14.05.2004

Bundestag - Drucksache 15/3147

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2188   

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BGBl. I 2005 S. 2188 (https://dejure.org/2005,62604)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.2005, Seite 2188
  • Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
  • vom 22.07.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 21.05.2004   BT   Im badischen Rechtsgebiet hauptberufliche Notare einführen
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 54/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

    Er hätte nicht von vornherein aus dem Bewerberkreis ausgeschlossen werden dürfen, weil § 115 Abs. 2 Satz 1 BNotO in der geltenden Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188) auch die Bestellung von württembergischen Bezirksnotaren zu Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet vorsehe.

    Gestützt wird dieses Ergebnis noch durch den Umstand, dass sowohl der das Gesetzgebungsverfahren einleitende baden-württembergische Gesetzesantrag im Bundesrat (BR-Drucks. 226/04) als auch der diesem Antrag entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drucks. 15/3147) den Begriff der "Notare im Landesdienst" in Abgrenzung zu den württembergischen "Bezirksnotaren" verwendet.

    Danach sollten auch in Baden für die Bestellung von Notaren im Hauptberuf grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften der §§ 5 ff. BNotO gelten; § 115 Abs. 2 Satz 1 BNotO sollte hingegen lediglich § 7 Abs. 1 BNotO ergänzen (Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates, BT-Drucks. 15/3147 S. 9, ebenso Beschluss und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2004, BT-Drucks. 15/3471 S. 4, der sich den Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zu eigen gemacht hat).

    Das widerlegt die Annahme des Antragstellers, der Verzicht des Bundesgesetzgebers, den im Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg (BR-Drucks. 226/04) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3147) für den Gesetzestext selbst vorgesehenen Verweis auf § 5 BNotO in das Gesetz zu übernehmen, zeuge von dessen Willen, auch den württembergischen Bezirksnotaren die Möglichkeit einzuräumen, Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet zu werden.

  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 23/07

    Altersgrenze bei Übernahme von Notarbewerbern aus dem Landesdienst

    a) Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und der Systematik der Bundesnotarordnung sowie aus den Gesetzesmaterialien zur Neuregelung des § 115 BNotO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08

    Anwendung der Altersgrenze des § 6 Abs 1 S 2 BNotO bei Bewerbung eines badischen

    § 115 der Bundesnotarordnung (BNotO) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl I S. 2188) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO.

    Nach dem durch Gesetz vom 22. Juli 2005 (BGBl I S. 2188) eingeführten § 115 Abs. 1 BNotO können nunmehr im badischen Rechtsgebiet auch Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung nach § 3 Abs. 1 BNotO bestellt werden.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Der Antragsgegner beabsichtigt, erstmals von seiner ihm durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188) in § 115 Abs. 1 BNotO eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, im badischen Rechtsgebiet Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung zu bestellen.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 53/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

    Er hätte nicht von vornherein aus dem Bewerberkreis ausgeschlossen werden dürfen, weil § 115 Abs. 2 Satz 1 BNotO in der geltenden Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188) auch die Bestellung von württembergischen Bezirksnotaren zu Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet vorsehe.

    Gestützt wird dieses Ergebnis noch durch den Umstand, dass sowohl der das Gesetzgebungsverfahren einleitende baden-württembergische Gesetzesantrag im Bundesrat (BR-Drucks. 226/04) als auch der diesem Antrag entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drucks. 15/3147) den Begriff der "Notare im Landesdienst" in Abgrenzung zu den württembergischen "Bezirksnotaren" verwendet.

    Danach sollten auch in Baden für die Bestellung von Notaren im Hauptberuf grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften der §§ 5 ff. BNotO gelten; § 115 Abs. 2 Satz 1 BNotO sollte hingegen lediglich § 7 Abs. 1 BNotO ergänzen (Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates, BT-Drucks. 15/3147 S. 9, ebenso Beschluss und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2004, BT-Drucks. 15/3471 S. 4, der sich den Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zu eigen gemacht hat).

    Das widerlegt die Annahme des Antragstellers, der Verzicht des Bundesgesetzgebers, den im Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg (BR-Drucks. 226/04) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3147) für den Gesetzestext selbst vorgesehenen Verweis auf § 5 BNotO in das Gesetz zu übernehmen, zeuge von dessen Willen, auch den württembergischen Bezirksnotaren die Möglichkeit einzuräumen, Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet zu werden.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Abgesehen davon hat der Antragsgegner mit der Ausschreibung hauptberuflicher Notarstellen gemäß § 3 Abs. 1 BNotO für das badische Rechtsgebiet erstmals von der Änderung des § 115 BNotO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188) Gebrauch gemacht, mit der der Gesetzgeber den schrittweisen Übergang zum selbständigen Notariat in diesem Gebiet ermöglichen wollte (vgl. BT-Drucks. 15/3147 S. 8 und 15/3471 S. 4; Schippel/Bracker/Görk, BNotO 8. Aufl. § 115 Rn. 4).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 1 BvR 2319/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Bewerbung eines württembergischen

    Nach dem durch Gesetz vom 22. Juli 2005 (BGBl I S. 2188) eingeführten § 115 Abs. 1 BNotO können im badischen Rechtsgebiet auch Notare nach § 3 Abs. 1 BNotO bestellt werden.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Der Antragsgegner beabsichtigt, erstmals von seiner ihm durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188) in § 115 Abs. 1 BNotO eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, im badischen Rechtsgebiet Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung zu bestellen.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Abgesehen davon hat der Antragsgegner mit der Ausschreibung hauptberuflicher Notarstellen gemäß § 3 Abs. 1 BNotO für das badische Rechtsgebiet erstmals von der Änderung des § 115 BNotO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188) Gebrauch gemacht, mit der der Gesetzgeber den schrittweisen Übergang zum selbständigen Notariat in diesem Gebiet ermöglichen wollte (vgl. BT-Drucks. 15/3147 S. 8 und 15/3471 S. 4; Schippel/Bracker/Görk, BNotO 8. Aufl. § 115 Rn. 4).
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