Gesetzgebung
BGBl. II 1970 S. 802 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil II Nr. 41, ausgegeben am 27.08.1970, Seite 802
- Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit
- vom 21.08.1970
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
Rentenversicherung im Ausland
Das ist durch Brasilien in vollem Umfang, durch Guatemala, dessen Sozialversicherung erst im Aufbau begriffen ist, nur eingeschränkt und durch die Bundesrepublik ohne die hier interessierenden Bestimmungen über die Leistungen bei Invalidität, Alter und an Hinterbliebene geschehen (BGBl 1970 II S. 802, 1971 II S. 950). - BSG, 23.02.1983 - 2 RU 74/81 Gem Art. 2 Nr. 2 des Zustimmungsgesetzes vom 21. August 1970 (BGBl II S 802) ist 5 625 RVO auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation, welche die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in dem Zweig der Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten übernommen haben, vom Übereinkommens.