23.01.2002

Bundestag - Drucksache 14/8059

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1092   

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https://dejure.org/2002,51727
BGBl. I 2002 S. 1092 (https://dejure.org/2002,51727)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 22.03.2002, Seite 1092
  • Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
  • vom 19.03.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 09.10.2001   BT   Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen fördern
  • 11.10.2001   BT   Spätere Quotenregelung in der Kraft-Wärme-Kopplung nicht ausgeschlossen
  • 07.11.2001   BT   Experten halten Entwurf zur Kraft-Wärme-Kopplung für verbesserungsfähig
  • 23.01.2002   BT   Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen

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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 280/05

    Begriff des Betreibers einer mittels einer Fondslösung finanzierten

    Das ist jedoch nach § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBl. I 2002 S. 1092; im Folgenden KWKG 2002) erst am 1. April 2002 und damit nach dem hier in Rede stehenden Zeitraum geschehen.

    Soweit KWK-Anlagen im Wege eines Fonds- oder Leasingmodells finanziert würden, entspreche es dem Zweck des Gesetzes, wenn die darin vorgesehenen Zuschläge denjenigen träfen, der als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung auf Basis der Erzeugungskosten, Mengenabsatz- und Erlösrisiken das wirtschaftliche Risiko der Stromproduktion in der KWK-Anlage trage (BT-Drs. 14/8059, S. 11).

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Im Streitjahr erhielt die Klägerin für den erzeugten Strom von ihrem Stromnetzbetreiber neben der sog. Mindestvergütung (§ 8 Abs. 1 EEG 2004) einen Erhöhungsbetrag nach § 8 Abs. 3 EEG 2004 (sog. KWK-Bonus), weil es sich bei dem von ihr erzeugten Strom um Strom i.S. von § 3 Abs. 4 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) i.d.F. vom 19. März 2002 (BGBl I 2002, 1092) handelte.
  • BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13

    KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung

    Durch das Umlageverfahren sollen im Ergebnis alle Verbraucher von Strom zu der Finanzierung der Mehrkosten der ressourcenschonenden und klimaschützenden KWK-Stromerzeugung beitragen, soweit dieser Strom in die Netze für die allgemeine Versorgung eingespeist wird (BT-Drucks. 14/7024, S. 13 f.).

    Aus dem Umlagesystem ausgenommen war nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes lediglich der für den Eigenverbrauch erzeugte Strom (vgl. BT-Drucks. 14/7024, S. 13).

    In Bezug auf das Objektnetz gehen in den Belastungsausgleich nur die aus dem Netz der allgemeinen Versorgung über das Objektnetz an Letztverbraucher ausgespeisten Strommengen ein, nicht dagegen - jedenfalls nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage (dazu unten) - der innerhalb des Objektnetzes erzeugte und dort auch verbrauchte Strom (vgl. BT-Drucks. 14/7024, S. 13; Büdenbender/Rosin, KWK-AusbauG, § 9 Rn. 56; Salje, KWKG 2002, 2. Aufl., § 9 Rn. 47 ff.; BerlKommEnR/Topp, 3. Aufl., KWKG, § 9 Rn. 15 f.; Brodowski, Der Belastungsausgleich im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Rechtsvergleich, 2007, S. 187 ff.).

    Danach ist der Gesetzgeber von der Weiterwälzung der gesetzlich bedingten Kosten auf die Letztverbraucher ausgegangen und hat dies ausdrücklich mit deren Verantwortung für die Verursachung des CO2-Ausstoßes und des Primärenergieverbrauchs bei der Stromerzeugung begründet (vgl. BT-Drucks. 14/7024, S. 13 f.; BT-Drucks. 14/8059, S. 15).

    Der Letztverbraucher soll nach dem Verursacherprinzip den KWK-Anlagenbetreiber proportional zum verbrauchten Strom dafür bezahlen, dass dieser in Primärenergieeinsparungstechnik investiert (BerlKommEnR/Topp, 3. Aufl., KWKG, § 9 Rn. 25; so auch BT-Drucks. 14/7024, S. 14).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 356/03

    Begriff des Betreibers einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage

    Das ist jedoch nach § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBl. I 2002 S. 1092; im folgenden: KWKG 2002) erst am 1. April 2002 und damit nach dem hier in Rede stehenden Zeitraum geschehen.

    Darin heißt es zwar, der dort vorgesehene Anspruch auf eine Zusatzvergütung sei betreiberneutral ausgestaltet; auch KWK-Anlagen, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben würden, die die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicherstellten, fielen in den Anwendungsbereich der Neuregelung, soweit sie Strom in die Netze für die allgemeine Versorgung einspeisten (BT-Drucks. 14/7024 S. 9).

    Aus den Materialien zu dem erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in das Gesetz eingefügten § 3 Abs. 10 KWKG 2002 ergibt sich vielmehr, daß nach der Vorstellung des Gesetzgebers Anlagenbetreiber derjenige sein soll, der die Anlage tatsächlich unterhält und das wirtschaftliche Risiko trägt (vgl. Stellungnahme des Bundesrates in BR-Drucks. 644/01 (Beschluß) S. 4/5 = BT-Drucks. 14/7024 S. 17; Gegenäußerung der Bundesregierung in BT-Drucks. 14/7086 S. 3; Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in BT-Drucks. 14/8059 S. 11, jeweils Begründung zu § 3 Abs. 10 neu).

  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 228/15

    Mittelbare Vermarktung von KWK-Strom: Erforderlichkeit einer eigenen

    Mit der dadurch geschaffenen Möglichkeit einer mittelbaren Vermarktung sollte etwaigen Schwierigkeiten bei der Vereinbarung des variablen Preiselements zwischen Anlagen- und Netzbetreiber begegnet und ausgeschlossen werden, dass der Netzbetreiber seine Monopolstellung ausnutzen könne, indem er dem Anlagenbetreiber einen unangemessen niedrigen Preis biete (BT-Drucks. 14/7024, S. 11).

    Dies entspricht aber nicht der Intention des Gesetzgebers im Rahmen des KWKG, dem gerade der Ausbau der kleineren Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt ein "besonderes Anliegen" war (BT-Drucks. 14/7024, S. 10).

    Mit ihrer Betrachtungsweise, § 4 Abs. 3 Satz 4 KWKG verlange vom Anlagenbetreiber, "einen" verkaufsbereiten Dritten nachzuweisen, bleibt die Revision dem Wortlaut der Vorschrift zu eng verhaftet und lässt die ausdrückliche Zielsetzung des Gesetzgebers außer Acht, mit dieser Vergütungsbestimmung auszuschließen, dass der Netzbetreiber seine Monopolstellung ausnutzen kann, indem er dem Anlagenbetreiber einen unangemessen niedrigen Preis für den KWK-Strom bietet (BT-Drucks. 14/7024, S. 11).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00

    Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an

    Dazu sollen der Erhalt, die Modernisierung und der Zubau von KWK-Anlagen wesentlich beitragen (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Kurzfassung des Energieberichtes "Nachhaltige Energiepolitik für eine zukunftsfähige Energieversorgung, S. 6; Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 04.10.2001, BT-Drucks. 14/7024).
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 236/02

    Energierecht - Vergütung für Strom

    Das ist jedoch nach § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBl. I 2002 S. 1092) erst am 1. April 2002 und damit nach dem hier in Rede stehenden Zeitraum geschehen.
  • BGH, 11.04.2018 - VIII ZR 197/16

    Erneuerbare Energien: Grundvergütung für die Erzeugung von Strom aus einem

    Diese Unterscheidung ist für die Bestimmung der Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung insofern bedeutsam, als Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr - wie die Anlage der Klägerin - nicht über (technische) Möglichkeiten verfügen, die bei der Energieumwandlung entstehende Wärme ungenutzt abzuführen (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, BT-Drucks. 14/7024, S. 11; hierzu Fricke in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, Bd. 5, 4. Aufl., § 2 KWKG Rn. 132; Hennig/von Bredow/Valentin in Frenz/Müggenborg, EEG, 4. Aufl., § 5 Rn. 199; jeweils zum KWKG aF; zum KWKG nF vgl. Hennig/von Bredow/Valentin, aaO, 5. Aufl., § 3 Rn. 275).
  • BGH, 10.03.2004 - VIII ZR 213/02

    Begriff der allgemeinen Versorgung

    Das ist jedoch nach § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBl. I 2002 S. 1092) erst am 1. April 2002 und damit nach dem hier in Rede stehenden Zeitraum geschehen.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Die an die Befreiung geknüpften Schwellenwerte sprechen vielmehr dafür, dass der Gesetzgeber - ähnlich wie in den Regelungen des § 9 Abs. 7 KWKG und des § 41 EEG - die Unternehmen der Papier-, Zement-, der Metall erzeugenden und der chemischen Industrie durch eine Härtefallregelung privilegieren wollte, um sie vor einer strompreisbedingten Abwanderung in das Ausland zu bewahren (s.a. Begründung zu § 9 Abs. 7 KWKG in BT-Drs. 14/7024, S. 14).
  • VGH Hessen, 28.11.2007 - 6 UE 497/06

    Zertifizierung einer Anlage zur Energiegewinnung - hier:

  • VGH Hessen, 28.11.2007 - 6 UE 1882/06

    Zum Begriff der Anlage im Sinne des Kraftwärmekopplungsgesetzes - KWKG 2002

  • OLG Naumburg, 15.06.2007 - 1 W 32/06

    Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang Strom

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 65/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 14c O 287/10

    Kosten und Umlagen für die Straßenbeleuchtung aufgrund des Belastungsausgleichs

  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 50/07

    Voraussetzungen und Umfang des vertikalen Belastungsausgleichs bei Erzeugung von

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 49/12

    Wirksamkeit der Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV; Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04

    Begriff der allgemeinen Versorgung im Sinne der Kraft-Wärme-Koppelung;

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08

    Fortbestehen eines vor dem Stichtag 1. Januar 2000 geschlossenen Liefervertrags

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2012 - 2 U (Kart) 4/11
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 19 U 30/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschlags für Stromlieferungen nach dem EEG

  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 108.08

    Anspruch auf Zustimmung zu einem Grubengasprojekt

  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08

    Anspruch auf Zustimmung zu einem Grubengasprojekt

  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 111.08

    Zustimmung gemäß § 5 ProMechG 2009 zum Grubengasprojekt

  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 110.08

    Anspruch auf Zustimmung zu einem Grubengasprojekt

  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 112.08

    Zustimmung zu einem Grubengasprojekt

  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 K 40.09

    Zustimmung zu einem Grubengasprojekt

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