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   BGBl. I 1979 S. 1013   

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BGBl. I 1979 S. 1013 (https://dejure.org/1979,6965)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 20.07.1979, Seite 1013
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
  • vom 16.07.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 28.78

    Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - Erstattung von

    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des USG vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1013), das u.a. die ergänzenden Vorschriften des Unterhaltssicherungsgesetzes zur Altersversorgung in das Arbeitsplatzschutzgesetz übernommen und geändert hat, ist nicht anzuwenden.

    Für das gefundene Ergebnis spricht auch die Neuregelung durch das bereits erwähnte Fünfte Gesetz zur Änderung des USG vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1013), das die bisher im Unterhaltssicherungsgesetz und im Arbeitsplatzschutzgesetz enthaltenen ergänzenden Vorschriften über Alters- und Hinterbliebenenversorgung in einem Abschnitt - §§ 14 a, 14 b - des ArbplSchG zusammengefaßt hat.

    Allerdings ist zu diesen im wesentlichen auf Beschlüsse der BT-Ausschüsse für Arbeit und Sozialordnung und für Verteidigung zurückgehenden Vorschriften im Bericht der Abg.Gerstl (Passau) und Löher (BT-Drucks. 8/2684) ausgeführt, sie enthielten gegenüber dem vorher geltenden § 12 a Abs. 2 USG eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises; neben den grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffizieren sollten auch andere Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Ersatz ihrer Beiträge erhalten; die Notwendigkeit hierzu ergebe sich insbesondere durch die Heranziehung von wehrpflichtigen Ärzten, die nicht militärfachlich verwendet würden.

  • BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 21.79

    Wehrpflichtiger - Sozialversicherungspflichtige Ehefrau - Private

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 USG i.d.F. vom 8.3.1975 (BGBl. I S. 661; § 7 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 USG i.d.F. vom 16.7.1979, BGBl. I S. 1013) gewährt keinen Anspruch auf Erstattung von Beiträgen, die der Wehrpflichtige für seine erwerbstätige und sozialversicherungspflichtige Ehefrau zu einer privaten Krankenversicherung entrichtet.

    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des USG vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1013), das u.a. den § 7 USG geändert hat, ist nicht anzuwenden.

  • BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 22.79

    Umfang der Sonderleistungen - Erstattung von Beiträgen - Wehrpflichtiger -

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 USG i.d.F. vom 8.3.1975 (BGBl. I S. 661; § 7 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 USG i.d.F. vom 16.7.1979, BGBl. I S. 1013) gewährt keinen Anspruch auf Erstattung von Beiträgen, die der Wehrpflichtige für seine erwerbstätige und Sozialversicherungspflichtige Ehefrau zu einer privaten Krankenversicherung entrichtet.

    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des USG vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1013), das u.a. den § 7 USG geändert hat, ist nicht anzuwenden.

  • OVG Thüringen, 27.07.2004 - 2 KO 239/03

    Recht des Zivildienstes; Anspruch des anerkannten Kriegsdienstverweigerers auf

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung unter anderem ausführt, § 7a USG gehe von dem Normalfall aus, dass der Wehrpflichtige anders als der Zivildienstleistende während des Grundwehrdienstes in der ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellten Truppenunterkunft wohne und deshalb eine eigene Wohnung nur an dienstfreien Wochenenden und im Urlaub, also nur ausnahmsweise, nutzen könne, gibt es die von der Rechtsprechung zu einer völlig anders gefassten Vorläuferbestimmung des § 7a USG vertretene Auffassung wieder (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 4 USG i. d. F. v. 14. März 1975, BGBl. I S. 661 bzw. § 7a i. d. F. des Gesetzes vom 16. Juli 1979, BGBl. I S. 1013).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 39.79

    Anspruch eines Arztes auf Ausgleich der durch die Praxisvertretung während der

    Spätere Änderungen und insbesondere das (nach dem Zulassungsbeschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. April 1979 - BVerwG 8 B 42.78 - erlassene) Fünfte Gesetz zur Änderung des USG vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1013), durch das u.a. die Höchstbeträge des § 13 und § 23 USG geändert worden sind, sind in materiellrechtlicher Hinsicht nicht anzuwenden.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98

    Wirtschaftsbeihilfe für Wehrpflichtigen; Alleingesellschafter und

    Dies läßt sich aus den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 8/2356 S. 10, abgedruckt in Eichler/Oestreicher USG, Komm., Std. 1999, § 7 b Anm. II.) ohne weiteres schließen.
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 12.84

    Unterhaltssicherungsrecht - Wirtschaftsbeihilfe - Ersatzkraft - Ermittlung der

    Dieser gesetzlichen Regelung, die der Verwaltungspraktikabilität dient (vgl. BT-Drucks. 8/2356 S. 10), entspricht die im angefochtenen Urteil angewandte Berechnungsmethode im Grundsatz.
  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 3.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Spätere Änderungen und insbesondere das (nach dem Zulassungsbeschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1977 - BVerwG 8 B 20.77 - erlassene) Fünfte Gesetz zur Änderung des USG vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1013), durch das u.a. die §§ 7 und 23 USG geändert worden sind, sind nicht anzuwenden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1998 - 25 A 341/97

    Gewerbebetrieb; Rechtsform eines Betriebes; Inhaber eines Gewerbebetriebes;

    vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des USG, Begründung I, zu Art. 1 Nr. 4, BT-Drucksache 8/2356, abgedruckt in Eichler, a.a.O., Band II, 627, S. 47.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 730/06

    Berücksichtigung von unterhaltssicherungsrechtlichen

    vgl. in diesem Zusammenhang etwa Senatsurteil vom 15. September 2005 - 1 A 2682/03 -, Juris; ferner BVerwG, Urteile vom 3. September 1970 - VIII C 57.70 -, BVerwGE 37, 6, und vom 10. November 1999 - 6 C 26.98 -, Buchholz 448.3 § 7b USG Nr. 4, sowie Beschluss vom 24. Juli 1992 - 8 B 54.92 -, Juris; zu den Motiven des Gesetzgebers u.a. BT-Drucks. 8/2356, S. 10.
  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 5 A 755/08

    Zugrundelegung des letzten Einkommenssteuerbescheids zur Ermittlung der Einkünfte

  • BVerwG, 11.07.1980 - 8 B 32.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erstattung von Aufwendungen

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 34/79

    Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 38/79
  • VG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 3836/04

    Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe nach § 7b Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 25/83
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