22.12.2003

Bundestag - Drucksache 15/2285

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. II 2004 S. 458   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,56066
BGBl. II 2004 S. 458 (https://dejure.org/2004,56066)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 14.04.2004, Seite 458
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
  • vom 06.04.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 07.01.2004   BT   Haftungsrecht in der Luftfahrt soll modernisiert werden
  • 21.01.2004   BT   Ergänzende Bestimmungen zum Haftungsrecht im Luftverkehr vorgelegt
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Auf die von den Klägern geltend gemachten Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung sei die - nicht gewahrte - zweijährige Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, BGBl. II 2004 S. 458 (im Folgenden: MÜ) entsprechend anzuwenden.

    Art. 29 Satz 1 MÜ betrifft nur Ansprüche für solche Schäden, deren Ersatz in den Art. 17 ff. MÜ geregelt ist (BT-Drucks. 15/2285 S. 47; Reuschle, aaO, Art. 29 Rdn. 9; so schon BGH, Urt. v. 28.9. 1978 - VII ZR 116/77, NJW 1979, 495, zu Art. 19 des Warschauer Abkommens).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

    In diesem Sinn hat auch der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Ratifizierung den sprachlich geänderten Regelungsinhalt verstanden (vgl. Denkschrift BT-Drucks. 15/2285 S. 42 (zu Artikel 18); ferner: Ruhwedel, in: MüKo, HGB, Artikel 18 MÜ, Rdnr. 38; Müller-Rostin, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Artikel 18 MÜ Rdnr. 86; Boettge, VersR 2005, 908, 912; Schmid/Müller-Rostin, NJW 2003, 3516, 3521; Saenger, NJW 2000, 169, 173; zweifelnd: Harms/Schuler-Harms, Transportrecht 2003, 169, 371).
  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

    c) Aufgrund der Erwägungen, die der EuGH zu den Leistungen nach Art. 6 FluggastrechteVO vor dem Hintergrund der in dem Übereinkommen von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (BGBl. II 2004 S. 458; fortan Montrealer Übereinkommen) aufgestellten Voraussetzungen angestellt hat (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-344/04, juris, Tz. 41 48) ist auch nicht davon auszugehen, dass die Entschädigungsleistung nach Art. 7 FluggastrechteVO durch Art. 29 S. 2 des Montrealer Übereinkommens als nicht kompensatorischer Schadensersatzanspruch untersagt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - Xa ZR 61/09, juris, Rn. 12 ff.; siehe aber Vorabentscheidungsvorlage durch das AG Geldern, Vorlagebeschluss vom 18. Mai 2011 - 4 C 599/10, juris).
  • LG Frankenthal, 21.12.2007 - 1 HKO 39/07

    Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers wegen des (angeblichen)

    Auf die Bestimmungen des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestehender Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999, BGBl. 2004 II, S. 458 ( Montrealer Übereinkommen , MÜ) könne die Beklagte sich schon deshalb nicht berufen, weil hier ein sog. multimodaler Transport i.S.v. § 452 HGB vorliege, denn der mit der Versenderin geschlossene Frachtvertrag habe den Transport zu Lande und zur Luft vorgesehen.
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