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03.11.1999

Bundestag - Drucksache 14/1977

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Gesundheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2626   

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https://dejure.org/1999,36958
BGBl. I 1999 S. 2626 (https://dejure.org/1999,36958)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.12.1999, Seite 2626
  • Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000)
  • vom 22.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)

  •   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 30.06.1999   BT   GKV-REFORM AB 2000: GLOBALBUDGET SCHAFFEN/HAUSARZT STÄRKEN (GESETZENTWURF)
  • 09.09.1999   BT   EXPERTEN BEFÜRCHTEN NEGATIVE AUSWIRKUNGEN DES GLOBALBUDGETS
  • 13.09.1999   BT   PRÄVENTIONSAUSWEITUNG UND GRUPPENPROPHYLAXE BEGRÜSST
  • 20.09.1999   BT   WEITERE ANHÖRUNGEN ZUR GKV-GESUNDHEITSREFORM 2000
  • 21.09.1999   BT   INTEGRIERTE VERSORGUNG BRAUCHT KLARE RAHMENBEDINGUNGEN
  • 22.09.1999   BT   GLOBALBUDGET KONTROVERS DISKUTIERT - DETAILVERBESSERUNGEN NÖTIG
  • 06.10.1999   BT   OBERGRENZE VON 5 DM PRO PATIENT SOLL GESTRICHEN WERDEN
  • 06.10.1999   BT   REGELUNGEN ZUM DATENSCHUTZ UND ZUR SOZIOTHERAPIE GEÄNDERT
  • 07.10.1999   BT   BUNDESRAT: GESUNDHEITSREFORM NUR IM KONSENS (GESETZENTWURF)
  • 02.11.1999   BT   EXPERTEN FÜRCHTEN "FLUCHT AUS SOLIDARSYSTEM"
  • 01.12.1999   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
 
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Wird zitiert von ... (357)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Dadurch, dass dem psychisch Kranken zur Sicherstellung der benötigten ambulanten Behandlung und zur Bewältigung der damit zusammenhängenden Probleme für eine begrenzte Zeit eine fachkundige Betreuungsperson zur Seite gestellt wird, sollen wiederkehrende, medizinisch nicht indizierte Krankenhausaufenthalte (sog "Drehtüreffekt") vermieden werden (so die Begründung zum Entwurf des GKV-Reformgesetzes 2000, BT-Drucks 14/1245 S 66).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Die Vorschrift ist dann mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) vom 22.12.1999 (BGBl I 2626) insoweit geändert worden, als der Zeitpunkt der Einführung auf den 1.1.2003 verschoben wurde.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    In der Gesetzesbegründung zum GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 - GKV-GRG 2000 - (BT-Drucks 14/1245 S 101 - zu § 284 SGB V) wurde ausgeführt, die Zulässigkeit der Verwendung von Patientendaten werde in den §§ 284 ff SGB V sehr differenziert geregelt.

    Vergleichbares gilt für die mit dem GKV-GRG 2000 erfolgte Erstreckung der Regelung durch § 302 Abs. 2 Satz 2 SGB V auf sonstige Leistungserbringer (vgl Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum GKV-GRG 2000, BT-Drucks 14/1245 S 106 - zu § 302 SGB V).

    Die in den § 300 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 302 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB V gesetzlich normierten, durch das GKV-GRG 2000 eingefügten datenschutzrechtlichen Anforderungen dienen der Klarstellung, dass die Einbindung von Rechenzentren auf die im Sozialgesetzbuch geregelten Zwecke zu begrenzen ist und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Versicherten und Leistungserbringer Rechnung zu tragen hat (Gesetzentwurf zum GKV-GRG 2000, BT-Drucks 14/1245, S 105 - zu § 300 SGB V zu Buchst b).

    Dass der Gesetzgeber die Übermittlung von Daten generell beschränken und bei nicht vermeidbarer Übermittlung zumindest strengen Anforderungen unterwerfen wollte, belegt auch § 73 Abs. 1b SGB V. Die durch das GKV-GRG 2000 eingefügte Bestimmung soll insbesondere die Dokumentationsbefugnis des Hausarztes erweitern; dieser ist berechtigt, relevante Patientendaten bei anderen Ärzten wie auch bei anderen seine Patienten behandelnden Leistungserbringern zu erheben und diese Daten anderen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen (Gesetzentwurf zum GKV-GRG 2000, BT-Drucks 14/1245 S 69 - zu Buchst b).

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