28.06.2016
Bundestag - Drucksache 18/8964
Unterrichtung, Urheber: Bundesregierung
Deutscher BundestagNachrichten zur Drucksache
- 30.05.2016 BT Regierung will "Legal Highs" verbieten
- 01.07.2016 BT Bundesrat für Änderungen am Drogengesetz
- 06.07.2016 BT Experten für Vorgehen gegen Psychodrogen
Gesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 2615 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 25.11.2016, Seite 2615
- Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
- vom 21.11.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
18-74010
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Meldungen
- beck-blog
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft getreten
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)
- 25.05.2016 BT Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 30.05.2016 BT Regierung will "Legal Highs" verbieten
- 01.07.2016 BT Bundesrat für Änderungen am Drogengesetz
- 06.07.2016 BT Experten für Vorgehen gegen Psychodrogen
- 06.07.2016 BT Unterstützung für Verbot neuer psychoaktiver Stoffe
- 14.09.2016 BT Bekämpfung neuer psychoaktiver Stoffe (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 22.09.2016 BT Neue psychoaktive Stoffe (in: Bundestagsbeschlüsse am 22. und 23. September)
Wird zitiert von ...
- VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.2902
Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Konsums eines LSD-ähnlichen "Legal …
Neue psychoaktive Stoffe (kurz: NPS), zu deren Bekämpfung am 26. November 2016 ein neues, auf den vorliegenden Fall allerdings zeitlich nicht anwendbares Bundesgesetz zum Schutz der Gesundheit insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kraft getreten ist (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, BGBl I 2016, 2615), sind meist synthetische Stoffe, die gelegentlich auch als "Designerdrogen", "Research Chemicals" oder auch als "Legal Highs" bezeichnet werden.In Deutschland und dem übrigen Europa sind auch Todesfälle aufgetreten, bei denen der Konsum einer oder mehrerer dieser Stoffe hat nachgewiesen werden können (vgl. zu all dem BT-Drs. 18/8579 S. 15).