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   BGBl. I 1980 S. 1308   

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BGBl. I 1980 S. 1308 (https://dejure.org/1980,7458)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 20.08.1980, Seite 1308
  • Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz)
  • vom 13.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Diese Bestimmung wurde nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 75/117/EWG im Februar 1976 durch Art. 1 Nr. 3 des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1308) in das deutsche Recht eingeführt und galt vom 21. August 1980 bis zum 17. August 2006.
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    § 611a BGB aF wurde durch das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1308 - Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz -) in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.

    Damit sollten Männern und Frauen gleiche Chancen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz eingeräumt werden (BT-Drucks. 8/3317 S. 6 ff.).

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    In § 612 Abs. 3 BGB wurde deshalb lediglich ohnehin geltendes Recht konkretisiert (BT-Drucks. 8/3317 S. 6).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    bb) Dieser Grundsatz gilt nach der Anfügung der Sätze 2 bis 4 in § 613a Abs. 1 BGB durch Art. 1 Nr. 5 des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1308) unverändert weiter.
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Dieses Verständnis wird durch die Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz (BT-Drucks. 8/3317 S. 7, 11) eher verstärkt.
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

    »1.a) Der Grundsatz der Lohngleichheit für Männer und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 119 EG-Vertrag, Art. 1 Richtlinie 75/117/EWG) ist durch das arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1308) in § 612 Abs. 3 BGB innerstaatlich umgesetzt worden.

    Diese Bestimmung hat seit ihrer Einführung durch Art. 1 Nr. 3 des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1308) mit Wirkung vom 21. August 1980 als speziellere und spätere Norm den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz für das Entgelt von Männern und Frauen wie auch die unmittelbare Herleitung dieses Grundsatzes aus Art. 3 Abs. 2 GG verdrängt (vgl. Hanau in Erman, BGB, Bd. 1, 9. Aufl., § 612 Rz 26; Michels-Holl in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 612 Abs. 3 Rz 68).

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 612 Abs. 3 BGB sind Arbeiten gleichwertig, wenn sie nach objektiven Maßstäben der Arbeitsbewertung denselben Arbeitswert haben (BT-Drucks. 8/3317, S. 10).

  • BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18

    Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen

    Die Vorschrift soll bei einem Betriebsübergang lediglich den Bestand der kollektivrechtlichen Regelungen schützen (vgl. BT-Drs. 8/3317 S. 11) und verhindern, dass sich die vor dem Betriebsübergang bestehende kollektivrechtliche Rechtsposition der Arbeitnehmer durch den Betriebsübergang verschlechtert.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung hat dieser von der Möglichkeit des Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/187/EWG Gebrauch gemacht, damit der neue Inhaber ggf. die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des übernommenen Betriebs an die in seinem Betrieb üblichen anpassen kann (vgl. BT-Drs. 8/3317 S. 11) .

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Die Auffassung von Seiter (Anm. zu AP Nr. 5 zu § 613 a BGB, unter II 3), ein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber sei anzunehmen, wenn eine Betriebsstillegung mit anschließender Neueröffnung durchgeführt wurde, um die Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 BGB zu umgehen, ist für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 613 a Abs. 4 BGB gemäß dem EG-Anpassungsgesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I, 1308) entwickelt worden und somit überholt.
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den durch das Gesetz vom 13. August 1980 angefügten Absatz 4 (BGBl. I 1980 S. 1308, 1309; BR-Drucks. 353/79, S. 4) diente der Anpassung des deutschen Arbeitsrechts an die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Februar 1977 (vgl. RdA 1977, 162).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Im Schrifttum und in der Rechtsprechung ist der Regelungsgehalt dieser Bestimmung, die erst durch das Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz vom 13. August 1980 (BGBl I S. 1308) in § 613 a BGB eingefügt worden ist, umstritten.

    Das gilt auch deswegen, weil die Bundesregierung in dem Entwurf des genannten Gesetzes (BT-Drucks. 8/3317 vom 6. November 1979) zur Begründung des neu einzufügenden Absatzes 4 darauf verwiesen hat, die damit bezweckte Klarstellung ergebe sich nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1974 (AP Nr. 1 zu § 613 a BGB) bereits aus dem allgemeinen Schutzzweck der Vorschrift des § 613 a BGB.

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86

    Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • LAG Hamm, 24.04.2008 - 11 Sa 95/08

    Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung

  • LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86

    Diskriminierung einer Bewerberin; Geschlechtliche Diskriminierung;

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 5 Sa 268/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Mitarbeitervertreter - Maßregelungsverbot

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 948/93

    Verstoß gegen den Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau bei gleicher

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 947/93

    Verstoß gegen den Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau bei gleicher

  • BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 941/93
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 943/93
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 944/93
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 939/93
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 938/93
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 940/93
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 945/93
  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87

    Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 209/83
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

  • LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96

    Umsetzung: Reibereien zwischen Mitarbeitern

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83

    Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 108/80
  • ArbG Siegburg, 15.11.2001 - 5 BVGa 6/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ;

  • ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.1998 - 2 Sa 456/97

    Betriebsübergang durch Ausgründung; Bindung des Betriebserwerbers an einen

  • BAG, 18.01.1984 - 5 AZR 435/81
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