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   BGBl. I 1979 S. 1184   

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BGBl. I 1979 S. 1184 (https://dejure.org/1979,10438)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 27.07.1979, Seite 1184
  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
  • vom 23.07.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Die Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG trifft die Mutter im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (vgl. Urteil vom 21. November 1991 - BVerwG 5 C 13.87 - BVerwGE 89, 192 = Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 9 S. 3 unter Bezugnahme auf BTDrucks 8/1952 S. 7).

    Die öffentliche Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz soll diese finanzielle Belastung des alleinerziehenden Elternteils mildern, indem sie ihn für eine Übergangszeit von der Notwendigkeit befreit, den finanziellen Ausfall des anderen Elternteils aufzufangen (vgl. BTDrucks 8/1952 S. 1 und 6 und BTDrucks 8/2774 S. 11).

    bb) Die Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes steht auch der Annahme entgegen, der Gesetzgeber habe einen Anspruch in den Fällen ausschließen wollen, in denen der alleinerziehende Elternteil die prekäre Lage (vgl. zu diesem Begriff BTDrucks 8/1952 S. 7; Urteil vom 2. Juni 2005 - BVerwG 5 C 24.04 - Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 2 S. 7 und BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - NJW-RR 2004, 1154) selbst herbeigeführt habe.

    Bereits die amtliche Kurzbezeichnung des Gesetzes ("Unterhaltsvorschussgesetz") selbst und die Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 1 UVG, wonach es sich bei dem Anspruch auf "Unterhaltsleistung" nach diesem Gesetz um einen Anspruch "auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung" handelt, verdeutlichen diese Zielsetzung (vgl. Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 5 C 29.93 - BVerwGE 100, 42 = Buchholz 436.45 § 5 UVG Nr. 1 S. 5 unter Bezugnahme auf BTDrucks 8/1952 S. 1).

  • VG Düsseldorf, 12.08.2016 - 21 K 6480/15

    Unterhaltsvorschuss; unbekannter Vater; One-Night-Stand

    Der UVG-Gesetzgeber hat danach die Erwartung, dass ein Elternteil, der bewusst und freiwillig auf jegliche Unterstützung durch den anderen Elternteil verzichtet, die sich aus dieser freien Entscheidung ergebenden Nachteile selbst trägt und hält eine Unterstützung durch die Allgemeinheit insoweit für unangemessen, vgl. hierzu BT-Drucks. 8/1952,S. 7, wonach es angemessen ist, die Leistung zu versagen, wenn der alleinerziehende Elternteil nicht das seinerseits Mögliche und Zumutbare tut, um den Unterhaltsanspruch der Kinder gegen den anderen Elternteil festzustellen und durchsetzen zu lassen.
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Durch das Unterhaltsvorschussgesetz wollte der Gesetzgeber "den Schwierigkeiten begegne[n], die alleinstehende Elternteile und ihre Kinder haben, wenn sich ein Elternteil den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind entzieht, hierzu ganz oder teilweise nicht in der Lage ist oder ein Elternteil verstorben ist" (BTDrucks 8/1952 S. 1).

    Die finanziellen Belastungen, denen alleinerziehende Elternteile dadurch ausgesetzt sind, dass sie die Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Kinder gegen den jeweils anderen Elternteil verfolgen müssen und zugleich gemäß § 1607 BGB verpflichtet sind, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch für den von dem jeweils anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufzukommen, sollten durch die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen gemildert werden (BTDrucks 8/1952 S. 6 und BTDrucks 8/2774 S. 11; vgl. auch Urteil 5. Juli 2007 - BVerwG 5 C 40.06 - Buchholz 436.45 § 3 UVG Nr. 1 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 12 S 2935/11

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kind aus anonymer künstlicher Befruchtung

    Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen vom 23.07.1979 (BGBl. I S. 1184), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3194), hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil bzw. Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 UVG bezeichneten Höhe erhält.

    Zwar ist der Klägerseite darin Recht zu geben, dass der Gesetzgeber zur Zeit der ersten Fassung des UVG vom 23.07.1979 (BGBl. I S. 1184) eine anonyme künstliche Befruchtung noch nicht im Auge haben konnte und dass in der Folgezeit insbesondere durch § 1600 Abs. 5 BGB die heterologe künstliche Befruchtung zum Regelungsgegenstand des Familienrechts geworden ist, ohne sie sodann auch im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetz zu erwähnen.

    So soll die "neue Leistung" in erster Linie eine wirtschaftliche Entlastung des alleinerziehenden Elternteils bedeuten (BT-Drs. 8/1952, S. 7).

