05.05.2014

Bundestag - Drucksache 18/1311

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 1306   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,62765
BGBl. I 2014 S. 1306 (https://dejure.org/2014,62765)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 04.08.2014, Seite 1306
  • Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
  • vom 28.07.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 14.05.2014   BT   Nachhaltige Planung für Jobcenter
  • 26.05.2014   BT   Asylrecht, Hartz IV, Künstlersozialabgabe
  • 04.06.2014   BT   Erstattungsanspruch von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (in: Bundestagsbeschlüsse am 4. und 5. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15

    § 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren

    § 40a SGB II sei durch das Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen vom 28. Juli 2014 (BGBl I 2014, 1306) in das SGB II eingefügt worden und gelte nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2009.

    Wie das Sozialgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, ist § 40a SGB II durch das Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen vom 28. Juli 2014 (BGBl I 2014, 1306) in das SGB II eingefügt worden und gilt nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2009.

  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    Die am 28.07.2014 (BGBl. I S. 1306) rückwirkend zum 01.01.2009 eingeführte Erstattungsregelung in § 40a SGB II betreffe den hier streitgegenständlichen Zeitraum nicht, wobei auch hinsichtlich des Stichtags 01.01.2009 rechtliche Bedenken bestünden.

    In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/1311 Seite 13) gehe der Gesetzgeber davon aus, dass die Rentenversicherungsträger erst ab Sommer 2013 dazu übergegangen seien, Auszahlungen an die Berechtigten zu veranlassen und habe damit zum Ausdruck gebracht, dass bereits erfolgte Erstattungen unberührt bleiben sollten.

    Zwar wird zur Begründung des hierzu einschlägigen § 40a Satz 2 Alt. 1 SGB II ausgeführt, für Fälle der Leistungsgewährung an eine alleinstehende leistungsberechtigte Person werde ein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers neu begründet (BT-Drs. 18/1311, Seite 11).

  • LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X

    Als Grundlage für einen Erstattungsanspruch des Klägers gegenüber der Beklagten kommt aus Sicht des Senats entweder originär oder über den rückwirkend auch für den hier betroffenen Zeitraum geltenden § 40a SGB II (Gesetz vom 28. Juli 2014, BGBl. I, S. 1306, mit Wirkung ab 01.01.2009) ausschließlich § 104 SGB X in Betracht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - L 6 R 453/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Auszahlung der gesamten

    Denn ein Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X i.V.m. § 40a SGB II, der rückwirkend zum 01.01.2009 durch das Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen vom 28.07.2014 (BGBl. I 1306) eingeführt worden ist, steht dem Beigeladenen nur iHv 8.036,86 Euro zu, so dass nur insoweit nach § 107 Abs. 1 SGB X Erfüllung des der Klägerin gegen die Beklagte zustehenden Rentennachzahlungsanspruchs eingetreten ist.
  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B

    Einbehalt einer Rentennachzahlung

    Sie hätte im Hinblick auf die Frage nach der Richtigkeit der von ihr formulierten "Rechtssätze" a. bis c. darlegen müssen, dass sich diese Fragen in gleicher Weise auch noch nach Einführung des § 40a SGB II mit Wirkung vom 1.1.2009 (durch Art. 1 Nr. 2 8. SGB-II-ÄndG vom 28.7.2014, BGBl I 1306) stellen.
  • BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B

    Rückwirkende Rentengewährung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Der Kläger hat bereits nicht hinreichend dargelegt, dass sich die Rechtsfrage auch nach Einführung des § 40a SGB II mit Wirkung vom 1.1.2009 (durch Art. 1 Nr. 2 8. SGB II-Änderungsgesetz vom 28.7.2014 - BGBl I 1306) noch stellt.
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 6 CE 14.2856

    Bundesbeamtenrecht; gemeinsame Einrichtung (Jobcenter); Umsetzung; dienstlicher

    Die Annahme, es bedürfe gemäß § 44g Abs. 1 Satz 2 SGB II (i.d.F. des G.v. 28.7.2014, BGBl I S. 1306) eines dringenden dienstlichen Interesses, geht fehl.
  • VG Hamburg, 17.09.2014 - 2 E 4120/14

    Ausbildungsförderung; Erstausbildung; zeitlicher Mindestumfang

    Bisher erhielt der Antragsteller ergänzend in ungekürzter Höhe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (i.d.F. der Bekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl. I S. 850, 2094, zuletzt geändert durch Gesetz v. 28.7.2014, BGBl. I. S. 1306 - SGB II).
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