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18.11.1985

Bundestag - Drucksache 10/4268

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2355   

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BGBl. I 1985 S. 2355 (https://dejure.org/1985,12398)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 24.12.1985, Seite 2355
  • Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG)
  • vom 19.12.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Zwar hat die Bewertung grundsätzlich ausgehend vom Vorsichtsgrundsatz und dem aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB in der hier maßgeblichen, ab dem 1. Januar 1986 geltenden Fassung vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355; im Folgenden: HGB aF) folgenden Realisationsprinzip anhand der historischen Anschaffungskosten zu erfolgen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB aF; vgl. MünchKommHGB/Ballwieser, 3. Aufl., § 253 Rn. 1).
  • BGH, 14.06.2016 - II ZB 10/15

    GmbH & Co. KG: Reichweite des Informationsanspruchs des Kommanditisten im

    Die Regelungen zum Recht der Kommanditgesellschaft wurden danach im Wesentlichen unverändert in das HGB übernommen und § 166 Abs. 3 HGB in der bis heute - abgesehen von einer hier nicht interessierenden redaktionellen Anpassung an das Bilanzrechtrichtlinienumsetzungsgesetz aus dem Jahr 1985 (BT-Drucks. 10/317, S. 74) - geltenden Fassung erlassen (Schubert/Schmiedel/Krampe, Quellen zum Handelsgesetzbuch von 1897 Band I, 1986, S. 63, 752; Staub/Casper, HGB, 5. Aufl., § 166 Rn. 3).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Die Bildung von Rückstellungen in der Handelsbilanz war bis zum Jahr 1985 in § 152 Abs. 7 AktG (1965) und ist seit 1986 in § 249 HGB (eingefügt durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 1985, BGBl. I S. 2355) geregelt.
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Die Beklagte war als mittelgroße GmbH nach §§ 316 ff. HGB, Art. 23 EGHGB (jeweils i.d.F. des Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom 19. Dezember 1985, BGBl I 2355 - BiRiLiG) erstmals für das hier in Frage stehende Geschäftsjahr 1987/88 prüfungspflichtig geworden.

    Entgegen der Annahme der Revision hat das Berufungsgericht nicht verkannt, daß § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB nur die Mitwirkung des Abschlußprüfers bei der Buchführung und der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses erfaßt, nicht dagegen eine allgemeine Beratungstätigkeit für die Gesellschaft (vgl. BT-Drucks. 10/4268 S. 118; BT-Drucks 10/4428; BT-Plen. Prot. 10/181 S. 13749).

    Das Berufungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß die Vorschrift solche Hinweise und Vorschläge des Abschlußprüfers nicht betrifft, die nur Ausfluß seiner Prüfungstätigkeit sind (vgl. BT-Drucks. 10/317 S. 97).

    Es sollte sichergestellt werden, daß die Prüfung nur von solchen Personen durchgeführt wird, die weder bei der Erstellung der zu prüfenden Unterlagen mitgewirkt haben noch wegen sonstiger Beziehungen oder Verbindungen zu dem zu prüfenden Unternehmen in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt sein können (vgl. Begr. z. Reg. Entw., BT-Drucks. 10/317 S. 95 zu § 277 HGBE, jetzt § 319 HGB).

    Die Tätigkeitsverbote gemäß § 319 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 2 HGB (vgl. BT-Drucks. 10/317 S. 101 zu § 289 Abs. 2 HGBE, jetzt § 234 Abs. 2 HGB, und S. 106 zu § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG) richten sich hiernach nicht lediglich gegen die Beauftragung des Abschlußprüfers als solche, d.h. gegen die äußeren Umstände des Zustandekommens des Rechtsgeschäfts, sondern gerade auch gegen die Wirksamkeit des Prüfungsauftrags, d.h. gegen die Tätigkeit selbst und deren wirtschaftlichen Erfolg, und zwar ungeachtet des Umstands, daß sie sich nicht gegen beide Vertragspartner wenden, sondern lediglich den Abschlußprüfer treffen sollen, der allein unter den Voraussetzungen des § 334 Abs. 2 HGB ordnungswidrig handelt.

    Dem Gesetzgeber erschien es angesichts der Erweiterung der Ausschließungsgründe, deren Vorliegen dem Unternehmen im Einzelfall verborgen bleiben könne, als unverhältnismäßig und deshalb unangemessen, einen Verstoß gegen § 319 Abs. 2 und 3 HGB stets zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses als Rechtsfolge führen zu lassen (vgl. BT-Drucks. 10/317 S. 96, 101, 106; BT-Drucks. 10/4268 S. 127).

