26.11.1970

Bundestag - Drucksache VI/1471

Schriftlicher Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1970 S. 1765   

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https://dejure.org/1970,6924
BGBl. I 1970 S. 1765 (https://dejure.org/1970,6924)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 116, ausgegeben am 24.12.1970, Seite 1765
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
  • vom 21.12.1970

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    b) An dieser Zielrichtung und Systematik hat sich nichts dadurch geändert, dass der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 (BGBl I S. 1765) § 79 Abs. 1 BVerfGG geändert und dieser Vorschrift ihre bis heute gültige Fassung gegeben hat.

    Diese Regelung, die in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Änderungsgesetzes noch nicht enthalten war (vgl. BTDrucks VI/388, S. 3), geht auf einen Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zurück.

    Nur der Klarstellung diene schließlich die ausdrückliche Einbeziehung auch des Falles, dass eine Rechtsnorm vom Bundesverfassungsgericht nicht für nichtig, sondern für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden sei (vgl. BTDrucks VI/1471, S. 6 zu Art. 1 Nr. 15 a).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    d) Der normative Befund und die Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Wiederwahl von Richterinnen und Richtern an Verfassungsgerichten (vgl. einerseits - Ausschluss der Wiederwahl - § 4 Abs. 2 BVerfGG in der seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 <BGBl I S. 1765> geltenden Fassung; ebenso § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlVerfGHG; Art. 112 Abs. 4 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg; § 5 Abs. 1 Satz 3 LVerfGG MV; § 4 Abs. 3 Satz 1 VGHG NW; andererseits - Zulässigkeit der einmaligen Wiederwahl - Art. 65 Abs. 2 Satz 2 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg; Art. 55 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsische Verfassung; Art. 134 Abs. 3 Satz 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 3 Abs. 1 Satz 4 VerfGG LSA; § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürVerfGHG sowie - uneingeschränkte Zulässigkeit der Wiederwahl - § 3 Abs. 1 Satz 3 VerfGHG BW; Art. 4 Abs. 3 BayVfGHG; Art. 139 Abs. 2 Satz 5 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen; Art. 130 Abs. 3 Verfassung des Landes Hessen; § 3 Abs. 2 Satz 2 SaarlVerfGHG; § 3 Abs. 3 Satz 4 SächsVerfGHG; zur verfassungsrechtlichen Bewertung vgl. BVerfGE 40, 356 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2470/94 -, juris, Rn. 40) stehen dieser Einschätzung nicht entgegen, da sie ein zu heterogenes Bild bieten und zudem auf die Fachgerichtsbarkeit nicht übertragbar sind.
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Am 25. Dezember 1970 trat das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1765) in Kraft.

    Bei der erneuten Einbringung des Gesetzentwurfs mit einigen Änderungen in der 6. Legislaturperiode führte die Bundesregierung in ihrer Begründung (zitiert nach BTDrucks. VI/388, S. 6) u. a. folgendes aus:.

    Es heißt dort (BTDrucks. VI/1471 S. 3) u. a.:.

    3 wurde dann in der Fassung des zweiten Regierungsentwurfs (BTDrucks. VI/388) unverändert Gesetz.

    Der schriftliche Bericht des Rechtsausschusses formulierte (BTDrucks. VI/1471, S. 9):.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Durch die Einführung der obligatorischen Auslagenerstattung bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde (§ 34 Abs. 4 BVerfGG i.d.F. des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1765); nunmehr: § 34a Abs. 2 BVerfGG) ist eine neue Rechtslage entstanden.
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Damit läßt sich das Ablehnungsgesuch nicht begründen, weil der Gesetzgeber inzwischen durch das 4. Gesetz zur Änderung des BVerfGG vom 21. Dezember 1970 (BGBl I 1765) klargestellt hat, daß durch die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung ein Richter nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen wird.
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

    Seit der Einführung des § 34 Abs. 4 BVerfGG a.F. durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1765), an dessen Stelle nunmehr der gleichlautende § 34a Abs. 2 BVerfGG getreten ist, gilt für das Verfassungsbeschwerdeverfahren der Grundsatz, daß dem erfolgreichen Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten sind.
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 14.78

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines verbeamteten

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger im vorliegenden Rechtsstreit beanstandeten Verwendung als Sicherungsposten ist § 21 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) in der Fassung vom 1. August 1961 (BGBl. I S. 1161), zuletzt geändert durch Art. 2 § 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1765) - BbG -.
  • FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09

    Spielgerätesteuer: Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit

    In der von der Klägerin zitierten Bundestagsdrucksache VI/1471 wird die Befugnis des BVerfG, eine Weitergeltung anzuordnen, lediglich für die Fälle abgelehnt, in denen - anders als im Streitfall - ein Gesetz für nichtig erklärt wird.
  • FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09

    Spielgerätesteuer: Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    In der von der Klägerin zitierten Bundestagsdrucksache VI/1471 wird die Befugnis des BVerfG, eine Weitergeltung anzuordnen lediglich für die Fälle abgelehnt, in denen - anders als im Streitfall - ein Gesetz für nichtig erklärt wird.
  • DH Niedersachsen, 24.02.1998 - 2 NDH M 13/96

    Keine Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens wegen einer Entscheidung des

    Der Bundesgesetzgeber hat bei der Erweiterung des § 79 Abs. 1 BVerfGG durch das Gesetz vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1765) eine gesetzliche Regelung für den Fall, daß gerichtliche Urteile vom EGMR für konventionswidrig erklärt werden, nicht getroffen.
  • VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
  • FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 208/09

    Spielgerätesteuer: Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit

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