15.09.1992

Bundestag - Drucksache 12/3254

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1257   

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https://dejure.org/1993,23007
BGBl. I 1993 S. 1257 (https://dejure.org/1993,23007)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 27.07.1993, Seite 1257
  • Viertes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Viertes Mietrechtsänderungsgesetz)
  • vom 21.07.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    (aa) Es trifft zwar zu, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters für den Fall des erstmaligen Verkaufs einer in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung (§ 570b BGB aF; § 577 BGB) vor allem die Absicht verfolgte, den Mieter vor spekulativen Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen mit anschließender Veräußerung an Dritterwerber zu schützen (BT-Drucks. 12/3013, S. 18; 12/3254, S. 40).

    Vielmehr war dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien auch daran gelegen, dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (BT-Drucks. 12/3013, aaO; 12/3254, aaO).

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    In den Gesetzesmaterialien finden sich keine ergiebigen Stellungnahmen dazu, aus welchen Gründen die zweite Alternative (Wohnungseigentum soll begründet werden) der ersten Alternative (vollzogene Umwandlung in Wohnungseigentum) gleichgestellt wurde (BT-Drucks. 14/4553, S. 72 [zu § 577 BGB]; 12/3254, S. 40; 12/3013, S. 18; 9/791, S. 12 f. [jeweils zu § 570b BGB aF]; 8/3403, S. 40 f. [zu § 2b WoBindG]).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Er hat die Absenkung der Kappungsgrenze in § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB - anders als in früheren Fällen (Einführung einer Kappungsgrenze von 30 % durch die ab 1. Januar 1983 geltende Neufassung des § 2 Abs. 1 MHRG [BGBl. I 1982 S. 1912], vgl. hierzu BVerfGE 71, 230 ff.; Herabsetzung der Kappungsgrenze auf 20 % durch das 4. Mietrechtsänderungsgesetz vom 21. Juli 1993 [BGBl. I S. 1257]) - nicht flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet eingeführt, sondern beschränkt auf die von den Landesregierungen festzulegenden Gebiete, in denen eine Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Die Vorschrift, die durch Art. 3 des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes vom 21. Juli 1993 (BGBl. I S. 1257) in das Wohnungsvermittlungsgesetz eingefügt worden ist, geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück.

    Nach dessen Begründung sollen die angesichts steigender Wohnungsknappheit vielfach verlangten Abstandszahlungen unwirksam sein, weil ihnen keine Leistungen des bisherigen Mieters gegenüberstehen (BT-Drucks. 12/5224 S. 5).

    Wie bereits die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu dem Vorschlag des Bundesrates zum Ausdruck gebracht hat (BT-Drucks. 12/3254 S. 46), ist § 4 a Abs. 2 WoVermittG lückenhaft.

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 126/07

    Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters bei Realteilung des Grundstücks

    Der Gesetzgeber hat dies damit begründet, dass der Schutz des Mieters vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit einer Umwandlung bei frei finanziertem Wohnungsbau nicht weniger dringlich ist als bei Sozialwohnungen (BT-Drs. 12/3254, S. 40).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Der übliche Lohn für einen Nachweismakler belief sich auf zwei Netto-Kaltmieten (vgl. jetzt auch § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juli 1993, BGBl I S. 1257).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 157/03

    Vereinbarung einer Staffelmiete für die Zeit nach Beendigung der Mietpreisbindung

    Für die vor dem 1. September 2001 geschlossene Staffelmietvereinbarung der Parteien ist § 10 MHG (vgl. jetzt § 557 a BGB) in der Fassung vom 21. Juli 1993 (BGBl. I S. 1257), mithin § 10 Abs. 2 MHG anwendbar (Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 557 a BGB Rdnr. 9).
  • VerfGH Bayern, 16.06.2015 - 12-VII-14

    Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche

    Damit wäre der Vermieter dauerhaft an der Erzielung der ihm eigentlich zustehenden Miete gehindert; der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter wäre infrage gestellt (vgl. BT-Drs. 12/3254 S. 42).
  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

    Im übrigen haben das Kammergericht und das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, daß die nachträgliche Initiative des am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Bundesrats, die Einbeziehung früherer Verkäufe zeitlich zu begrenzen (BT-Drucksache 12/5224 Seite 5; Schilling a.a.O. S. 108), auf der Annahme einer grundsätzlichen Rückbeziehung des Gesetzes beruht.

