04.12.1964

Bundestag - Drucksache IV/2979

Schriftlicher Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 133   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4391
BGBl. I 1965 S. 133 (https://dejure.org/1965,4391)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 27.03.1965, Seite 133
  • Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG)
  • vom 20.03.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 20.11.2001 - 10 A 2.01

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn als Maßstab für einer Beurteilung der

    Die amtliche Begründung, in der es heißt, triftige Gründe seien z.B. gesundheitliche Gründe (BTDrucks IV/2533, Einzelbegründung zu § 12 Abs. 3), steht diesem Normverständnis nicht entgegen.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

    Der Abordnung eines Beamten steht seit der Neuregelung des Reisekostenrechts durch Gesetz vom 20. März 1965 (BGBl I S. 133) schließlich auch eine vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle, wie z. B. einem Wirtschaftsunternehmen, gleich (§ 22 BRKG).
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76

    Rechtmäßigkeit einer Gewährung von Aufwandsvergütung anstelle von

    Der rechtlichen Beurteilung des Klagebegehrens sind die Vorschriften des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter, im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG -) sowohl in der ursprünglichen Fassung vom 20. März 1965 (BGBl. I S. 133) als auch in der Neufassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 (BGBl. I. S. 1621) zugrunde zu legen.

    Diese Auslegung wird auch durch die amtliche Begründung zu § 17 BRKG (BTDrucks. IV/2533) bestätigt, die in Absatz 1 wie folgt lautet:.

  • BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91

    Rufbereitschaft - Fahrten zum Dienst - Wegstreckenentschädigung -

    "Die Vorschrift gilt nicht für die regelmäßigen, sondern nur für die außergewöhnlichen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststelle, z.B. bei einem ausnahmsweise zu leistenden Sonntags- oder Nachtdienst" (BT-Drucksache IV/2533 S. 13).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Dieser Grundsatz ist für die Zeit seit dem 1. Juli 1965 ausgesprochen in der Vorschrift des § 3 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - vom 20. März 1965 (BGBl. I S. 133).
  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß Reisen, die ein Beamter vom Dienstort aus "zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Bundesreisekostengesetz in der hier anzuwendenden Fassung vom 20. März 1965 [BGBl. I S. 133] - BRKG -) unternimmt, auch dann Dienstreisen sein können, wenn sie an den Wohnort des Beamten führen, daß aber Gänge oder Fahrten, die er am Wohnort von der Wohnung aus "zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte" (§ 2 Abs. 3 Satz 1 BRKG) unternimmt, als Dienstgänge im Sinne des Reisekostenrechts anzusehen sind.
  • BAG, 03.07.1974 - 4 AZR 491/73

    Dienststätte - Begriff - Definition - Dienstgang - Außendienst

    2. Über die doppelte Verweisung in § 42 BAT und § 5 des Beamtengesetzes des beklagten Landes gelten daher zwischen den Parteien die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vom 2o, März 1965 (BGBl. I S. 133).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 75.67

    Benutzung von privat angeschafften Zeitkarten der Bundesbahn bei Dienstreisen -

    Das Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG -) vom 20. März 1965 (BGBl. I S. 133) findet noch keine Anwendung.
  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 42.88

    Zuschuß zum Tagegeld bei Dienstreisen

    Mit der Einschränkung, daß nur die notwendigen Mehraufwendungen abgegolten werden, ist der auch im Reisekostenrecht geltende haushaltsrechtliche Sparsamkeitsgrundsatz betont worden, der z.B. besagt, daß die Mehrauslagen, die auf persönliche Gründe zurückzuführen sind, nicht erstattet werden (Amtliche Begründung zum Entwurf eines Bundesreisekostengesetzes vom 20. August 1964 - BT-Drucks. IV/2533 S. 10 -).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 38.76

    Triftige Gründe für die Benutzung des beamteneigenen Kraftwagens - Anspruch auf

    Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG -) vom 20. März 1965 (BGBl. I S. 133) habe der Dienstreisende Anspruch auf Reisekostenvergütung.
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder

  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 40.78

    Anspruch eines Beamten auf Erstattung der Kosten für eine Übergangskarte von der

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73

    Dienstreise eines Beamten

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 2.72

    Anspruch eines Soldaten auf die Gewährung von Trennungsgeld - Ausschlussfrist für

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 33.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.04.1982 - 6 B 81.81

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • VGH Hessen, 31.01.1973 - I OE 99/70
  • BVerwG, 17.07.1972 - VI B 4.72
  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 80.67

    Rechtsmittel

  • BAG, 07.11.1969 - 3 AZR 562/68

    Zahlung des Trennungsgeldes - Umzug des Arbeitnehmers - Umzugskostenvergütung -

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 168/72

    Beköstigungszulage - Tariflicher Anspruch - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 110.63

    Rechtsmittel

  • BFH, 15.12.1967 - VI R 151/67

    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - Dienstgang - Kraftwagen - Werbungskosten -

  • VGH Hessen, 10.04.1974 - I OE 94/71
  • BVerwG, 01.10.1970 - I D 12.70

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.04.1973 - V A 89/71
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