29.09.1992

Bundestag - Drucksache 12/3327

Unterrichtung über Stellungnahme des BR, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 2044   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,22215
BGBl. I 1992 S. 2044 (https://dejure.org/1992,22215)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 23.12.1992, Seite 2044
  • Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
  • vom 18.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (139)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Die Ausgangsbescheide vom 16. Juli 1993 (Alg) und 12. April 1994 (Uhg) waren bereits bei ihrem Erlaß rechtswidrig, weil die Beklagte das Bemessungsentgelt für das Alg - das gemäß § 44 Abs. 8 und Abs. 3 Nr. 1 AFG auch der Bewilligung des Uhg zugrunde zu legen war - gemäß § 112 Abs. 2 und 3 AFG (idF, die § 112 AFG ab 1. Januar 1993 durch das Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044 erhalten hat), falsch berechnet hat.

    Die Beklagte hat hier bei der Ausgangsbewilligung von Alg die von dem Kläger im Bemessungszeitraum (April bis Juni 1993, vgl § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, der gemäß § 242q Abs. 7 AFG idF des 1. SKWPG auch der Ausgangsbewilligung von Uhg im April 1994 zugrunde zu legen war) erzielten 11.450 DM durch 305, 33 dividiert und mit 37, 5 multipliziert.

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 AFG in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Änderung der Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) erstattet der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitslose innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Tag der Arbeitslosmeldung, durch den nach § 104 AFG die Rahmenfrist bestimmt wird, mindestens 720 Kalendertage in einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gestanden hat, der BA vierteljährlich das Alg für die Zeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres des Arbeitslosen längstens für 624 Tage.

    Sie verkennt, daß die entsprechenden Ausführungen des BVerfG aaO 199 auf Vorgängerregelungen des § 128 AFG gemünzt sind, die ein dem § 128 Abs. 1 Satz 2 (1. Alternative) AFG idF vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) entsprechendes negatives Tatbestandsmerkmal nicht enthielten.

    Er hat der BA die Feststellung der Voraussetzungen anderweitiger Sozialleistungsansprüche im Rahmen der Amtsermittlung (§ 20 SGB X, § 103 SGG) auferlegt und damit "geeignete Vorkehrungen gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Arbeitgebers" getroffen (vgl Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 12/3211 S 26).

    Das ist der Maßstab, nach welchem wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Arbeitgebern Rechnung zu tragen ist; der "Grad der Existenzgefährdung" wird nicht vorausgesetzt (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 12/3211 S 27).

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

    In das AFG selbst wurde eine solche Vorschrift - als Absatz 6 Satz 1 des § 168 AFG - erst mit Wirkung vom 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18.12.1992 (BGBl I 2044) eingeführt.

    Seit der Schaffung eines eigenen Versicherungsfreiheitstatbestandes für Vorstandsmitglieder einer AG in § 168 Abs. 6 Satz 1 AFG wird als Motiv des Gesetzgebers unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drucks 12/3211 S 28 zu Nr. 46 ) auch deren "Arbeitsmarktferne" angenommen.

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