    Im wirtschaftlichen Ergebnis soll die "neue Sozialleistung" dem alleinerziehenden Elternteil zu Gute kommen (BT-Drs. 8/2774, S. 12).

    Durchgängig gehen auch die Begründungen der - das Unterhaltsvorschussgesetz auch ändernden - Gesetzentwürfe davon aus, dass der öffentlichen Hand jedenfalls die grundsätzliche Möglichkeit zukommen soll, die für die Gewährung der Unterhaltsleistung aufgewendeten Beträge von dem anderen Elternteil zurück zu erlangen, weshalb die Unterhaltsleistung seitens des Gesetzgebers ersichtlich nicht als ein verlorener Zuschuss konzipiert ist (vgl. etwa BT-Drs. 8/1952, S. 1: "Diese Unterhaltszahlungen für Kinder werden dann von Amts wegen beim säumigen zahlungsverpflichteten Elternteil wieder eingezogen.").

    Vielmehr sei die Erziehung des Kindes nur durch einen Elternteil auch dadurch erschwert, dass der alleinerziehende Elternteil noch zusätzlich den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil verfolgen müsse (vgl. etwa BT-Drs. 8/1952 S. 6).

    Nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums seien dann "im allgemeinen die Unterhaltsrechtsverhältnisse geklärt" (BT-Drs. 8/1952 S. 6 und 8/2774 S. 12).

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Deren Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UVG trifft sie im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (s. auch BT-Drucks. 8/1952, S. 7).

    Die Zurechnung solchen Verhaltens hat der Gesetzgeber für sachgerecht gehalten, weil die durch das Unterhaltsvorschußgesetz eingeführte neue Sozialleistung in erster Linie eine wirtschaftliche Entlastung des alleinerziehenden Elternteils bedeutet (s. BT-Drucks. 8/1952 S. 7) und im wirtschaftlichen Ergebnis ihm zugute kommt (s. BT-Drucks. 8/2774, S. 12).

    Diese zusätzliche Belastung soll durch die Einführung einer neuen öffentlichen Unterhaltsleistung u.a. für nichteheliche Kinder, die bei einem Elternteil leben und das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, d.h. besonders betreuungsbedürftig sind, aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (BT-Drucks. 8/1952, S. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Der UVG-Gesetzgeber hat danach die Erwartung, dass ein Elternteil, der bewusst und freiwillig auf jegliche Unterstützung durch den anderen Elternteil verzichtet, die sich aus dieser freien Entscheidung ergebenden Nachteile selbst trägt, und hält eine Unterstützung durch die Allgemeinheit insoweit für unangemessen (vgl. hierzu BT-Drucks. 8/1952, S. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95

    Kein Unterhaltsvorschuß im Falle sogenannter "aufgeteilter Kinder" nach einer

    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (BT-Drucks. 8/1952, S. 6; BT-Drucks. 8/2774, S. 11; vgl. BVerwG, Urt. vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 -, BVerwGE 89, 192 (197 f.)).

    Als Begründung hatte der Gesetzgeber neben der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte angeführt, daß in dieser Frist "im allgemeinen die Unterhaltsrechtsverhältnisse geklärt sind" (BT-Drucks. 8/1952, S. 6; BT-Drucks. 8/2774, S. 12), mithin einen schwebenden Unterhaltsrechtsstreit oder doch einen diesbezüglichen Dissens zwischen den Eltern unterstellt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 12 A 157/15

    Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG ); Erfüllung

    Zur Maßgeblichkeit des faktischen Vorhandenseins einer "vollständigen Familie" vgl. BT-Drucks. 8/2774, S. 12.
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737

    Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund

    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. BT-Drucksache 8/1952, S. 6 und 8/2774, S. 11).

    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung - nämlich die den Kindern der Klägerin im Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. Januar 2009 gewährten Mittel - aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. BT-Drucksache 8/1952, S. 6 und 8/2774, S. 11).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Dem Wortlaut des Unterhaltsvorschussgesetzes und seiner Entstehungsgeschichte (s. BTDrucks 8/1952 und 8/2774 ) lässt sich nichts dafür entnehmen, dass der Gesetzgeber sich im Zeitpunkt des Erlasses des Unterhaltsvorschussgesetzes des Umstandes bewusst gewesen wäre, dass es einer ausdrücklichen Regelung bedurft hätte, wenn er auch den unterhaltsberechtigten Kindern von Mitgliedern der Truppe oder des zivilen Gefolges einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hätte gewähren wollen.

    Im Zeitpunkt der Ratifizierung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut konnten die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch dessen Anpassung schon deswegen nicht berücksichtigt werden, weil sie erstmals mit Gesetz vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184) zum 1. Januar 1980 eingeführt worden waren.