    Der in dem späteren Gesetzgebungsverfahren zum IV. Mietrechtsänderungsgesetz vom 21. Juli 1993 (BGBl. I Seite 1257) vom Bundesrat gegenüber dem Vermittlungsausschuß gestellte Antrag, dem Sozialklauselgesetz eine Bestimmung anzufügen, daß es nicht angewendet werden solle, wenn der auf die Veräußerung des Wohnungseigentums gerichtete Vertrag vor dem 1. August 1990 abgeschlossen worden sei (BT-Drucksache 12/5224 Seite 5; Schilling a.a.O. S. 108.), läßt darauf schließen, daß diese Frage bei der ursprünglichen Erörterung der Endfassung des Sozialklauselgesetzes im Vermittlungsausschuß überhaupt nicht bedacht worden war (anders Wiek WuM 1995, 377 u. WuM 1996, 462, der irrtümlich davon ausgeht, daß die Initiative des Bundesrats bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Sozialklauselgesetz erfolgt sei; so wohl auch Staudinger/Sonnenschein, BGB ; 13. Aufl., Anh. zu § 556a Rdn. 46; Stemel a.a.O. Rdn. A 151a).

    Der Schutz dieser "Vertrauensinvestition" mag zwar in der Regel zurückzustellen sein gegenüber dem öffentlichen Anliegen des Mieterschutzes in Fällen, in denen der Ersterwerb nach Umwandlung aufgrund von Schuldverträgen aus der Zeit nach dem 1. August 1990, also nach der erstmaligen Verlängerung der Sperrfrist durch das RStVerbG, erfolgte, zumal da die mietrechtspolitische Diskussion danach unter anderem von Erörterungen über längere Sperrfristen bestimmt war (vgl. die Begründung der Bundesrats-Initiative, BT-Drucksache 12/5224 S. 6).

  • LG Hamburg, 15.12.1995 - 311 S 145/95

    Festlegung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungsverlangen

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  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 13/08

    Eigentumsverschaffungsanspruch bei Eintritt des Mieters in Ausübung seines

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 316/03

    Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96

    Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und

  • OLG Hamburg, 19.03.1996 - 4 U 205/95 RE-Miet

    Begriff des zu erhöhenden Mietzinses

  • KG, 06.07.1994 - 5 Ws (B) 214/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Unterbleiben der

  • LG Hamburg, 18.01.2000 - 316 S 144/99
  • BGH, 05.04.1995 - VIII ARZ 4/94

    Höhe der zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten

  • AG Düsseldorf, 14.06.1996 - 52 C 913/96
  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person

  • VGH Hessen, 19.01.2000 - 4 TZ 2293/99

    Zweckentfremdungsgenehmigung

  • OLG Stuttgart, 15.12.1993 - 8 REMiet 4/93

    Mieterhöhungsrechtsstreit um Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete

  • OLG Hamm, 20.10.1997 - 30 REMiet 7/97

    Begründung von Wohnungseigentum an einer vermieteten Wohnung; Kündigung des

  • KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96

    Divergenzvorlage zur Auslegung des Sozialklauselgesetzes

  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 5/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom einem karitativ tätigen Verein an einen

  • LG Wuppertal, 26.05.1993 - 6 T 209/93

    Geschäftswert einer Registervollmacht

  • AG Hamburg, 27.01.2005 - 49 C 503/04

    Mietrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer formularmäßigen

  • AG Berlin-Köpenick, 24.10.2002 - 14 C 127/02
  • AG Berlin-Tiergarten, 30.09.1997 - 6 C 228/97

    Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen Einbaus eines Fahrstuhls;

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