30.11.1971

Bundestag - Drucksache VI/2870

Schriftlicher Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1972 S. 221   

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https://dejure.org/1972,6837
BGBl. I 1972 S. 221 (https://dejure.org/1972,6837)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 03.03.1972, Seite 221
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
  • vom 01.03.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 170/03

    Erweiterte Pfändung des Arbeitseinkommens wegen Ansprüchen der Kindesmutter auf

    Bereits im Verfahren des vorstehend angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hatte insoweit der Oberbundesanwalt zu Recht darauf hingewiesen, daß bei der Neufassung des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 1. März 1972 (BGBl. I S. 221) im Anschluß an die Neuregelung der rechtlichen Stellung der nichtehelichen Kinder der Anspruch aus § 1615k BGB den innerhalb der erweiterten Pfändung vollstreckbaren Unterhaltsansprüchen in dieser Hinsicht nicht gleichgestellt worden ist.
  • LG Heidelberg, 28.01.1999 - 7 S 15/98

    Unpfändbarkeit gutgeschriebenen Arbeitslohns

    Bei der Diskussion um die Fassung des § 850k ZPO wurden die Banken als mögliche Gläubiger nie in Betracht gezogen (BT-Drucks. VI/2870; BT-Drucks. 8/1414), so daß von einer unbewußten Regelungslücke gesprochen werden kann.

    Die ursprüngliche Regelung des § 850k ZPO sollte dem Wortlaut des § 55 SGB I entsprechen (BT-Drucks. VI/2870, S, 8).

  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 15.86

    Begrenzung auf bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche - Nichteheliches Kind -

    Ferner weist der Oberbundesanwalt zu Recht darauf hin, daß bei der Neufassung des § 850 d Abs. 1 Satz, 1 ZPO durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 1. März 1972 (BGBl. I S. 221) im Anschluß an die Neuregelung der rechtlichen Stellung der nichtehelichen Kinder der Anspruch aus § 1615 k BGB den Unterhaltsansprüchen nicht zugeordnet worden ist.
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 42/83

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Rentenabtretung - Rentenanspruch

    Die Neufassung der Pfändungsgrenzen durch Gesetz vom 1. März 1972 (BGBl I 221) war mit der Übergangsregelung verbunden, daß eine vor dem 1. April 1972 (Inkrafttreten) vorgenommene Pfändung sich von selbst für die danach fällig werdenden Arbeitseinkommen nach neuem Recht richte (Art. 2 Abs. 1 Satz 1).
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