19.02.1975

Bundestag - Drucksache 7/3243

Bericht und Antrag, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 2189   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,5934
BGBl. I 1975 S. 2189 (https://dejure.org/1975,5934)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 99, ausgegeben am 21.08.1975, Seite 2189
  • Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften
  • vom 20.08.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (182)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Mit Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2189) wurde klargestellt, dass bei Rahmengebühren die im Einzelfall geschuldete Gebühr vom Rechtsanwalt zu bestimmen ist.
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Die Vorschrift des § 118 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BRAGO ist nach ihrer Entstehungsgeschichte ein Auffangtatbestand, der nur dann zum Tragen kommt, wenn der Rechtsanwalt von allen oder mehreren Beteiligten einer Gesellschaftsgründung oder einer Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft beauftragt worden ist und die Mitwirkung für diese Auftraggeber zu keiner Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BRAGO führen kann, weil es insoweit an der Beteiligung eines Gegners oder Dritten fehlt (vgl. BT-Drucks. 7/3243 S. 12 zu Art. 3 Nr. 43b Buchst. a - § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO - in der Fassung des Ausschußberichts, aaO S. 89).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    In den Jahren 1965 und 1975 wurden die Gebührenrahmen erweitert und die Höchstsätze angehoben (Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und anderer Gesetze vom 30. Juni 1965 (BGBl. I S. 577) und Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2189)).
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