Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 1534   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15947
BGBl. I 2021 S. 1534 (https://dejure.org/2021,15947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 10.06.2021, Seite 1534
  • Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
  • vom 03.06.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 1498   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15946
BGBl. I 2021 S. 1498 (https://dejure.org/2021,15946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 10.06.2021, Seite 1498
  • Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - ...
  • vom 03.06.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - ...

Meldungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19

    Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen

    Vor diesem Hintergrund teilt der erkennende Senat auch nicht die in der mündlichen Verhandlung geäußerten Überlegungen der Klägerin, wonach bei gemischt tätigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften auf die relative Grenze verzichtet werden und nur die absolute Grenze von 24.500 EUR zur Anwendung kommen oder in Anlehnung an § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.d.F. des Fondsstandortgesetzes vom 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498) ausschließlich eine relative 10 %-Grenze zugrunde gelegt werden sollte.
  • FG Köln, 17.01.2024 - 13 K 843/20
    Er kennt hinsichtlich der für das Streitjahr geltenden Gesetzesfassung insbesondere keine Bagatellgrenze (anders die erstmals für den EZ 2021 anzuwendende Neuregelung des § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG i.d.F. des Fondsstandortgesetzes vom 03.06.2021, BGBl. I 2021, 1498).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 6 K 6066/21

    Anspruch einer GmbH für An- und Verkauf bzw. Verwaltung und Vermittlung von

    Zu beachten sei, dass sich die Sicht auf § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gerade wandle, da der Gesetzgeber den Bereich der unschädlichen Tätigkeiten durch das Fondstandortgesetz vom 03. Juni 2021 (BGBl. I 2021, 1498 ) ausgeweitet habe.

    Aufgrund der betrieblichen Funktion einer Betriebsvorrichtung wäre die Unentbehrlichkeit der mitvermieteten Betriebsvorrichtung im Regelfall zu bejahen und würde zu einer grundsätzlichen Unschädlichkeit der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen führen, die bis zur Einführung des § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG durch das Fondsstandortgesetz vom 03. Juni 2021 (BGBl. I 2021 S. 1498 ; vgl. auch Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Juni 2022, BStBl. 2022 I S. 958, Rz. 22 ff.) nicht gewollt war.

  • FG Düsseldorf, 14.12.2023 - 8 K 11/22

    Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

    Die von der Klägerin erhobenen Einwände wurden zuletzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (BGBl 2021, 1498), vorgebracht (vgl. Stellungnahmen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. v. 15.12.2020, 2 f.; des Bundesverbands der deutschen Industrie v. 16.12.2020, Stellungnahme 7, S. 2; des Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. v. 16.12.2020, Stellungnahme 11, S. 2; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-06-10-FoStoG/0-Gesetz.html, zuletzt abgerufen am 14.12.2023).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht