03.06.1976

Bundestag - Drucksache 7/5291

Bericht und Antrag, Urheber: Sonderausschuss für die Strafrechtsreform

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2034   

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BGBl. I 1976 S. 2034 (https://dejure.org/1976,8925)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 93, ausgegeben am 06.08.1976, Seite 2034
  • Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
  • vom 29.07.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Mit dieser Regelung beabsichtigte der Gesetzgeber, die durch § 264 StGB gegenüber § 263 StGB bewirkte Vorverlagerung der Strafbarkeit in einen Gefährdungstatbestand, der selbst leichtfertiges Handeln einschließt, auf den Bereich zu beschränken, für den ein unabweisbares Bedürfnis für den verstärkten Strafschutz gesehen wurde (BT-Drucks. 7/5291, S.10).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Der Gesetzgeber führte mit dem Ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 29. Juli 1976 (BGBl. I, 2034) den Tatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) ein, um Missbräuchen im Zusammenhang mit der Vergabe von Subventionen zu begegnen.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Hier liege aber ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl I S. 2034) - SubvG - vor.
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17

    Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation;

    Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264 Rn. 72; BT-Drucks. 7/5291, S. 12 f.).

    Die geforderte gesetzliche Abhängigkeit im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB besteht jedoch nur dann, wenn das in Bezug genommene Gesetz selbst die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2; BT-Drucks. 7/5291, S. 13).

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 51/06

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an einen Sanierer nach Eintritt der

    Dass in § 130 a Abs. 3 Satz 1 HGB - im Gegensatz zu § 64 Abs. 2 GmbHG - von einem u.a. durch die Zahlung entstehenden "Schaden" die Rede ist, begründet keinen rechtserheblichen Unterschied, wie sich schon aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 7/3441 S. 47) ergibt.
  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 489/16

    Verurteilung eines Radiomoderators der "Ostseewelle" wegen Betruges und Bankrotts

    Gewinnsucht liegt vor, wenn das Gewinnstreben auf ein ungewöhnliches, sittlich anstößiges Maß gesteigert ist (vgl. BT-Drucks. 7/3441 S. 37).
  • BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13

    Kreditbetrug (Begriff der unrichtigen Angabe); tatrichterliche Beweiswürdigung

    Dies ergibt sich zum einen aus dem Sinn und Zweck der Norm, die als abstraktes Gefährdungsdelikt nicht nur das Vermögen potentieller Kreditgeber (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 4 StR 643/88, BGHSt 36, 130, 131), sondern auch die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens schützen soll (vgl. BT-Drucks. 7/5291 S. 14, 16; vgl. auch Wiedner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 265b StGB Rn. 2 f. mwN).

    Zum anderen ist aufgrund des zweifachen Schutzzwecks der Norm (siehe oben unter aa), ihrer bewussten Gestaltung als abstraktes Gefährdungsdelikt durch den Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 7/5291 S. 14) und der Tatsache, dass selbst bei Verpfändung im Kreditvergabezeitpunkt werthaltiger Sicherheiten aufgrund der Unwägbarkeiten wirtschaftlicher Entwicklungen ein zukünftiger Kreditausfall nie "absolut ausgeschlossen" werden kann (vgl. zu diesem Maßstab einer teleologischen Einschränkung bei abstrakten Gefährdungsdelikten BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 124 f.), eine teleologische Reduktion nicht veranlasst.

  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 235/87

    Subventionsbetrug als Schutzgesetz

    Die Notwendigkeit der Schaffung eines neuen Tatbestandes für den Bereich der Wirtschaftssubvention wurde damit begründet, daß die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB oft nur schwer festzustellen seien, die Vorschrift daher zur Bekämpfung des Subventionsschwindels unzulänglich sei (vgl. BT-Drucks. 7/3441 S. 15 f.; BT-Drucks. 7/5291 S. 4).
  • BGH, 21.02.1989 - 4 StR 643/88

    Subsidiarität des Kreditbetruges

    Schutz des Individualvermögens bezweckt, sei Schutzgut des § 265 b StGB vorrangig das überindividuelle Rechtsgut der Kredit- und Volkswirtschaft (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform zum 1. WiKG, BTDrucks. 7/5291 S. 14, 16).

    Der Gesetzgeber hat die Vorschrift über den Kreditbetrug in erster Linie in das Strafgesetzbuch eingefügt, weil Beweisschwierigkeiten bei den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Betruges häufig die sachgerechte Erfassung strafwürdiger Krediterschleichungen vereitelten (Regierungsentwurf des 1. WiKG, BTDrucks. 7/3441 S. 18).

  • BGH, 29.09.1988 - 1 StR 332/88

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung durch Sicherung des Anwaltshonorars

    Die Erweiterung des Tatbestandes der Schuldnerbegünstigung durch den Bundesgesetzgeber um die Variante des Handelns mit Einwilligung des Schuldners beruhte auf der Erwägung, daß beim Zerstören, Beschädigen oder Unbrauchbarmachen einer zum Schuldnervermögen gehörenden Sache kaum davon gesprochen werden könne, der Täter handle zugunsten des Schuldners (BTDrucks. 7/3441 S. 39); ihr war vor allem die Funktion zugedacht, für Grenzbereiche die Ermittlung des schuldnerischen Interesses überflüssig zu machen, wenn der Schuldner in die Handlung des Außenstehenden eingewilligt hat (vgl. Tiedemann a.a.O. Rdn. 4 und 13).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82

    Kreditwucher

  • OLG Schleswig, 27.10.2005 - 5 U 82/05

    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei Insolvenz einer GmbH & Co.

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 357/17

    Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation;

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 268/85

    Voraussetzungen der Konkursantragspflicht bei Überschuldung; Haftung des

  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 367/89

    Subventionsantrag - Sachverhalt - Wahrheitswidrige Behauptung -

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

  • BFH, 28.08.1997 - III R 3/94

    Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug

  • OLG München, 08.10.2014 - 20 U 154/14

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages

  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 456/86

    Begriff der Vorteilhaftigkeit einer Zuwendung

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 240/93

    Auslegung einer Haftungsfreistellung

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83

    Unverschuldeter Verbotsirrtum - Pflichtenstellung - Faktischer Geschäftsführer -

  • BGH, 08.02.1979 - III ZR 14/78

    Abschluss eines Produktionsvertrages über die Herstellung von Polyäthylen-Beuteln

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 141/78
  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 736/83

    Verurteilung wegen Bankrotts und Betruges - Vorliegen eines Verbotsirrtums -

  • OLG Jena, 01.11.2006 - 1 Ws 290/06

    Verjährung

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 88/79
  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 34/77

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen einfachen Bankrotts - Vorsatz der

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