstellung anwendungsfertiger Zytostatika in personeller, räumlicher und apparativer Hinsicht gestellten hohen Anforderungen erfahrungsgemäß nur einzelne Apotheken Verschreibungen von Zytostatikazubereitungen ordnungsgemäß ausführen können und die Zubereitungen zudem aus Sicherheitsgründen nicht den Patienten ausgehändigt werden sollten (Rixen in Rixen/Krämer aaO § 11 Rn. 41 mit Hinweis auf die Begründung des Entwurfs des Bundesrats eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes, BT-Drucks. 14/756, S. 5).
  • VGH Bayern, 30.03.2012 - 9 B 11.1465

    Genehmigung eines Heimversorgungsvertrags; Regionalprinzip; Gewährleistung der

    Zur Entstehungsgeschichte des § 12a ApoG ist zu bemerken, dass diese Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3352) in das ApoG eingefügt worden ist.

    Zusätzlich entstanden den Krankenkassen erhebliche Mehrkosten für Arzneimittel, da eine vertragliche Regelung zwischen Heimträgern und öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken für eine kostengünstigere und verbesserte Arzneimittelversorgung nach der seinerzeitigen Gesetzeslage nicht möglich war (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrats, BT-Drs. 14/756 vom 14.04.1999, S. 1).

    Pflegeheime wurden unter bestimmten Voraussetzungen Kur- und Spezialeinrichtungen bei der Arzneimittelversorgung gleichgestellt, die übrigen Pflegeheime sollten die Versorgung durch eine öffentliche Apotheke einzelvertraglich vereinbaren können (vgl. Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 14/8930 vom 25.04.2002, S. 1; Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 14/8875 vom 24.04.2002, S. 1, 4 und 5).

    Hierbei wurde unter anderem anstelle des im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffs "nahe gelegen" (vgl. § 12a Satz 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs des Bundesrats, BT-Drs. 14/756, S. 4: "Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke darf mit dem Träger von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes einen schriftlichen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern nahegelegener Heime mit Arzneimitteln schließen.") die für die Krankenhausversorgung durch öffentliche Apotheken in dem (seinerzeitigen) § 14 Abs. 5 ApoG gewählte Terminologie "entsprechend" übernommen (vgl. BT-Drs. 14/8930, S. 4).

    Der Gesetzgeber hat sich indes - wie bereits oben ausgeführt - bei der Einfügung des § 12a ApoG bewusst dafür entschieden, anstelle des im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffs "nahe gelegen" die für die Krankenhausversorgung durch öffentliche Apotheken in dem (seinerzeitigen) § 14 Abs. 5 ApoG gewählte Terminologie entsprechend zu übernehmen (vgl. BT-Drs. 14/8930, S. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2006 - 5 S 64.05

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Versorgung von Heimen ohne

    Dieser Mangel sollte durch eine gesetzliche Pflicht zur vertraglichen Regelung zwischen Heimträgern und öffentlichen Apotheken behoben werden (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates, vorgelegt dem Deutschen Bundestag am 14. April 1999, BT-Drs. 14/756, S. 1 und 5; Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 14/8875 S. 1, 4 und 5).

    Sie seien im Kontext mit dem Heimgesetz und dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz zu sehen (Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 25. April 2002, BT-Drs. 14/8930 S. 2, 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 13 A 2740/11

    Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages

    Von der ursprünglich im Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/756, S. 4) enthaltenen Formulierung, "Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke darf mit dem Träger von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes einen schriftlichen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern nahegelegener Heime mit Arzneimitteln schließen" nahm der Gesetzgeber Abstand, um die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "nahegelegener Heime" zu vermeiden.

    Mit der entsprechenden Übernahme der seinerzeit bereits in § 14 Abs. 5 ApoG für Krankenhausversorgungsverträge enthaltenen Terminologie (vgl. BT-Drs. 14/8930, S. 4) war jedoch kein Abrücken von dem Anliegen verbunden, eine möglichst zeitnahe und zuverlässige Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern zu gewährleisten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Diese sollen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht unmittelbar an Patienten ausgehändigt werden (vgl. BT-Drs. 14/756 S. 5).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Modellvorhaben - Satzungsnachtrag

    Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 SGB V idF des Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes vom 21. August 2002 (BGBl I S 3352, 3353) kann allerdings bei der Vereinbarung und Durchführung von Modellvorhaben nach Abs. 1 von den Vorschriften des Vierten Kapitels (§§ 69 - 140h SGB V) sowie des Zehnten Kapitels (§§ 284 - 305a SGB V, mit Ausnahme des § 284 Abs. 1 Satz 5 SGB V, vgl § 63 Abs. 3 Satz 4 SGB V) und von den nach diesen Vorschriften getroffenen Regelungen abgewichen werden, soweit es für die Modellvorhaben erforderlich ist; ferner kann von den Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) abgewichen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 13 A 2738/11

    Genehmigungsfähigkeit eines Heimversorgungsvertrages bei Fahrzeit von mehr als

    Von der ursprünglich im Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/756, S. 4) enthaltenen Formulierung, "Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke darf mit dem Träger von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes einen schriftlichen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern nahegelegener Heime mit Arzneimitteln schließen" nahm der Gesetzgeber Abstand, um die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "nahegelegener Heime" zu vermeiden.

    Mit der entsprechenden Übernahme der seinerzeit bereits in § 14 Abs. 5 ApoG für Krankenhausversorgungsverträge enthaltenen Terminologie (vgl. BT-Drs. 14/8930, S. 4) war jedoch kein Abrücken von dem Anliegen verbunden, eine möglichst zeitnahe und zuverlässige Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern zu gewährleisten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 13 A 2739/11

    Angemessene Entfernung einer Apotheke zum Heim als Voraussetzung der Genehmigung

  • VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - LBGH A 10322/09

    Berufsrecht; Heim; Pflicht; Medikament; Heimversorgung; Heimversorgungsvertrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - 9 A 4247/06

    Ablauf des Genehmigungsverfahrens eines Heimversorgungsvertrags gem. § 12a

  • LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 6/01

    Genehmigung zur Anstellung eines Facharztes für Kinderheilkunde in einer

  • LSG Sachsen, 28.11.2007 - L 1 KR 72/06

    Gewährung eines höheren Krankengeldes unter Zugrundelegung des

  • LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 7/01

    Anfechtung einer Genehmigung, einen 55-jährigen Arzt anzustellen, durch die

  • VG Minden, 19.10.2011 - 7 K 365/11

    Geltung des sog. "Regionalprinzips" bei Erteilung einer Genehmigung eines

  • LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - LBGH A 10322/09
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