08.11.2008

Bundestag - Drucksache 16/10810

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2917   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45533
BGBl. I 2008 S. 2917 (https://dejure.org/2008,45533)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 29.12.2008, Seite 2917
  • Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
  • vom 21.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 24.11.2008   BT   Experten fordern Nachbesserungen bei der "Freien Förderung"
  • 03.12.2008   BT   Mehr Geld für die "Freie Förderung"
  • 12.12.2008   BT   Regierung betont Ziel einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik
 
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Wird zitiert von ... (165)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Neben die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts treten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die ursprünglich in §§ 16 und 29 SGB II a.F. geregelt waren und mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 (Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 <BGBl I S. 2917>) in den §§ 16 bis 16g SGB II festgelegt sind.
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die Vorschrift setzte - bis zur Einfügung des Satzes 2 in § 33 Abs. 1 SGB II zum 1.1.2009 (durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008, BGBl I 2917) - Personenidentität zwischen Leistungsempfänger und Anspruchsinhaber voraus.

    Eine Ausnahme vom Erfordernis der Personenidentität bei Anspruchsübergang hat der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB II mit Wirkung zum 1.1.2009 (durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008, BGBl I 2917) lediglich für den Fall vorgesehen, dass Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II keine Leistungen empfangen haben.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Soweit dort das Instrumentarium der EinglVb (zunächst § 35 Abs. 4 SGB III idF des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10.12.2001, BGBl I 3443; seit 1.1.2009: § 37 Abs. 2 SGB III idF des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008, BGBl I 2917) zwischenzeitlich in § 37 Abs. 3 Satz 4 SGB III ebenfalls um eine Regelung zur Ersetzung durch Verwaltungsakt ergänzt worden ist , beschränkt sie sich ausschließlich auf die Festsetzung der "erforderlichen Eigenbemühungen" iS von § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III. Ob die Arbeitsagentur darüber hinaus in dem die EinglVb ersetzenden Verwaltungsakt auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gewährt, ist hingegen in ihr Ermessen gestellt (vgl Rademacker in Hauck/Noftz, SGB III, K § 37 SGB III RdNr 28, Stand der Einzelkommentierung Juli 2013) .

    Diese unterschiedliche Ausgestaltung erweist ebenfalls, dass sich die Eingliederungsverwaltungsakte nach dem SGB II auch in Bezug auf das Sanktionsregime der §§ 31a, 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II nicht auf die Bestimmung der von den Leistungsberechtigten erwarteten Eigenbemühungen beschränken dürfen (zu den Motiven für die Einführung des Eingliederungsverwaltungsakts in das SGB III durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vgl dagegen BT-Drucks 16/10810 S 30) , sondern dass sie zur Meidung eines Formenmissbrauchs jeweils ebenso situationsangepasste Eingliederungszusagen vorzusehen haben.

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