Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

06.07.2011

Bundestag - Drucksache 17/6497

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2258   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90143
BGBl. I 2011 S. 2258 (https://dejure.org/2011,90143)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 25.11.2011, Seite 2258
  • Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
  • vom 22.11.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 08.06.2011   BT   Regierung legt Gesetzentwurf "zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien" vor
  • 05.07.2011   BT   EU-Vorgaben zum Aufenthaltsrecht (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 6. bis 8. Juli)
 
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Wird zitiert von ... (119)

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 3/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Einem generellen Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe unterfielen sie als Ausländer nicht, weil sie nach den bindenden Feststellungen des LSG im streitbefangenen Monat als Inhaber (jeweils) einer (statusbegründenden) Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (hier idF, die die Norm mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 - BGBl I 2258 - erhalten hat) gehört haben (vgl § 23 Abs. 2 SGB XII) .
  • BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 8/17 R

    Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII

    Die Kosten für die Beschaffung eines ausländischen Passes wären - entgegen der Auffassung des LSG - nicht zur Sicherung existenzieller Bedarfe erforderlich, wenn für den Betroffenen auf Grundlage von § 48 Abs. 2 AufenthG (hier in der Fassung, die die Norm mit Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 25.11.2011 <BGBl I 2258> erhalten hat) ein Ausweisersatz ausgestellt würde.
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des klägerischen Begehrens ist das Asylverfahrensgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl I S. 1798), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl I S. 2258) und das Aufenthaltsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl I S. 86).
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Gesetzgebung
   17-B036   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,79203
17-B036 (https://dejure.org/9999,79203)
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Sonstiges (2)

  • 12.04.2011

    Bundestag - Drucksache 17/5470

    Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
  • 06.07.2011

    Bundestag - Drucksache 17/6497

    Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

    Deutscher Bundestag PDF (Sonstiges)
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Der aufenthaltsrechtliche Begriff der Personensorge, den nach einer vereinheitlichenden Korrektur nunmehr auch § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG verwendet, ist demnach familienrechtlich vorgeprägt (vgl. BT-Drs. 17/5470, S. 21: Die Terminologie des Aufenthaltsrechts knüpfe "spezifisch an die Personensorge und nicht allgemein an die elterliche Sorge" an.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

    Vielmehr ist gerade auch der im Aufenthaltsrecht verwendete Begriff der Personensorge, der nach einer vereinheitlichenden Korrektur (vgl. BT-Drs. 17/5470, S. 21: Die Terminologie des Aufenthaltsrechts knüpfe "spezifisch an die Personensorge und nicht allgemein an die elterliche Sorge" an.) nunmehr auch in § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG enthalten ist, familienrechtlich vorgeprägt.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie erfordere darüber hinaus die Einführung einer Regelobergrenze von fünf Jahren für die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 AufenthG (BTDrucks 17/5470 S. 17).
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