22.05.1996

Bundestag - Drucksache 13/4709

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1430   

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https://dejure.org/1997,30106
BGBl. I 1997 S. 1430 (https://dejure.org/1997,30106)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 26.06.1997, Seite 1430
  • Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze (JuMiG)
  • vom 18.06.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Denn die Übermittlung hätte die Beklagte als Fahrerlaubnisbehörde entsprechend dem Zweck des § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG (vgl. BT-Drucks. 13/4709, zu § 14, S. 23) in die Lage versetzt, die zum Schutz der Allgemeinheit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

    Die noch im Entwurf der Bundesregierung (§ 14 Abs. 2 EGGVG-E, BT-Drucks. 13/4709, S. 5 f.) für diese Fälle vorgesehene Beschränkung der Übermittlungsmöglichkeiten in Strafsachen (Bindung an §§ 41, 43 und 61 BZRG) ist nicht Gesetz geworden.

    Die Bundesregierung hatte dem Wunsch des Bundesrates nach Streichung des § 14 Abs. 2 EGGVG-E (vgl. BT-Drucks. 13/4709, Nr. 11, S. 42 f.) zugestimmt und lediglich in Aussicht gestellt, die notwendige Harmonisierung des Justizmitteilungsgesetzes mit den Beschränkungen des Bundeszentralregistergesetzes in einem größeren Zusammenhang weiter zu erörtern (vgl. BT-Drucks. 13/4709, Nr. 11, S. 55 f.).

  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

    Zu diesen dienstrechtlichen Maßnahmen gehören, wie die Gesetzesmaterialien BT-Drucksache 13/4709, Begründung zu Art. 5, bei juris S. 28, bestätigen, nicht nur disziplinarrechtliche, sondern auch allgemein beamtenrechtliche Maßnahmen.
  • OVG Thüringen, 23.01.1998 - 3 ZKO 496/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Prozeßkostenhilfe für

    3 ZKO 496/97 3 Mit dem Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 18. Juni 1997 (BGBl. I, S. 1430, 1442) wurde das Gerichtskostengesetz an die neu eingeführte Zulassungsberufung angepaßt.

    Wegen § 14 Abs. 2 Satz 2 BRAGO erhält der Rechtsanwalt aber die bereits im Zulassungsverfahren angefallene Prozeßgebühr nicht noch einmal für das anschließende Berufungsverfahren (vgl. dazu die Begründung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache 13/7489, zu Art. 28 Nr. 3, § 14 BRAGO).

    Die Zulassung der Berufung ist lediglich ein prozessuales Zwischenverfahren innerhalb eines einheitlichen, durch den gleichen Streitgegenstand gekennzeichneten gerichtlichen Verfahrens (so für das verwaltungsgerichtliche Verfahren allgemein ausdrücklich jetzt § 14 Abs. 3 GKG i.d.F. des Justizmitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher und anderer Gesetze - JuMiG - vom 18.6.1997, BGBl. I S. 1430).

  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Hierzu ist auch das Verwertungsverbot des § 51 BZRG zu rechnen (so Gesetzentwurf der Bundesregierung zum JuMiG BT-Drucks 13/4709 vom 22.05.1996 S 22).

    Der Senat hat aber Bedenken, ob die Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Hessen und Baden-Württemberg sowie der Zentralen Stelle, dass Datenschutzgesetze nicht verletzt seien, im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.12.1983 zum Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) Bestand haben kann, weil jede Übermittlung personenbezogener Daten aus Justizverfahren einen Grundrechtseingriff darstellt und der Verwendung unrichtiger und überholter Daten entgegenzuwirken ist (so BT-Drucks 13/4709 S 74).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2000 - 12d A 4145/99

    Verwendung von in einem Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren gewonnenen

    In Anwendung dieser Grundsätze hält der Senat, welcher das Vorliegen der Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "zwingende öffentliche Gründe" voll überprüfen darf und muss und in diesem Zusammenhang insbesondere nicht an bestehende norminterpretierende Verwaltungsvorschriften gebunden ist, Vgl. Tipke/Kruse, AO, § 30 Rdnr. 37; hierzu auch - betreffend § 125 c BRRG - BT-Drucks. 13/4709 S. 18 f, derartige zwingende Gründe hier im Ergebnis für gegeben.

