20.03.2012

Bundestag - Drucksache 17/9049

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1914   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,91993
BGBl. I 2012 S. 1914 (https://dejure.org/2012,91993)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 18.09.2012, Seite 1914
  • Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
  • vom 13.09.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 26.03.2012   BT   Gesetzentwürfe zur Einrichtung und Finanzierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgelegt
  • 26.03.2012   BT   Erste Lesung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm
  • 26.03.2012   BT   "Weichen für ein nachhaltiges Wachstum in Europa"
  • 24.04.2012   BT   Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • 27.04.2012   BT   Anhörung zum Euro-Rettungsschirm
  • 27.04.2012   BT   Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm bleiben strittig
  • 07.05.2012   BT   Sachverständige über Fiskalpakt und ESM uneinig
  • 21.06.2012   BT   Fiskalvertrag und ESM (in: Vorschau auf die Plenarsitzungen vom 27. bis 29. Juni 2012)
  • 22.06.2012   BT   Abstimmung über Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm
  • 27.06.2012   BT   Zustimmung zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) (in: Vorschau auf die Plenarsitzungen vom 27. bis 29. Juni 2012)
  • 29.06.2012   BT   Breite Mehrheit für Fiskalpakt und Rettungsschirm
  • 12.09.2012   BT   Lammert begrüßt Klarstellungen im Karlsruher Urteil
  • 12.09.2012   BT   Lammert begrüßt Klarstellungen im Karlsruher Urteil
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 193/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    Um die Anleihebedingungen insoweit der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, übernehmen das Schuldverschreibungsgesetz und das Bundesschuldenwesengesetz jeweils die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Staaten der Eurozone abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet und damit "kontrollfest" macht (BT-Drucks. 16/12814, S. 1 f., 13 f. und BT-Drucks. 17/9049, S. 1 f., 7; zur Möglichkeit der Änderung der Anleihebedingungen von Altschuldverschreibungen nach § 24 Abs. 2 SchVG siehe BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - II ZR 381/13, BGHZ 202, 7).
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 47/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    Um die Anleihebedingungen insoweit der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, übernehmen das Schuldverschreibungsgesetz und das Bundesschuldenwesengesetz jeweils die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Staaten der Eurozone abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet und damit "kontrollfest" macht (BT-Drucks. 16/12814, S. 1 f., 13 f. und BT-Drucks. 17/9049, S. 1 f., 7; zur Möglichkeit der Änderung der Anleihebedingungen von Altschuldverschreibungen nach § 24 Abs. 2 SchVG siehe BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - II ZR 381/13, BGHZ 202, 7).
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