13.01.2005

Bundestag - Drucksache 15/4640

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1589   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,58759
BGBl. I 2005 S. 1589 (https://dejure.org/2005,58759)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 16.06.2005, Seite 1589
  • Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen (Altforderungsregelungsgesetz - AFRG)
  • vom 10.06.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 19.01.2005   BT   Altforderungen aus der Zeit vor Kriegsende sollen dem Bund zustehen
  • 16.02.2005   BT   Geplante Altforderungsregelung stößt grundsätzlich auf Zustimmung
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07

    Ausgleichsverpflichtung des Entschädigungsberechtigten aufgrund nachträglicher

    Die Klägerin fordert nunmehr auf der Grundlage des durch Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (BGBl. I S. 1589) mit Wirkung vom 17. Juni 2005 eingefügten § 2a Abs. 1 Satz 1 EntschG einen Betrag in Höhe der noch nicht getilgten Darlehensverbindlichkeiten, die durch die auf den Grundstücken vormals lastenden Grundpfandrechte besichert waren.
  • AG Brandenburg, 19.05.2009 - 34 C 77/08

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem überbauten Teil des Grundstücks;

    Dies ergibt sich nunmehr überdies aber auch aus dem (analog heranzuziehenden) § 3 Abs. 1 Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen - AFRG - (BGBl. Teil I 2005, Seite 1589), wonach Renten-, Reichs- oder Goldmark oder vergleichbare Währungsbezeichnungen im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche Mark, umgestellt dann auf Euro, jetzt umzurechnen sind ( BGH, WM 2006, Seiten 1237 ff. = ZOV 2006, Seiten 167 ff. = NJW-RR 2006, Seiten 1091 ff. = NotBZ 2006, Seiten 320 ff. ).
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