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   BGBl. I 1980 S. 458   

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BGBl. I 1980 S. 458 (https://dejure.org/1980,10608)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 30.04.1980, Seite 458
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 26.04.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17

    Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern

    Nicht leistungsgerecht sind Vorteile, die ihren Grund weder in der Menge der abgenommenen Waren oder Leistungen noch in den übernommenen Funktionen, Serviceleistungen oder anderen betriebswirtschaftlich kalkulierbaren Gegenleistungen des Nachfragers haben (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136, S. 25).

    In der Gesetzesbegründung zur ursprünglichen Fassung des Anzapfverbots in der 4. GWB-Novelle heißt es zwar, sachlich ungerechtfertigte Vorzugsbedingungen seien nicht leistungsgerechte Vergünstigungen, die auf der Ausnutzung von Marktmacht beruhten und anderen gleichartigen Nachfragern nicht zugänglich seien (Begründung zum Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136, S. 25).

    Die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch unbillige Ausübung von Nachfragemacht stand jedenfalls im Vordergrund (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136, S. 24 u., 25).

    Dieses Verständnis steht im Einklang mit der Begründung des Regierungsentwurfs zur ursprünglichen Einführung des Anzapfverbots in der 4. GWB-Novelle (BT-Drucks. 8/2136, S. 25), in der es heißt:.

  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Zwar modifizierte bereits das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. April 1980 (BGBl I S. 458 - vierte GWB-Novelle) die Regelungen der §§ 103, 104 GWB, indem es im neuen § 103a Abs. 1 GWB die kartellrechtliche Freistellung auf Verträge mit zwanzigjähriger Laufzeit beschränkte und die Missbrauchsaufsicht in § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 Satz 1 GWB durch eine erstmalige Regelung über die Durchleitung von Energie ergänzte.
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Die Vorschrift soll - entsprechend der Regelung des § 22 GWB - durch eine kartellbehördliche Mißbrauchsaufsicht ein Korrektiv dafür schaffen, daß die Ausnutzung der Freistellung der Energieversorgungsunternehmen von den §§ 1, 15 und 18 GWB durch § 103 Abs. 1 GWB zu geschlossenen Versorgungsgebieten und damit in aller Regel zu einer durch Wettbewerb nicht wirksam kontrollierten Marktstellung führt (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136 S. 17, 33 = WuW 1980, 337, 344, 364).

    In diesem Rahmen sind neben den Interessen des die Durchleitung begehrenden und des auf Durchleitung in Anspruch genommenen Unternehmens insbesondere auch zu berücksichtigen die Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung (§ 103 Abs. 5 Satz 1 GWB) und - wie § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 GWB vorschreibt - die Auswirkungen der Durchleitung auf die Marktverhältnisse, insbesondere auch auf die Versorgungsbedingungen für die Abnehmer des zur Durchleitung verpflichteten Versorgungsunternehmens (vgl. den Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft, der die Vorschrift des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 GWB in den Entwurf der 4. Novelle zum GWB eingefügt hat, BT-Drucks. 8/3690 S. 19, 33 f. = WuW 1980, 366, 379, 380).

    In seiner früheren, auf der 4. GWB-Novelle (Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26.4.1980, BGBl. I S. 458) beruhenden Fassung enthielt § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 GWB noch folgenden Satz 3: "Die Verweigerung einer Durchleitung ist in der Regel nicht unbillig, wenn die Durchleitung zur Versorgung eines Dritten im Gebiet des Versorgungsunternehmens führen würde." Durch diese Bestimmung wurde die Mißbrauchsaufsicht zur Durchsetzung wettbewerbsbegründender Durchleitungen praktisch ausgeschlossen.

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Entsprechend dem Zweck der kartellbehördlichen Mißbrauchsaufsicht, das notwendige Korrektiv für eine durch Wettbewerb nicht wirksam kontrollierte Marktstellung zu bilden, sollen durch die Bekämpfung von Mißbräuchen im Sinne des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 GWB Wettbewerbsgesichtspunkte nach Möglichkeit auch in monopolistisch strukturierten Bereichen der Versorgungswirtschaft zur Geltung gebracht werden (Begründung zu Art. 1 Nr. 27 des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136 S. 33 = WuW 1980, 337, 364).

    Dem Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit kommt nur die Funktion zu, eine grobe Sichtung unter den als Vergleichsunternehmen in Betracht kommenden Versorgungsunternehmen zu ermöglichen (vgl. die Begründung zu Art. 1 Nr. 27 des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136 S. 33; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Rdn. 1043).

  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Dies entspricht auch der Stellungnahme des Rechtsausschusses vom 24. Mai 1973 und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft vom 13. Juni 1973 zu § 22 Abs. 3 des Gesetzes in der Fassung der Zweiten Novelle (BT-Drucks. 7/765 (zu Drucks. 7/696) abgedruckt auch WuW 1973, 581, 588, 597) und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft vom 21. Februar 1980 zu dem Entwurf der Vierten Novelle (BT-Drucks. 8/2136 zu § 23 a, S. 26).