  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 29.93

    Unterhaltsvorschuß - Unterhaltszahlung - Anrechnung - Rückwirkende Bewilligung -

  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107

    Umfang von Unterhaltsvorschussleistungen

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2005 - 6 N 5.05

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist; Zahlung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 7 A 10330/14

    Zuordnung von Unterhaltszahlungen an nicht mehr unterhaltsleistungsberechtigtes

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98

    Unterhaltsvorschuss für ein Kind, das bei einem verheirateten Elternteil lebt,

  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 16 A 376/01

    Bestimmung des Begriffs des Getrenntlebens; Rückgriff auf die subjektiven

  • BVerwG, 05.07.2007 - 5 C 40.06

    Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Anrechnung von

  • VG Göttingen, 24.04.2002 - 2 A 2344/00

    Anzeige; dauerndes Getrenntleben; Eheschließung; Fahrlässigkeit; Rückforderung;

  • VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08

    Bezugsberechtigter Elternteil bei Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen

  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • OVG Sachsen, 03.09.2018 - 5 A 305/16

    Unterhaltsvorschuss, Stiefkind, Doppelbelastung; Existenzminimum, Erlass,

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105

    Begriff des Zusammenlebens

  • VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07

    Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG nicht

  • VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 1905/08

    Ersatzanspruch; Leistungsbescheid; Unterhaltsvorschuss; Verwaltungsaktsbefugnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 6 B 7.07

    Angehörige des Auswärtigen Dienstes; Wohnsitz; Geltungsbereich des

  • VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03

    Mängel im Tatbestand sind kein Grund für eine Berufungszulassung; kein Ausbleiben

  • BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10

    Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Elternteil; Ersatzpflicht bei

  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 21 K 7779/13

    Anspruch auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des

  • VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem UVG bei Durchführung der Kinderbetreuung durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 6 B 11.05

    Aufhebung von Leistungen nach dem UVG - Gerichtsstand für Klagen auf dem Gebiet

  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 324/02

    Umfang der Hilfe zur Erziehung ; Kosten der Unterkunft im elterlichen Haushalt;

  • VG Arnsberg, 19.12.2005 - 9 K 67/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Anforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 6 S 760/91

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz; Mitwirkungspflicht des

  • VG Würzburg, 05.11.2009 - W 3 K 08.1967

    Unterhaltsvorschuss; Umfang der Unterhaltsleistung; Kindergartenbeitrag,

  • VG Würzburg, 17.02.2009 - W 3 K 08.1806

    Elternteil

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 6 S 1668/94

    Unterhaltsvorschuß - häusliche Gemeinschaft mit einem Elternteil

  • VG Stuttgart, 23.02.2006 - 13 K 53/06

    Unterhaltsvorschuss; Mitwirkung eines Elternteils; Zumutbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2003 - 12 LA 400/03

    Rückzahlung eines Unterhaltsvorschusses von getrenntlebendem Elternteil

  • OVG Sachsen, 10.10.2012 - 5 D 74/12

    Zum Begriff des Zusammenlebens i. S. v. § 1 Abs 3 Alt 1 UVG

  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 10 UZ 1167/01

    "dauernd getrennt lebt " i.S.d. UhVorschG

  • VG Ansbach, 02.07.2009 - AN 14 K 08.02214

    Dauerndes Getrenntleben nicht gegeben wenn laufende Unterstützungsleistungen den

  • OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14

    Prozesskostenhilfe, Einzelrichterübertragungsbeschluss, Recht auf den

  • VG Düsseldorf, 28.11.2008 - 21 L 1560/08

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 05.04.1984 - 5 ER 231.84

    Rechtsmittel

  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 3 K 604/15

    Mitwirkungspflicht bei Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2777

    UnterhaltsvorschussrechtAntrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778

    UnterhaltsvorschussrechtAntrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2779

    UnterhaltsvorschussrechtAntrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf

  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/89

    Eintragung des Kinderfreibetrages für ein Pflegekind auf der Lohnsteuerkarte des

  • VG Köln, 06.05.2010 - 26 K 409/10

    Anspruch auf eine zusätzliche Förderung alleinerziehender Elternteile im

  • VG Berlin, 31.10.1979 - 17 A 200.79

    Unverbindlicher Hinweis auf die Rechtslage; Verbindliche Einzelfallregelung auf

  • VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00

    Unterhaltsvorschuss trotz Betreuungsleistung durch beide Elternteile

  • OVG Niedersachsen, 03.03.1998 - 4 O 3828/96

    Kindergeldanrechnung nach UVG;; Existenzminimum; Kindergeld (Anrechnung)

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