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   BGBl. I 1979 S. 1432   

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BGBl. I 1979 S. 1432 (https://dejure.org/1979,8453)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 17.08.1979, Seite 1432
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung
  • vom 13.08.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Bei der von der Klägerin erworbenen Reinigungsanlage handelt es sich um ein technisches Arbeitsmittel im Sinne von §§ 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 717) in der hier geltenden Fassung vom 13. August 1979 (BGBl I S. 1432), jetzt Gerätesicherheitsgesetz - GerSiG -, nämlich um eine Arbeitsmaschine.
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Rechtsfehlerhaft ist es auch, wenn das Berufungsgericht eine Haftung des Beklagten aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (auch Maschinenschutzgesetz (MaschSchG) genannt, in der Fassung vom 13. August 1979 (BGBl I 1432) jetzt Gerätesicherheitsgesetz) ableiten will.
  • OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines

    II) Eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (auch Maschinenschutzgesetz genannt) vom 24.06.1968 (BGBl. I, 717) i. d. Fassung vom 13.08.1979 (BGBl. I, 1432) ist nicht gegeben.
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