18.05.1960

Bundestag - Drucksache III/1861

Zusammenstellung, Urheber: Bundestag

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1960 S. 341   

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https://dejure.org/1960,7175
BGBl. I 1960 S. 341 (https://dejure.org/1960,7175)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.06.1960, Seite 341
  • Bundesbaugesetz
  • vom 23.06.1960

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (518)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auch eine fingierte Genehmigung - wie jene des Klägers - bleibt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (vgl § 39 Abs. 2 SGB X; vgl hierzu bei nicht fingierter Genehmigung zB BSG SozR 4-2500 § 55 Nr. 2 RdNr 24; rechtsähnlich BVerwGE 48, 87, 90, 92 ff zu § 19 Abs. 4 S 3 BBauG vom 23.6.1960, BGBl I 341).
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Im Gegensatz zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) rechtfertigt die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches einer Landschaftsschutzverordnung es nicht, daß die Grenzen des geschützten Gebietes - also der wesentliche Inhalt der Verordnung - sich nicht aus der verkündeten Rechtsvorschrift oder den mit ihr veröffentlichten Eintragungen in eine Karte, sondern nur aus einer behördlich verwahrten Karte ergibt.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Sie verstoße gegen § 34 des Bundesbaugesetzes vom 13. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG -, weil die Errichtung des Schweinemaststalles mit dem Wohngebietscharakter der Ansiedlung unvereinbar sei.

    Auszugehen ist mit dem Berufungsgericht davon, daß sich die Zulässigkeit des von den Klägern bekämpften Vorhabens des Beigeladenen zu 2) nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341), jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - bestimmt.

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