    Eine vom Bundesrat insoweit gewünschte Differenzierung danach, ob der jeweilige Ausschlußtatbestand außerhalb oder im Einflußbereich des zu prüfenden Unternehmens liege, ist nicht Gesetz geworden (vgl. BT-Drucks. 10/317 S. 145, 151; BT-Drucks. 10/4268 S. 127).

    Der Gesetzgeber hat, wie ausgeführt, eine solche Nichtigkeitssanktion mit Rücksicht auf die Belange des zu prüfenden Unternehmens als unangemessen erachtet und eine Differenzierung je nachdem, ob der Ausschlußtatbestand außerhalb oder im Einflußbereich des zu prüfenden Unternehmens liegt, abgelehnt (vgl. BT-Drucks. 10/317 S. 96, 101, 145, 151; BT-Drucks. 10/4268 S. 127).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Zwar hat die Bewertung grundsätzlich ausgehend vom Vorsichtsgrundsatz und dem aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB in der hier maßgeblichen, ab dem 1. Januar 1986 geltenden Fassung vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355; im Folgenden: HGB aF) folgenden Realisationsprinzip anhand der historischen Anschaffungskosten zu erfolgen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB aF; vgl. MünchKommHGB/Ballwieser, 3. Aufl., § 253 Rn. 1).

    Für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HGB aF, die der Gesetzgeber dem § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB aF nachgebildet hat (vgl. BT-Drucks. 10/4268, S. 116) und die auf den hier prospektierten Konzernanhang Anwendung findet, gilt nichts anderes.

  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Dieser Grundsatz der sogenannten umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuer- für die Handelsbilanz soll bewirken, daß die Gewinnanteile, die infolge der Sonderabschreibung zunächst nicht besteuert werden, auch nicht als Gewinn an die Unternehmenseigner ausgeschüttet werden; dem Steuerverzicht des Staates soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Ausschüttungsverzicht des Unternehmenseigners entsprechen (vgl. BT-Drucks. 10/4268, S. 146).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Zwar hat der Gesetzgeber durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I, 2355) de schon früher geltenden Berufsgrundsatz, daß von der Prüfung ausgeschlossen ist, wer bei der Erstellung der zu prüfenden Unterlagen mitgewirkt hat (vgl. WPK-Richtlinien Abschn. I, Richtungweisende Feststellungen Nr. 3), aus dem Kreis der nicht näher bezeichneten allgemeinen Befangenheitsgründe (§ 163 Abs. 2 AktG a.F., jetzt: § 318 Abs. 3 HGB) herausgenommen und in den Katalog der gesetzlich besonders hervorgehobenen Ausschließungsgründe (§ 319 Abs. 2, 3 HGB) aufgenommen, um im übergeordneten Sachinteresse eine zuverlässige und unabhängige Abschlußprüfung zu gewährleisten (vgl. Begr z. Reg.E, BT-Drucks. 10/317, S. 97).

    Trotzdem hat er bewußt auf eine obligatorische Trennung von Prüfung und Beratung durch Zurückweisung entsprechender Gesetzesanträge verzichtet (vgl. BT-Drucks. 10/4268, S. 118), dabei wurde davon ausgegangen, daß es bisher nicht zu Beeinträchtigungen durch gleichzeitige Prüfung und Beratung gekommen sei und daß die von der Wirtschaftsprüferkammer erlassenen Richtlinien ausreichten, wonach der Abschlußprüfer verpflichtet ist, im Einzelfall selbst zu prüfen, ob er im Hinblick auf seine beratende Tätigkeit von der Prüfung wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen ist, zudem sollte vor allem auch eine zusätzliche Kostenbelastung der prüfungspflichtigen Unternehmen vermieden werden.

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Dieser hat sich auf den Standpunkt gestellt, § 12 des Gesellschaftsvertrages enthalte kein Vollausschüttungsgebot, so daß eine Registersperre - für die Eintragung von Satzungsänderungen nach Art. 12 § 7 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere handelsrechtliche Vorschriften vom 4. Juli 1980 (BGBl. I S. 836) i.d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) - nicht bestehe.
  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 229/07

    Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der

    d) Aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (BiRiLiG) vom 19. Dezember 1985, BGBl. I 2355 ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Dass nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 10/4268, S. 54 und S. 132) zu den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfen (vgl. z.B. BT-Drucks. 10/317, S. 43 und S. 117) anstelle der dort zunächst vorgesehen Formulierung "Ergebnisrücklagen" der Begriff "Rücklagen" vorgeschlagen wurde und dies jedenfalls für § 148 Abs. 1 Nr. 1 GenG a.F. damit begründet wurde, es werde auf Rücklagen schlechthin abgestellt, und dass der Begriff "Rücklagen" an Stelle des Begriffs "Ergebnisrücklagen" Eingang in das Gesetz gefunden hat, rechtfertigt keineswegs den Schluss, dass nach dem Willen des Gesetzgebers mit "Rücklagen" auch die stillen Reserven gemeint sein sollten.

