30.10.1968

Bundestag - Drucksache V/3503

Schriftlicher Bericht, Urheber: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1969 S. 77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3356
BGBl. I 1969 S. 77 (https://dejure.org/1969,3356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,3356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 25.01.1969, Seite 77
  • Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes
  • vom 22.01.1969

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 41.09

    Acte-clair-Doktrin; analoge Anwendung; Analogie; erweiternde Auslegung einer

    Die noch im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 17. Januar 1972 (BTDrucks VI/3017 S. 3 Nr. 15) enthaltene Formulierung "sofern deren Fleisch nach der Schlachtung auf Grund einer viehseuchenrechtlichen Vorschrift oder behördlichen Anordnung gemaßregelt worden ist" wurde auf Anregung des Bundesrates dahin ergänzt, dass die Maßregelung in "einer auf eine solche Vorschrift gestützten behördlichen Anordnung" enthalten sein müsse (BTDrucks VI/3017 S. 13 f.).

    § 66 Nr. 5 TierSG will denjenigen vor Erlöseinbußen bewahren, der sich an seine Verpflichtung hält, keine kranken oder verdächtigen Tiere zur Schlachtung zu schicken (BTDrucks VI/3017 S. 10).

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96

    Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem

    In der Begründung des Regierungsentwurfs zum Elften Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1363), mit dem vor allem die Entschädigung neu geregelt werden sollte, wird deren Funktion als mittelbare Seuchenbekämpfungsmaßnahme betont und außerdem ausgeführt, daß die Maßnahmen nach dem Tierseuchengesetz sich regelmäßig gegen Störer im Sinne des Polizeirechts richteten und es sich bei der Tierseuchenentschädigung daher nicht um eine Enteignungsentschädigung, sondern um Ansprüche eigener Art handele, die der Gesetzgeber von sich aus einerseits aus Billigkeits-, andererseits aus Zweckmäßigkeitsgründen dem Störer gewähre (BT-Drucks. VI/3017 S. 7).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen

    In der amtlichen Begründung zum Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 7. August 1972 (BGBl I S. 1363) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für das Entfallen des Anspruchs schuldhaftes Fehlverhalten "auch ohne ursächlichen Zusammenhang zum jeweiligen Seuchengeschehen maßgebend" sein solle (vgl. BTDrucks IV/3017, S. 11/12; vgl. auch BTDrucks VI/3513, S. 2).
  • OVG Brandenburg, 29.01.2004 - 4 A 20/00

    Tierseuchenentschädigung; Berufung; Auslegung von Schreiben als Antrag auf

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Milderung bzw. Vermeidung der durch die Tierseuchenverluste entstehenden Schäden neben der Förderung der im Allgemeininteresse liegenden Mitarbeit des Tierhalters bei der Seuchenbekämpfung zu den ausdrücklichen Zielen des Tierseuchengesetzes zählt (vgl. z.B. BT-Drucks. VI/3017, Begründung zu § 66, S. 10, und zu § 70, S. 12).
  • VGH Bayern, 28.04.2009 - 20 B 09.410

    Maßregelung auf Grund von § 4 BSEUntersV ist eine tierseuchenrechtliche Maßnahme

    Soweit die Gesetzesmaterialien (BT-Drucksache VI/3017, 10) als im Sinne des § 66 Nr. 5 TierSG entschädigungsrelevant eine Fallgestaltung anführen, in der die Ansteckung im Schlachthof, aber nicht durch die Schlachtung auftritt, ist das beispielhaft und vermag dem eindeutigen Wortlaut des § 66 Nr. 5 TierSG nicht entgegengehalten zu werden.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95

    Recht der Landwirtschaft: Entschädigungsausschluß nach Verstoß gegen

    Diese Wortlautauslegung wird auch durch die Gesetzesmaterialien gestützt (vgl. BTDrucks VI/3017 S 11/12; vgl. auch BTDrucks VI/3513 S. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 98/03

    Entschädigung, Meldepflichtverletzung, Tierhalter, Tierseuchenfonds,

    Zu seinen Lasten ist zu berücksichtigen, dass die Nichtmeldung von Tieren dauerhaft den Gleichheitsgrundsatz zwischen allen Beitragspflichtigen verletzt, weil die übrigen Tierbesitzer den Beitragsausfall zu tragen haben (vgl. zum Gleichheitsgrundsatz als Grundlage für die Sanktion des § 69 Abs. 3 Nr. 1 TierSG die amtliche Begründung des Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes v. 07.08.1972, BT-Drs. VI/3017, S. 12).
  • BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81

    Tötung des Tierbestandes - Entschädigungsleistung - Nichtanmeldung des

    Dementsprechend wird in der Regierungsbegründung zur Neufassung des § 69 Viehseuchengesetz 1977 (BT-Drucks. VI/3017 S. 12) im Anschluß an den Hinweis, daß von den Tierseuchenkassen zur Durchführung ihrer Aufgaben Beiträge erhoben werden, ausgeführt: "Damit die Funktionsfähigkeit dieser Institution, aber auch der Gleichheitsgrundsatz zwischen allen Beitragspflichtigen gewahrt bleibt, kann derjenige, der hierbei seinen Verpflichtungen schuldhaft zum Nachteil der anderen Beitragspflichtigen nicht nachkommt, keinen Anspruch auf Entschädigung für Tierverluste erheben".
  • OVG Sachsen, 14.02.2019 - 3 A 667/16

    Maßgebliche Sachlage; Maßgebliche Rechtslage, ; Härtefallbeihilfe; KHV-Infektion;

    29 Die Tierseuchenkassen erfüllen den Tierhaltern zugute kommende Aufgaben sowohl in der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten als auch in der Vorbeugung gegenüber solchen Krankheiten (BT-Drs. VI/3017, S. 12).
  • VG Münster, 09.04.2003 - 6 K 2040/99

    Erstattung von Kosten für Reinigungsarbeiten und Desinfektionsarbeiten sowie für

    Denn diese Vorschrift ist deshalb in das damalige Viehseuchengesetz und heutige Tierseuchengesetz eingefügt worden, weil sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung jeweils die eigene Zuständigkeit für Entschädigungsstreitigkeiten nach dem Viehseuchengesetz behauptet hatten, vgl. den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 14. Januar 1972, Bundestags- Drucksache VI/3017, Begründung, Seite 12, sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil 19. Oktober 1971 - 1 C 3.69 -, BVerwGE 39, 10 m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1992 - 7 S 152/92

    Schadensersatz für ein nach Schutzimpfung des Muttertieres lebensunfähig

  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 693/08

    Entschädigungszahlung für an Blauzungenkrankheit verendete Rinder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht