14.10.2008

Bundestag - Drucksache 16/10600

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1982   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41067
BGBl. I 2008 S. 1982 (https://dejure.org/2008,41067)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 17.10.2008, Seite 1982
  • Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG)
  • vom 17.10.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 15.10.2008   BT   500 Milliarden-Euro-Finanzpaket weitgehend positiv beurteilt
  • 15.10.2008   BT   Koalition will Finanzmarkt mit Garantien bis zu 500 Milliarden Euro stabilisieren

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Wird zitiert von ... (15)

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Auf die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise Ende 2008 reagierte der Gesetzgeber durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) vom 17.10.2008 (BGBl I 2008, 1982) und sah dort in § 14 Abs. 3 vor, dass § 8c KStG für Anteilserwerbe durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds und Rückerwerbe nicht anzuwenden sei.
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Nach diesen Maßstäben hat das Berufungsgericht im Ergebnis mit Recht angenommen, dass die Schuldnerin schon geraume Zeit vor den hier zu beurteilenden Materialbestellungen im Sinn von § 19 Abs. 2 InsO - in der bis zum Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) geltenden Fassung - überschuldet war.
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Ende des Jahres 2008 entschied die Beklagte, zur Stabilisierung ihrer Eigenkapitalbasis das mit dem Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) zur Verfügung gestellte Programm zu nutzen.
  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

    Als derartige Maßnahmen sind hier vor allem das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) vom 17.10.2008, BGBl. I 1982, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet wurde, sowie das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS" (Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - FMStBG) vom 17.10.2008, BGBl. I 1982, 1986 zu nennen.

    Dieser Regelung ist keine Zuständigkeit der Hauptversammlung für dieser Maßnahme zu entnehmen; sie verpflichtet ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 16/10600, S. 11 f.) den Fonds dazu, bei Aufgabe seiner Beteiligung zu prüfen, ob eine Veräußerung an die (vormaligen) Aktionäre in Betracht kommt, deren Bezugsrecht bei Übernahme der Beteiligung ausgeschlossen war bzw. die ihre Aktionärsstellung durch den Squeeze out verloren haben.

  • BFH, 29.11.2017 - X R 26/16

    Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar

    Beiträge, die ein privat Versicherter als Basistarif gemäß § 12 Abs. 1d VAG (BGBl 1993 I 2, geändert durch das Gesetz vom 17. Oktober 2008, BGBl I 1982, aktuell § 152 VAG n.F.) entrichtet, sind vollständig abziehbar, da hierdurch Vertragsleistungen versichert werden, die ebenfalls in Art, Umfang und Höhe jeweils den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB V, auf die ein Anspruch besteht, vergleichbar sind (vgl. § 12 Abs. 1a Satz 1 VAG; § 152 Abs. 1 Satz 1 VAG n.F.).
  • LG München I, 08.04.2010 - 5 HKO 12377/09

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Wirksamkeit der Übernahme der Hypo

    § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS" (Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - FMStBG) vom 17.10.2008, BGBl I 1982, 1986, geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStEG) vom 7.4.2009, BGBl I 725, hatte zu dem für die Einberufung maßgeblichen Stichtag folgenden Wortlaut:.

    Als derartige Maßnahmen des Gesetzgebers sind hier vor allem das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) vom 17.10.2008, BGBl. I. 1982, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet wurde, sowie das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS" (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStBG) vom 17.10.2008, BGBl. I. 1982, 1986 zu nennen.

  • BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10

    Prüfung des Mangels der Vollmacht von Amts wegen

    I Gegenstand des Verfahrens ist die Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds - Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) vom 17. Oktober 2008 (BGBl I S. 1982) i.d.F. der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl I S. 1980).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 348/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

    Ende des Jahres 2008 entschied die Beklagte, zur Stabilisierung ihrer Eigenkapitalbasis das mit dem Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) zur Verfügung gestellte Programm zu nutzen.
  • LG München I, 23.02.2012 - 5 HKO 12377/09

    Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts als

    Als derartige Maßnahmen des Gesetzgebers sind hier vor allem das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) vom 17.10.2008, BGBl. I. 1982, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet wurde, sowie das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS" (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStBG) vom 17.10.2008, BGBl. I. 1982, 1986 zu nennen.
  • LAG München, 24.03.2015 - 7 Sa 806/14

    Anpassung einer Betriebsrente

    Ende des Jahres 2008 entschied die Beklagte, zur Stabilisierung ihrer Eigenkapitalbasis das mit dem Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FinanzmarktstabilisierungsfondsG) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) zur Verfügung gestellte Programm zu nutzen.
  • FG München, 07.05.2018 - 10 K 470/17

    Feststellung des Werts des Verwaltungsvermögens

  • FG München, 07.05.2018 - 10 K 468/17

    Gesonderter Feststellung des Werts des Verwaltungsvermögens nach § 13b Abs. 2a

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017

    Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018

    Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung

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