  • BGH, 04.11.1991 - II ZB 10/91

    Mitgliedschaft einer GbR in einer Genossenschaft

    Dementsprechend sind Konkurse, bei denen die Genossenliste noch zur Feststellung nachschußpflichtiger Genossen herangezogen werden müßte und herangezogen wird, inzwischen äußerst selten (vgl. die Anfrage des Bundesrates BT-Drucks. 10/317, Seite 148).
  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 227/07

    Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 26/08

    Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

  • BFH, 12.07.2007 - X R 5/05

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 104/03

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines verbundenen Unternehmens als Abschlußprüfer

  • BFH, 13.02.2008 - I R 44/07

    Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen

  • BFH, 25.02.2004 - I R 54/02

    Aktivierung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung

  • BFH, 27.07.1988 - I R 147/83

    Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1

  • BFH, 11.11.2014 - I R 53/13

    Ausgabe von Wandelanleihen mit unter dem Kapitalmarktzins liegendem Zinssatz und

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

  • BFH, 04.06.2008 - I R 84/07

    Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer

  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 18/86

    Weder Rückstellung noch passive Rechnungsabgrenzung für die Verpflichtung des

  • BGH, 14.06.2016 - II ZB 11/15

    Kommanditgesellschaft: Umfang des Informationsrechts eines Kommanditisten bei

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

  • BFH, 09.09.1998 - I R 6/96

    Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH bei Bilanzsteuerfragen?

  • BFH, 28.09.1993 - VIII R 67/92

    Zur Bemessung der AfA eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

  • BGH, 26.09.1988 - II ZR 34/88

    Geltung der Übergangsregelung für Altgesellschaften; Anforderungen an die

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

  • BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92

    Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim

  • FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01

    Zur Bewertung einer verdeckten Einlage

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 9/02

    Schuldverschreibung als abgezinstes Wertpapier

  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14

    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung;

  • BGH, 27.01.1988 - VIII ZR 155/87

    Sittenwidrigkeit eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Möbelkaufvertrages

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

  • BFH, 25.02.2004 - I R 8/03

    Bilanzierung von Ansprüchen aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen

  • BFH, 13.11.1991 - I R 78/89

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an Einlagensicherungseinrichtungen der

  • BGH, 05.06.1989 - II ZR 172/88

    Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Ausgleich eines

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Bewertung von Viehbeständen

  • FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 2806/04

    Rückdeckungsansprüche und Pensionsverpflichtungen als unabhängig voneinander zu

  • BFH, 08.02.1996 - III R 35/93

    Investitionszulage für Bauaufsichtshonorar an Personengesellschaften?

  • BFH, 26.01.1989 - IV R 300/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Konkurs - Bauunternehmer -

  • BFH, 04.12.1991 - I R 68/89

    - Zum Rechtscharakter der Zuwendungen zwischen Trägerunternehmen und

  • BGH, 20.06.1994 - II ZR 90/93

    Berechnung eines Abfindungsanspruchs auf der Basis des Jahresüberschusses der

  • BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83

    Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland -

  • FG Hamburg, 01.02.2000 - II 370/97

    Mitgliedsbeiträge an den Erdölbevorratungsverband

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95

    Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08

    Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93

    Löschung der GmbH (nur) bei Vermögenslosigkeit

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06

    Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als

  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

  • BFH, 11.12.1987 - III R 204/84

    Richtige Art der Gewinnermittlung durch das Gericht bei einer nicht vorgenommenen

  • VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05

    VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

  • FG Münster, 03.05.1996 - 2 K 4597/93

    Abschreibung von Belieferungsrechten

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 6 K 92/97

    Pflicht zur Erstellung einer Anfangsbilanz für körperschaftssteuerbefreite

  • BGH, 04.11.1991 - II ZB 7/91

    Beitritt einer BGB-Gesellschaft zu einer Raiffeisenbank - Eignung einer

  • VG Berlin, 26.09.1994 - 31 A 625.93

    Anspruch auf Zuordnung eines Grundstücks mit zwei Schiffsliegeplätzen; Verlust

  • FG Hamburg, 14.06.2006 - 1 V 77/06

    Einbeziehung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Umlaufvermögen in

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00

    Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4

  • LG Frankenthal, 27.11.1986 - 1 HKT 3/86

    Zum Anwendungsbereich der Registersperre

  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 107/07

    AfA kann nur bei Anlagevermögen geltend gemacht werden

  • FG Düsseldorf, 12.12.1995 - 6 K 3310/92

    Steuerpflichtigkeit von Förderzinsen innerhalb der steuerpflichtigen

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