    Gegenüber der entscheidenden Bedeutung struktureller Gesichtspunkte treten im Rahmen der Zusammenschlußkontrolle, bei der im Wege einer Prognose zu prüfen ist, ob zu erwarten ist, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, die vom aktuellen Wettbewerbsverhalten bestimmten Wettbewerbsverhältnisse zurück (BGHZ 71, 102, 116 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]; 77, 279, 291 f; vgl. dazu neuerdings Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem Entwurf der Vierten Novelle BT-Drucks. 8/3690 S. 26 links).

    Dies ergibt sich schon daraus, daß die Zusammenschlußkontrolle auf längerfristige strukturelle Wirkungen abhebt (BGHZ 71, 119 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der Vierten Novelle, BT-Drucks. 8/2136 S. 12 rechts) und Wettbewerbsverhalten sich allenfalls nach allgemeinen Mustern prognostizieren läßt (BGHZ 71, 122 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]).

  • OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07

    Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen: Vergleichbarkeit von

    Während aber die Begründung des Regierungsentwurfs vom 26. Mai 1978 zu § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a. F. (BT-Drs. 8/2136 vom 27.09.1978, S. 33) davon ausgeht, dass die Kartellbehörde auf solche Unternehmen abstellen wird, deren Beschaffungs-, Erzeugungs- und Vertriebssituation im Wesentlichen ähnlich gelagert ist, wie die des betroffenen Unternehmens, hat der BGH die Anforderungen an die Gleichartigkeit im Energiebereich sogar noch deutlich reduziert, indem er es für ausreichend hält, wenn hinsichtlich der Stromerzeugung oder -beschaffung bei den verglichenen Versorgungsunternehmen keine wesentlichen Unterschiede vorliegen, die aus der Sicht der Abnehmer gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, "Weiterverteiler", BGHZ 129, 37, zitiert nach Juris Rn. 32).
  • BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08

    Faber/Basalt

    Mit dieser Regelung sollen nachträglich schwer oder überhaupt nicht mehr zu korrigierende Verschlechterungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen durch anmeldepflichtige Zusammenschlüsse bis zur Feststellung ihrer Unbedenklichkeit durch das Bundeskartellamt verhindert werden (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zur 4. GWB-Novelle, BT-Drucks. 8/2136, S. 23; KG WuW/E OLG 2571, 2572).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    a) Das Berufungsgericht hat zugunsten der Beklagten angenommen, daß Anlaß zur vorzeitigen Ablösung der Altverträge durch einen neuen Konzessionsvertrag die Auswirkung der Vierten Kartellrechtsnovelle auf die Laufzeit der Altverträge gewesen sei (vgl. § 103 a GWB i.d.F. des 4. GWBÄndG vom 26. April 1980, BGBl. I 458).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Die Neufassung des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GWB durch die 4. GWB-Novelle sollte gerade sicherstellen, "daß eine technisch mögliche und volkswirtschaftlich sinnvolle Nutzung der im industriellen Produktionsprozeß eingesetzten Primärenergien auch zur Stromerzeugung ('Kraft-Wärme-Kopplung') nicht durch mißbräuchliche Behinderungspraktiken erschwert wird" (Begründung zu Art. 1 Nr. 27 des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 8/2136 S. 34 = WuW 1980, 337, 365; vgl. auch Büdenbender, Energiekartellrecht, § 103 Rdn. 446).
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Im Kern ist sie aber auch hier kartellrechtlicher Natur und notwendiges Korrektiv dafür, daß Unternehmen der Versorgungswirtschaft bei dem Abschluß von Gebietsschutzverträgen gemäß § 103 Abs. 1 GWB von bestimmten kartellrechtlichen Beschränkungen freigestellt sind und dadurch eine Monopolstellung bei der Versorgung der Öffentlichkeit erhalten können (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GWB, BT-Drucks. 8/2136 S. 17 = WuW 1980, 337, 344; Klaue in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 103 Rdn. 45).
  • BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96

    Preismißbrauch durch Fordern ungünstiger Preise

  • BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 6/85

    Wegenutzungsrecht; Vereinbarung eines ausschließlichen Wegenutzungsrechts in

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 24/94

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer kartellrechtlichen

  • BGH, 13.03.1979 - KVR 8/77

    Anzeigepflicht i.S. des § 23 Abs. 1 GWB

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 23/94

    Rechtmäßigkeit des Verzichts der Weitergabe von Senkungen des

  • BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Senkung der Gaspreise durch die

  • BGH, 04.10.1983 - KVR 5/82

    Bedeutung einer von den Vertragsparteien vereinbarten Beendigungsklausel -

  • LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 14/04

    Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen des Verdachts von

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 5/85

    Rechtmäßigkeit eines Elektrizitätsversorgungsvertrags zwischen einem

  • KG, 29.11.2000 - Kart 17/99
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