16.10.2007

Bundestag - Drucksache 16/6727

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Verteidigungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2807   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,44170
BGBl. I 2007 S. 2807 (https://dejure.org/2007,44170)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 12.12.2007, Seite 2807
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes
  • vom 07.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Erstes Gesetz zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (G-SIG: 16019447)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 17.08.2007   BT   Bundesregierung will 1.200 Berufssoldaten in den Vorruhestand versetzen
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich - Berufssoldat

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist durch § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG eine Herabsetzung dieser im Soldatengesetz festgesetzten besonderen Altersgrenze nicht erfolgt, denn eine Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG bzw. § 1 Abs. 1 des Personalanpassungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 4013, 4019), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2007 (BGBl. I S. 2807) - PersAnpassG - kann nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschriften nur mit Zustimmung der Berufssoldatin bzw. des Berufssoldaten erfolgen.
  • VG Würzburg, 12.12.2017 - W 1 K 17.60

    Ehescheidungsbedingte Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten bei

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist durch § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG eine Herabsetzung dieser im SG festgesetzten besonderen Altersgrenze nicht erfolgt, denn eine Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG bzw. § 1 Abs. 1 des Personalanpassungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 4013, 4019), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2007 (BGBl. I S. 2807) - PersAnpassG - kann nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschriften nur mit Zustimmung der Berufssoldatin bzw. des Berufssoldaten erfolgen.
  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.319

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist durch § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG eine Herabsetzung dieser im Soldatengesetz festgesetzten besonderen Altersgrenze nicht erfolgt, denn eine Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG bzw. § 1 Abs. 1 des Personalanpassungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 4013, 4019), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2007 (BGBl. I S. 2807) - PersAnpassG - kann nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschriften nur mit Zustimmung der Berufssoldatin bzw. des Berufssoldaten erfolgen.
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