18.04.1956

Bundestag - Drucksache II/2322

Schriftlicher Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1956 S. 599   

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https://dejure.org/1956,4141
BGBl. I 1956 S. 599 (https://dejure.org/1956,4141)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1956, Seite 599
  • Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
  • vom 29.06.1956

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Die gleiche Ansicht hat sich in dem Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599),§ 2 Abs. 2, durchgesetzt.
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Dafür seien nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599) - FEVG - ohne Rücksicht auf die Art des Klagebegehrens die ordentlichen Gerichte zuständig.
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Die im Rahmen der Prüfung des Leistungsbescheids zu beurteilende Rechtmäßigkeit der am 5. November 2003 durchgeführten Abschiebung und der ihr seit März 2003 vorausgegangenen Amtshandlungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Durchführung der Amtshandlungen jeweils geltenden Rechtslage (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 13.11 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen - Rn. 29), hier also nach dem Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 (BGBl I S. 1354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Januar 2002 (BGBl I S. 361, 3142) und nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (FEVG) vom 29. Juni 1956 (BGBl I S. 599), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. April 2001 (BGBl I S. 751).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Dafür seien nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599) - FEVG - ohne Rücksicht auf die Art des Klagebegehrens die ordentlichen Gerichte zuständig.

    Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599) - FEVG - hat die zuständige Verwaltungsbehörde bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt, unverzüglich die richterliche Entscheidung nach Maßgabe des FEVG herbeizuführen.

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien;

    Die Abschiebungshaft ist gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (FreihEntzG) vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 27. April 2001 (BGBl. S. 751), in der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen im Wege der Amtshilfe vollzogen worden.
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Die Vorlage ist statthaft (§ 50 Abs. 2 AuslG i.V.m. §§ 3, 7 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen - FEVG - vom 29. Juni 1956, BGBl I 599 und § 28 Abs. 2 FGG).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

    Die Vorlage ist statthaft (§§ 3, 7 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956, BGBl I 599 - FEVG - in Verbindung mit § 28 Abs. 2 FGG).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvL 17/67

    § 26 BSHG

    (1) Weigert sich jemand trotz wiederholter Aufforderung beharrlich, zumutbare Arbeit zu leisten, und ist es deshalb notwendig, ihm oder einem Unterhaltsberechtigten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren, so kann seine Unterbringung zur Arbeitsleistung in einer von der zuständigen Landesbehörde als geeignet anerkannten abgeschlossenen Anstalt nach den Bestimmungen des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 599), geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861, 937), angeordnet werden.

    In Absatz 1 Satz 1 ist anstelle des Hinweises auf das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861, 937) der Hinweis auf die letzte Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599 - FEVG -) durch das Familienrechtsänderungsgesetz vom 11. August 1961 (BGBl. I S. 1221) getreten; in Absatz 2 ist - wie bereits durch Art. XII Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes vom 11. August 1961 (BGBl. I S. 1193) bestimmt - die Altersgrenze von 18 auf 20 Jahre heraufgesetzt worden.

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung

    § 13 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599) - FEVG - ist hier nicht anwendbar; der Rechtsstreit betrifft nicht die Anfechtung einer Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt (vgl. dazu BVerwGE 62, 317 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 93/76]).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Die Vorlage ist statthaft (§ 50 Abs. 2 AuslG i.V.m. §§ 3, 7 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen - FEVG - vom 29. Juni 1956 (BGBl I 599) und § 28 Abs. 2 FGG).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 39.75

    Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Asylbewerbers durch die Behörde ohne

  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

  • BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63

    Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89

    Kalendermäßige Befristung der Abschiebehaft

  • OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
  • OLG Köln, 09.10.1996 - 2 Ws 413/96
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 6/80

    Verpflichtung des Haftrichters zur Berücksichtigung eines Asylgesuchs im Rahmen

  • BGH, 09.10.1964 - IV ZB 407/64

    Sofortige Beschwerde bei Anstaltsunterbringung eines Mündels

  • BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66

    Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des

  • BVerwG, 24.09.1957 - I B 9.57

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82

    Rechtswegeröffnung als Zulässigkeitsvoraussetzung der Erhebung einer Klage vor

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