15.11.2007

Bundestag - Drucksache 16/7214

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 3254   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43206
BGBl. I 2007 S. 3254 (https://dejure.org/2007,43206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,43206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 31.12.2007, Seite 3254
  • Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
  • vom 23.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) (G-SIG: 16019394)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 10.05.2007   BT   Regierung will mehr finanzielle Unterstützung für Auszubildende mit Kind
  • 18.05.2007   BT   Anhörung zum Bafög-Gesetz
  • 14.11.2007   BT   Studenten kriegen ab Oktober 2008 mehr Geld
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Dahinstehen kann hier, ob der Vater des Klägers diesem überhaupt (zumindest temporär) einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II als "Kopf" einer Bedarfsgemeinschaft vermitteln konnte, obwohl er selbst im streitigen Zeitraum nach § 7 Abs. 5 S 1 SGB II (in der Normfassung des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des BAföG vom 23.12.2007 - BGBl I 3254) von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen war.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Der Kläger ist als Auszubildender nach § 7 Abs. 5 S 1 SGB II (in der bis zum 31.3.2011 geltenden Normfassung des 22. Gesetzes zur Änderung des BAFöG vom 23.12.2007, BGBl I 3254) bzw § 7 Abs. 5 SGB II (in der ab dem 1.4.2011 geltenden Fassung des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG vom 24.3.2011, BGBl I 453) von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2016 - L 4 AS 159/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen in

    Berechtigt, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu erhalten, sind nach § 7 Abs. 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254) Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht