11.11.1993

Bundestag - Drucksache 12/6152

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1744   

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https://dejure.org/1994,27428
BGBl. I 1994 S. 1744 (https://dejure.org/1994,27428)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 30.07.1994, Seite 1744
  • Gesetz zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze
  • vom 25.07.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Die Berufsausübung in einer solchen Gesellschaft kann den jeweiligen Berufsträger nach § 6 Abs. 1 PartGG nicht von seinen berufsrechtlichen Pflichten befreien (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze, BTDrucks 12/6152, S. 15), so dass der anwaltliche Partner weiterhin seiner beruflichen Unabhängigkeit verpflichtet bleibt.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Schließlich hat der Bundesgesetzgeber durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl I S. 1744), mit dem den freien Berufen die Gründung von Gesellschaften in Form einer Partnerschaft ermöglicht wurde, die Sonderstellung der freien Berufe gegenüber dem produzierenden und dem Dienstleistungsgewerbe bestätigt.
  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 33/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung einer Partnerschaftsgesellschaft

    aa) Die durch das am 1. Juli 1995 in Kraft getretene Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744) als eigenständige Gesellschaftsform - neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als der herkömmlichen Organisationsform der Sozietät (vgl. hierzu BT-Drucks. 12/6152, S. 7) - eingeführte Partnerschaft ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PartGG eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe - wie hier die Partner derG.-Partnerschaftsgesellschaft - zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.

    (2) Der Wortlaut des § 59e Abs. 1 Satz 1 BRAO spricht dafür, dass nur Angehörige der dort genannten freien Berufe, mithin natürliche Personen, Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein können, nicht hingegen juristische Personen mit eigener, von den an ihnen beteiligten Berufsangehörigen vollständig losgelöster Rechtspersönlichkeit (so bereits BGH, Beschluss vom 9. Juli 2001 - PatAnwZ 1/00, BGHZ 148, 270, 276; vgl. ebenso Bormann in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 59e BRAO Rn. 8; Brüggemann in Feuerich/Weyland, aaO, § 59e BRAO Rn. 1; v. Wedel in Hartung/Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 6. Aufl., § 59e BRAO Rn. 2 f.; Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 59e Rn. 2; Kilian, NZG 2001, 150, 153 mwN; ders. NZG 2001, 986) und dementsprechend auch nicht etwa Personengesellschaften, die, wie die Partnerschaftsgesellschaft, einer juristischen Person weitgehend angenähert sind (vgl. hierzu BT-Drucks. 12/6152, S. 9, 16; BFHE 188, 13 aaO; Brüggemann in Feuerich/Weyland, aaO, § 7 PartGG Rn. 4).

    Durch die Einführung der gesetzlichen Regelungen über die Rechtsanwaltsgesellschaft (siehe oben unter I 2 a bb) wollte der Gesetzgeber- ebenso wie bereits mit der Einführung der Bestimmungen über die Partnerschaftsgesellschaft (siehe oben unter I 2 a aa) - die Möglichkeiten der Angehörigen Freier Berufe zur beruflichen Zusammenarbeit mit Rücksicht auf die insoweit erfolgte Entwicklung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen (vgl. hierzu BT-Drucks. 12/6152, S. 1, 7 f.; 13/9820, S. 11 f.) erweitern, ohne dass hiermit Einschränkungen hinsichtlich des für diese Berufe unverzichtbaren persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen dem jeweiligen Berufsangehörigen und seinem Auftraggeber (vgl. hierzu nur BVerfGE 141, 82 Rn. 52) oder Einschränkungen bezüglich der für den Auftraggeber und den Rechtsverkehr notwendigen Transparenz der Strukturen der gemeinsamen Berufsausübung verbunden sein sollten (vgl. BT-Drucks. 12/6152, S. 7-9; 13/9820, S. 11 f., 14).

  • BGH, 12.04.2016 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsgesellschaft: Verfassungswidrigkeit des Verbots einer Partnerschaft

    a) Die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Eintragung nach dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25. Juli 1994, BGBl. I Seite 1744 - PartGG) sind erfüllt.

    Diesem Verständnis steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber bewusst von der Aufnahme des Apothekerberufs in den Katalog des § 1 Abs. 2 Satz 2 PartGG abgesehen hat, weil er, ohne die Freiberuflichkeit des Apothekerberufs in Frage stellen zu wollen, den berufsrechtlichen Vorschriften Vorrang einräumen und der Vorschrift des § 8 ApothG Rechnung tragen wollte, nach der eine Apotheke von mehreren nur in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft betrieben werden darf (vgl. Begr. RegE, BT-Drucks. 12/6152, S. 10).

  • BGH, 04.04.2017 - II ZB 10/16

    Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln

    Das Partnerschaftsregister soll dem Handelsregister vergleichbare Funktionen für die für freie Berufe vorgesehene besondere Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft erfüllen (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze, BT-Drucks. 12/6152, S. 14).

    Mandanten, Patienten aber auch andere Geschäftspartner sollen sich über die grundlegenden Rechtsverhältnisse einer Partnerschaft informieren können (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 12/6152, S. 13).

    Dabei dienen die Angaben zu den einzelnen Partnern deren Identifizierung (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats, BT-Drucks. 12/6152, S. 29 f.: "wer alles Partner ist, welchen Beruf jeder Partner in der Partnerschaft ausübt").

    Letztlich vermag das Partnerschaftsregister auch keine zuverlässige Auskunft über die Berechtigung eines einzelnen Partners zur Führung des Doktortitels zu geben, da eine Überprüfung der von den Beteiligten angegebenen Tatsachen durch das Registergericht nur bei begründeten Bedenken erfolgt (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 12/6152, S. 14).

  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Eine gesetzliche Definition, die auf die Begrifflichkeit der Gewerbeordnung ausstrahlt (vgl. Pielow, a.a.O. § 1 Rn. 174; Friauf, in: ders., GewO, Bd. 1, Stand September 2012, § 1 Rn. 169a; Hahn, GewArch 2008, 49; Ennuschat, a.a.O. § 1 Rn. 59), findet sich in § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl I S. 1744).
  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 7/17

    Recht eines verbleibenden Partners von Rechtsanwälten zur Fortführung des

    Dieser "wahrheitsgemäßen" Angabe der tatsächlich in der Gesellschaft aktiven Partner kommt nach den Gesetzesmaterialien aufgrund der auf persönliche Leistungserbringung ausgerichteten Tätigkeit der Partnerschaft besonderes Gewicht zu (Regierungsentwurf zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25. Juli 1994 [BGBl I 1994, 1744], BT-Drs. 12/6152, S. 11).

    Mit der Anordnung der entsprechenden Anwendung der §§ 21, 22 Abs. 1 und § 24 HGB auf Partnerschaften in § 2 Abs. 2 PartGG sollte nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz der erheblichen praktischen Bedeutung der Fortführung des Namens ausgeschiedener Partner gerade auch bei Sozietäten von Freiberuflern Rechnung getragen werden, zumal der Verkehr sich darauf eingestellt habe, dass der im Sozietätsnamen enthaltene Familienname eines Sozius nicht darauf hindeute, dass dieser auch heute noch seine Dienste anbiete (Regierungsentwurf zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25. Juli 1994 [BGBl I 1994, 1744], BT-Drs. 12/6152, S. 11).

    Dieser Vorbehalt des Irreführungsverbots gilt entsprechend auch für die Namensfortführung einer Partnerschaft gemäß § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 24 Abs. 2, 18 Abs. 2 HGB (siehe Regierungsentwurf zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25. Juli 1994 [BGBl I 1994, 1744], BT-Drs. 12/6152, S. 12) und wurde im Zuge der Liberalisierung des Firmenrechts durch das Handelsrechtsreformgesetz im Jahr 1998 im Interesse des Verkehrsschutzes beibehalten (siehe Regierungsentwurf zum Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni 1998 [BGBl I 1998, 1474], BT-Drs. 13/8444, S. 38, 52 ff.).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Die Begründung des Gesetzes (BT-Drucks. 12/6152, S. 12) geht von der grundsätzlichen Zulässigkeit entsprechender Zusätze aus.
  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 2/16

    Rentenberater sind gewerblich tätig

    Ob ein einem Katalogberuf i.S. des § 18 EStG ähnlicher Beruf vorliegt, bestimmt sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (vgl. Senatsurteil in BFHE 257, 451, BStBl II 2017, 908, m.w.N.), nicht hingegen nach der Zuordnung in den Katalog der freien Berufe gemäß § 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (vgl. zur fehlenden präjudiziellen Wirkung in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Sachverständigen: Bericht des Rechtsausschusses, BTDrucks 12/7642, S. 12, sowie BFH-Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 18/97, BFH/NV 1998, 1206).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08

    Berufsbetreuer, Freier Beruf, Gewerbe, Gewerbeanzeige.

    § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl I S. 1744) definiert für seinen Anwendungsbereich, dass die Freien Berufe im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt haben.
  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 26/17

    Recht der verbleibenden Partner einer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 27/17

    Befugnis der verbleibenden Partner einer als Steuerberatungsgesellschaft

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 26/16

    Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 20 U 75/14

    Ansprüche eines Architekten wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Gebäude

  • KG, 17.09.2018 - 22 W 57/18

    Handelsregistersache: Verwendung der Bezeichnung "Partners" in der Firma einer

  • OLG Celle, 30.05.2007 - Not 5/07

    Antrag von Notaren auf gerichtliche Entscheidungen in einem Streit über den

  • OLG Frankfurt, 18.11.2002 - 20 W 319/02

    Partnerschaftsgesellschaft: Zulässige Verwendung eines Pseudonyms als Name der

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

  • OLG Hamm, 05.10.2016 - 27 W 107/16

    Fortführung des Namens einer Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern und

  • VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08

    Gepräge eines Freien Berufes bei der Tätigkeit eines eine Ausbildung zum

  • OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06

    Firmenbestandteil der GmbH & Co KG

  • BayObLG, 02.08.1996 - 3Z BR 73/96

    Darf eine GmbH den Zusatz "und Partner" führen?

  • BFH, 03.03.1998 - IV B 18/97

    Gutachter für Grundstückswerte und Mietpreisfragen

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06

    Gewerbliche Anmeldungspflicht für ein Büro für soziale Dienstleistung gem. § 14

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02

    Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Steuerberaters

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 14 S 2578/01

    Heilpraktikerschule einer GmbH - Gewerbeanmeldung

  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97

    Weiterführung des Familiennamens bei Umwandlung der Anwaltssozietät in

  • FG Köln, 30.09.1997 - 8 K 2927/97

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Aus Steuerberatern und

  • LSG Sachsen, 24.04.2012 - L 3 AS 569/10

    Begriff des Rechtsanwaltes; Beiordnung eines Rechtsanwaltes;

  • BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92

    Unzulässigkeit der Vorlage im Rahmen der konkreten Normenkontrolle bei fehlender

  • FG Düsseldorf, 13.01.2005 - 16 K 4282/02

    Interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaft; Steuerberatungszulassung;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 9 S 2652/96

    Keine Eintragung juristischer Personen in die Architektenliste des Landes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05

    Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche

  • LG Kempten, 25.10.2005 - 1 T 2198/05

    Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für materiell

  • LG Koblenz, 14.05.2003 - 3 HKT 1/03

    Reichweite des Firmennamen-Bestandsschutzes nach dem PartGG

  • LG Augsburg, 11.04.2006 - 3 HKT 212/06

    Partnerschaftsgesellschaft: Kein Nachweis der Berufsträgereigenschaft

  • VG Augsburg, 23.12.2008 - Au 4 K 08.799

    Feststellungsklage; Abgrenzung Gewerbe - Freier Beruf; persönliche Voraussetzung

  • VG Gelsenkirchen, 13.08.2008 - 7 K 3690/07

    Kammerbeitrag, Beitrag, Abgaben, Verjährung

  • AG Essen, 18.03.1998 - 90 AR 335/96

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Eintragung in das Partnerschaftsregister;

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