Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

04.04.2001

Bundestag - Drucksache 14/5790

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1142   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,42338
BGBl. I 2001 S. 1142 (https://dejure.org/2001,42338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,42338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 25.06.2001, Seite 1142
  • Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz)
  • vom 19.06.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    das Antragsrecht aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG und das Antragsrecht aus Art. 45a Abs. 2 Satz 2 GG in § 1 Abs. 1 sowie § 34 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG vom 19. Juni 2001 [BGBl I S. 1142], geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl I S. 718]) und.
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Zudem sei die Antragstellerin zu 3. nach § 18 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG vom 19. Juni 2001 [BGBl I S. 1142], zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl I S. 718]) parteifähig, denn sie bilde ein Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses.
  • BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14

    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin

    Gegen die Ablehnung ihrer Anträge vom 25. Juni 2014 erhoben die Antragsteller zu 3. als Viertel der Mitglieder des Ausschusses unter Berufung auf § 17 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG vom 19. Juni 2001 [BGBl I S. 1142], geändert durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl I S. 718]) Widerspruch und beantragten am 21. Juli 2014 (ADrucks 180):.
  • BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16

    Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

    Unter Zusammenführung der beiden vorgenannten Fraktionsentwürfe erarbeitete der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung im weiteren Verlauf eine Ausschussfassung (BT-Drucks. 14/5790).

    Während des Verfahrens im Ausschuss brachte die Fraktion der PDS einen Änderungsantrag ein, der darauf abzielte, das Quorum für die Einsetzung und bestimmte Verfahrensrechte - unter anderem derjenigen von § 17 Abs. 2 und 4 PUAG (BT-Drucks. 14/5790, S. 22 f.) - auf 5% des Deutschen Bundestages oder eine Fraktion herabzusetzen, um die Rechte kleinerer Fraktionen zu stärken.

    Hiervon solle weder bei den Einsetzungsvoraussetzungen noch bei der Ausgestaltung des Verfahrens abgewichen werden (BT-Drucks. 14/5790, S. 13).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09

    Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des

    Vielmehr geht es - was auch die Anträge deutlich machen - um das in § 17 PUAG ausdrücklich geregelte Verfahren bei der ausschussinternen Behandlung und Entscheidung über den Antrag zu einer Beweiserhebung und damit einen bezüglich der erforderlichen Zustimmungsquote gegenüber dem Strafprozess zwar modifizierten, hinsichtlich der Ablehnungsgründe (§ 17 Abs. 2 PUAG) aber der Regelung in § 244 Abs. 3 StPO teilweise entsprechenden Verfahrensabschnitt (vgl. auch BT-Drs. 14/5790 S. 17).

    Dabei kann dahinstehen, ob er - wie nach dem Wortlaut von § 17 Abs. 2 PUAG erforderlich - von einer qualifizierten Minderheit (so zwar nicht die amtliche, aber die gebräuchliche Bezeichnung, vgl. etwa BT-Drs 14/5790 S. 17; BVerfGE 105, 197, 225 f.) oder lediglich einem Ausschussmitglied gestellt wurde.

    Unzulässig ist die Beweiserhebung beispielsweise dann, wenn sie durch den Untersuchungsauftrag nicht gedeckt ist oder gegen verfassungsrechtliche, gesetzliche und geschäftsordnungsrechtliche Vorschriften verstößt (BT-Drs. 14/2363 S. 14; 14/5790 S. 17; Risch DVBl. 2003, 1418; Glauben/Brocker a.a.O. § 15 Rdn. 6 f.).

    Unerreichbar sind Beweismittel, bei denen der Untersuchungsausschuss nicht weiß oder nicht ermitteln kann, wo sie sich aufhalten oder bei denen abzusehen ist, dass sie auch nach Anwendung der im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehenen Zwangsmittel für die Beweiserhebung im laufenden Untersuchungsverfahren nicht herbeigeschafft werden können (BT-Drs. 14/2363 S. 14; 14/5790 S. 17).

    dd) Bestand und besteht somit kein tragfähiger Grund für die Ablehnung des Antrags, waren die Ausschussmitglieder zumindest mehrheitlich (im Sinn des § 9 Abs. 4 Satz 1 PUAG) verpflichtet, dem Beweisantrag zuzustimmen, mithin den Beweisbeschluss zu erlassen (vgl. BT-Drs. 14/2363 S. 14; 14/5790 S. 17; Klein in Maunz/Dürig a.a.O. Art. 44 Rdn. 198; Risch DVBl. 2003, 1418, 1423; zur entsprechenden Praxis der Untersuchungsausschüsse auch Platter a.a.O. S. 80 mit Beispielen in Fußn. 257).

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über die Vollständigkeit der vorgelegten Beweismittel ist in § 18 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142), geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) sowie in § 19 Abs. 1 Satz 4 UntAG BE vorgesehen.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2678/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

    Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1142) bleibt daher außer Betracht.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2676/98

    Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen

    Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1142) bleibt daher außer Betracht.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2495/98

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses eines Untersuchungsausschusses des Deutschen

    Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1142) bleibt daher außer Betracht.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2677/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

    Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1142) bleibt daher außer Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   14-53227   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,113301
14-53227 (https://dejure.org/9999,113301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,113301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   14-53251   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,113304
14-53251 (https://dejure.org/9999,113304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,113304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht