17.12.1984

Bundestag - Drucksache 10/2652

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 977   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17028
BGBl. I 1986 S. 977 (https://dejure.org/1986,17028)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 11.07.1986, Seite 977
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 07.07.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Erst das Gesetz vom 7. Juli 1986 (BGBl. I S. 977) regelte eine nunmehr auf Park- und Halteverstöße beschränkte Kostenhaftung des Halters.
  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ss 428/13

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustellung eines als

    Ein solcher Bescheid ist wirksam, ohne dass er des Abdrucks eines Dienstsiegels oder der Unterschrift des Bediensteten der Verwaltungsbehörde bedarf (BT-Drucks. 10/5083; OLG Stuttgart DAR 1998, 29).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Nach § 17 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. OWiG haben diese nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten unter 35 Euro im Regelfall außer Betracht zu bleiben (BT-Drucks. 10/2652, Seite 12; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 17 Rn. 23).
  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Die durch Art. 1 Nr. 18 lit. c des am 1. April 1987 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 7. Juli 1986 (BGBl I 977) eingefügte Vorschrift lautet:.

    In der Begründung zum Gesetzentwurf wird darauf abgestellt, daß es "dem Beschwerdegericht ... im Zulassungsverfahren verwehrt sein (sollte), in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich möglicher Fehler wegen eines Verfahrenshindernisses einzutreten, solange es die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat"(BTDrucks. 10/2652 S. 30).

  • KG, 30.10.2018 - 3 Ws (B) 265/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verjährungsrüge im Zulassungsverfahren bei

    (BGHSt 36, 59; BTDrucks. 10/2652 S. 30; Hadamitzky in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 60 m. w.N; Seitz in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 80 Rn. 24).

    c) Nur im Falle einer Geldbuße von über 100 Euro wäre im Rahmen der Prüfung der Zulassungsgründe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zu klären gewesen, ob im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis eine klärungsbedürftige Frage des formellen Rechts besteht, die es gebietet, die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, um hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (BTDrucks. 10/2652 S. 30; Hadamitzky aaO.; Göhler aaO; stellv.: OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 311 SsRs 126/11 -, juris (Geldbuße von 110 Euro); OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 848/87 -, juris im Falle einer Geldbuße von 100 DM Zulassung zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; Wertgrenze des § 80 Abs. 2 Nr. 1 a.F. OWiG 75 DM).

  • BGH, 16.03.1990 - 3 StR 324/89

    Gleichstellung aller strafprozessualen Rechtsmittel bei der Einlegung

    Sie können jetzt aber schon deswegen nicht mehr entsprechend angewendet werden, weil sie durch Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des OWiG, des StVG und anderer Gesetze vom 7. Juli 1986 (BGBl. I S. 977) aufgehoben worden sind.

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten hierdurch alle strafprozessualen Rechtsmittel hinsichtlich ihrer Einlegung bei dem iudex a quo (Ausgangsgericht) systematisch gleichgestellt werden (Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in BTDrucks. 10/5083 S. 23).

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 1 RBs 18/15

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen drohender Aussetzung

    Der Gesetzgeber wollte nämlich die Gerichte entlasten und durch die Regelung sicherstellen, dass vergleichsweise unbedeutende Fälle auch in einer Hauptverhandlung erledigt werden (BT-Drs. 10/2652 S. 23).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren

    Zwar hat der Gesetzgeber durch die Neuregelung des § 77 Abs. 2 und 3 OWiG die Beweiserhebungspflicht aufgelockert und in Anlehnung an die Entscheidung des Kammergerichts vom 20.05.1983 (VRS 65, 212) die Ablehnung eines Beweisantrags auch dann ermöglicht, wenn das Gericht den Sachverhalt nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt hält und nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die beantragte Beweisaufnahme nicht erforderlich ist (BT-Drucks. 10/2652, S. 21, 23).

    Mit dem dem Tatrichter eingeräumten Recht, den Umfang der Beweisaufnahme zu bestimmen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 OWiG), wäre allerdings eine dem § 244 Abs. 2 StPO entsprechende Vorschrift, die die Erstreckung der Beweisaufnahme auf alle für die Entscheidung bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel gebietet, nur schwer zu vereinbaren (BT-Drucks. 10/2652 S. 22).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 2 Ss OWi 262/87

    Geschwindigkeitsschätzung

    »... Nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 n. F. OWiG kann das Gericht .., wenn es den Sachverhalt nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt hält, einen Beweisantrag außer in Fällen des § 244 Abs. 3 StPO auch ablehnen, wenn nach seinem pflichtgemäßen Ermessen Ä unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache, § 77 Abs. 1 Satz 2 n. F. OWiG Ä die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist (BT-Drucks. 10/2652 S. 22; .. Böttcher, NStZ 1986, 393, 394).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92

    Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten

    Der Zulassung wegen dieser Rechtsfrage, die ein mögliches Verfahrenshindernis betrifft, steht auch § 80 Abs. 5 OWiG nicht entgegen (OLG Hamm VRS 74, 212; KK-Steindorf, OWiG § 80 Rdn. 60; Bundestags-Drucksache 10/2652 S. 30).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • OLG Naumburg, 27.05.2003 - 1 Ss (Bz) 131/03

    Wirksame Zustellung eines mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellter

  • KG, 21.06.1996 - 5 Ws (B) 149/95

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Geldbußen wegen vier vorsätzlicher

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98

    Widerspruchsfrist

  • OLG Köln, 11.10.1988 - Ss 254/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei

  • OLG Hamm, 04.03.1997 - 3 Ss OWi 1571/96

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, genügende

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