28.02.1972

Bundestag - Drucksache VI/3205

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1973 S. 910   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6238
BGBl. I 1973 S. 910 (https://dejure.org/1973,6238)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 02.08.1973, Seite 910
  • Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht
  • vom 30.07.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    § 48 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl I Seite 175) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht vom 30. Juli 1973 (Bundesgesetzbl I Seite 910) ist nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht vom 30. Juli 1973 (BGBl. I S. 910) hob die Vorschrift über den Regelwert auf.

  • BFH, 03.12.1982 - III R 102/79

    Steuermeßzahl - Eigentumswohnung

    Mit der vom Finanzgericht (FG) zugelassenen Revision rügt der Kläger Verletzung des § 62 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vom 15. März 1951 (BGBl I 1951, 175, berichtigt Seite 209) in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 1973 (BGBl I 1973, 910).
  • OVG Bremen, 07.10.1980 - 1 BA 16/80

    Verwaltung von Eigentumswohnungen; Ankündigung der Entziehung der

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  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1978 - VIII 121/77

    Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum ; Anspruch auf Erteilung einer

    Nach der am 1.10.1973 in Kraft getretenen (vgl. ÄndG. v. 30.7.1973 BGBl. I S. 910), auf den Antrag der Klägerinnen anwendbaren Vorschrift des § 3 Abs. 2 S. 2 WEG gelten Garagenstellplätze als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.
  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

    Die Unabdingbarkeit der Vorschriften über die Berechtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung kann - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde -auch nicht daraus abgeleitet werden, daß der Gesetzgeber es bei Erlaß des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht vom 30.7.1973 (BGBl I S. 910) unterlassen hat, in dringenden Fällen ( § 26 Abs. 3 WEG ) dem einzelnen Wohnungseigentümer das Einberufungsrecht einzuräumen.
  • KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer

    Die Auffassung des sofortigen weiteren Beschwerde, als Folge der Änderung des § 26 Abs. 1 WEG durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des WEG und der VO über das Erbbaurecht vom 30. Juli 1973 (BGBl. I S. 910) sei jedenfalls für die Wahl des Verwalters das Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG zwingend geworden (ebenso der Beschwerdeführer D. mit P. in ZMR 1976, 289; Groß, WEM 1976, 63), findet im Gesetz keine Stütze.
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