    Von Letzterem ist in der Regel auszugehen, wenn auf der Grundlage einer Vorab-Bewertung der mitteilenden Stelle, die nur in einer Art Schlüssigkeitsprüfung bestehen kann, vgl. dazu auch die Äußerung des Bundesrats zur Entwurfsfassung des § 125 c BRRG, BT-Drucks. 13/4709 S. 46, die ihr vorliegenden, an sich dem Steuergeheimnis unterliegenden Informationen generell geeignet sind, eine im förmlichen Verfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme von Gewicht - insbesondere eine reinigende Maßnahme wie die Entfernung aus dem Dienst oder zumindest eine Degradierung - zu tragen.

  • OLG Hamm, 23.04.1998 - 3 Ws 119/98

    Pflichtverteidigergebühren bei Einstellung des Verfahrens, Verweisung an Gericht

    der Zeugen und Sachverständigen, entbehrlich werden (für die alte Fassung: BT-Drucksache 12/6962, S. 106; für die neue Fassung: BT-Drucksache 13/7489, S. 59).

    Damit sollte dem Phänomen entgegengewirkt werden, dass im Gebühreninteresse vielfach Einsprüche gegen Strafbefehle erst in der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache zurückgenommen wurden (BT-Drucksache 12/6962, S. 106; BT-Drucksache 13/7489, S. 59).

    Dabei ging es darum, ob die höhere Gebühr auch dann entsteht, wenn der Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen wird, bevor ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt war, welche Gebühr entsteht, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, und ob § 84 Abs. 2 BRAGO auch im Bußgeldverfahren anwendbar ist (BT-Drucksache 13/7489, S. 59).

  • VG Neustadt, 20.07.2006 - 3 L 1127/06
    Denn die Übermittlung hat die Fahrerlaubnisbehörde entsprechend dem Zweck des § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG (vgl. BT-Drucks. 13/4709, zu § 14, S. 23) in die Lage versetzt, die zum Schutz der Allgemeinheit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

    Die noch im Entwurf der Bundesregierung (§ 14 Abs. 2 EGGVG-E, BT-Drucks. 13/4709, S. 5 f.) für diese Fälle vorgesehene Beschränkung der Übermittlungsmöglichkeiten in Strafsachen (Bindung an §§ 41, 43 und 61 BZRG) ist nicht Gesetz geworden.

    Die Bundesregierung hatte dem Wunsch des Bundesrates nach Streichung des § 14 Abs. 2 EGGVG-E (vgl. BT-Drucks. 13/4709, Nr. 11, S. 42 f.) zugestimmt und lediglich in Aussicht gestellt, die notwendige Harmonisierung des Justizmitteilungsgesetzes mit den Beschränkungen des Bundeszentralregistergesetzes in einem größeren Zusammenhang weiter zu erörtern (vgl. BT-Drucks. 13/4709, Nr. 11, S. 55 f.).

  • VGH Hessen, 05.07.2000 - 6 UZ 2933/97

    Beweis durch Sachverständigen - Fragerecht der Beteiligten; keine isolierte

    Die Vorschrift ist durch Art. 33 Abs. 7 Nr. 3 des Justizmitteilungsgesetzes - JuMiG - vom 18.06.1997 (BGBl. I Seite 1430) in die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte eingefügt worden.

    Dem Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Justizmitteilungsgesetz zugrunde liegt, lässt sich entnehmen, dass der Rechtsanwalt in Verfahren über einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels die volle Prozessgebühr bereits für den Zulassungsantrag verdiene und dass die Prozessgebühr nicht erneut entstehe, wenn das Rechtsmittelverfahren durchgeführt wird (BT-Drs. 13/7489 Seite 60).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob § 79 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG als Spezialvorschrift das Berufungsgericht hindert, über die Berufung des Bundesbeauftragten gemäß § 130 a Satz 1 VwGO durch einstimmigen Beschluß zu entscheiden, ist nicht mehr klärungbedürftig, denn der Gesetzgeber hat sie geklärt; er hat § 79 Abs. 3 AsylVfG mit Wirkung vom 27. Juni 1997 aufgehoben (vgl. Art. 33 Abs. 1, Art. 37 Abs. 2 Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze - JuMiG - vom 18. Juni 1997, BGBl I S. 1430).
  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dieser Stelle um eine kommunale Behörde handelt, denn nach der Gesetzesbegründung zum Justizmitteilungsgesetz sind die §§ 12 ff. EGGVG auf Datenübermittlungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden anwendbar (BT-Drucks. 13/4709 S. 20).

    Auch der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Datenübermittlung dem Justizverwaltungshandeln zuzurechnen ist (BT-Drucks. 13/4709).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2000 - 13 S 62/00

    Anwaltsgebühren im Beschwerdezulassungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 12d A 878/00

    Vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten sowie Anordnung der Einbehaltung von 50

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 12d A 4813/99

    Förmliches Disziplinarverfahren gegen einen Beamten; Durchbrechung des

  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

  • BVerwG, 24.02.1998 - 9 B 831.97

    Asylverfahrensrecht - Stattgabe der Berufung des Bundesbeauftragten für

  • OVG Sachsen, 19.04.2006 - 3 BS 322/05

    Kraftfahrt-Bundesamt, Datenmitteilung, Justizverwaltungsakt

  • BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1997 - 25 A 3247/97

    Asylrechtsstreit; Zulässigkeit der Berufung; Fristgerechte Begründung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 15d A 878/00
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 15 Sa 77/98

    Überlassung eines Arbeitnehmers länger als 12 Monate; Anwendbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97

    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 15 ZB 00.1609

    Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal Leiter einer Luftwaffenwerft

  • AG Müllheim, 20.06.2000 - UR II 42/99
  • BSG, 03.03.1998 - B 11 RAr 107/96

    Gegenstandswert beim Erstattungsstreit nach § 128 AFG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1998 - 25 A 3346/97

    Zulässigkeit und Zulassung der Berufung im Asylprozess; Anspruch auf Anerkennung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1999 - 7 E 150/99

    Rechtsanwaltsgebühr; Zulassung der Beschwerde; Zulassungsverfahren;

  • OVG Bremen, 08.12.1998 - 1 BB 469/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühren bei Antrag auf Aussetzung der Abschiebung

  • BVerwG, 23.12.1997 - 9 B 1127.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 11 S 2162/97

    Streitwert: Festbetragsregelung im Verfahren über die Zulassung der Beschwerde

  • OVG Saarland, 03.11.1999 - 9 X 3/99

    Erfordernis der Nennung eines Zulassungsgrundes bei

  • FG Düsseldorf, 31.01.2005 - 4 Ko 3099/04

    Kostenfestsetzung; Verhandlungsgebühr; Beschwerdeverfahren;

  • VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98

    Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige

  • BSG, 03.03.1998 - B 11 RAr 103/96

    Selbstständige Festsetzung des Gegenstandwertes der anwaltlichen Tätigkeit durch

  • BVerwG, 15.12.1997 - 9 B 1118.97

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2000 - 15 K 3665/96

    Abfindung; Bauerwartungsland; Flurbereinigung; Gleichheitssatz; Ortsnähe;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 190/97
  • VG Neustadt, 11.03.2003 - 3 L 487/03
  • VG Neustadt, 03.01.2005 - 3 L 2790/04
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