27.03.1990

Bundestag - Drucksache 11/6805

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 1221   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16452
BGBl. I 1990 S. 1221 (https://dejure.org/1990,16452)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1990, Seite 1221
  • Drittes Rechtsbereinigungsgesetz
  • vom 28.06.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Nach § 1 Abs. 2 des Fernstraßenausbaugesetzes in der Fassung des Art. 27 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1221) entsprechen die in den Bedarfsplan aufgenommenen Bauvorhaben den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Die durch die rechtskräftige Verurteilung wegen einer gemeingefährlichen Straftat nach § 5 II 1 Nr. 1 lit. b WaffG begründete Regelvermutung für das Fehlen der nach Waffenrecht erforderlichen Zuverlässigkeit verstößt nicht deshalb gegen den Gleichheitssatz, weil es seit der Änderung des BJagdG durch das Dritte RechtsbereinigungsG vom 28.6.1990 (BGBl. I, 1221) eine entsprechende Regelvermutung für die jagdrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gibt.

    Durch Art. 17 Nr. 2 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1221) ist das Bundesjagdgesetz mit Wirkung vom 1. Juli 1990 in dem hier entscheidenden Punkt geändert worden: Der bisher mit § 5 Abs. 2 WaffG gleichlautende § 17 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes i. d. F. vom 29. September 1976 (BGBl I S. 2849) schreibt nunmehr in Nr. 1 Buchst. b vor, daß die erforderliche Zuverlässigkeit für die Erteilung eines Jagdscheines in der Regel Personen nicht besitzen, die wegen eines vorsätzlichen Vergehens verurteilt worden sind, das eine der Annahmen im Sinne des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 - das sind Tatbestände mit Bezug zum Waffengebrauch - rechtfertigt.

    Der Umstand, daß in der Vergangenheit bis zum 1. Juli 1990 die Regelungen in beiden Ordnungsbereichen übereinstimmten und jedenfalls nach der damaligen Absicht der Bundesregierung auch weiterhin übereinstimmen sollten (vgl. BT-Drucks 11/4311 S. 3 f.), bedeutet nicht, daß der Gesetzgeber in Zukunft aus Gründen der Gleichbehandlung zur Harmonisierung der Bestimmungen verfassungsrechtlich verpflichtet wäre.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Die Planrechtfertigung für die B 16 (neu) ergebe sich aus dem Bedarfsplan 1986 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) in der Fassung des Art. 27 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1221).
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