26.06.2008

Bundestag - Drucksache 16/9821

Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1666   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44514
BGBl. I 2008 S. 1666 (https://dejure.org/2008,44514)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 18.08.2008, Seite 1666
  • Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
  • vom 12.08.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 04.07.2007   BT   Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport zugestimmt
  • 12.12.2007   BT   Regierung will unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren verhindern
  • 17.01.2008   BT   Regulierung des Finanzmarktes
  • 18.01.2008   BT   Öffentliche Anhörung zum Risikobegrenzungsgesetz
  • 23.01.2008   BT   Experten sehen Handlungsbedarf beim Verkauf von Immobilienkrediten
  • 25.06.2008   BT   Besseren Schutz von Immobiliendarlehensnehmern beschlossen
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass auch der Gesetzgeber bei Schaffung des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666) davon ausgegangen ist, dass der Schuldner es nicht verhindern könne, dass ihm in der Zwangsvollstreckung anstelle seines ursprünglichen Gläubigers im Wege der Abtretung, Vertragsübernahme oder durch andere Gestaltungen ein anderer, aus seiner Sicht nicht so vertrauenswürdiger Gläubiger gegenüberstehe (BT-Drucksache 16/9821, S. 18 f.).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 84/16

    Sicherungsgrundschuld: Voraussetzungen der Zwangsversteigerung

    Daran hat sich auch nach dem Inkrafttreten des mit dem Risikobegrenzungsgesetz (vom 12. August 2008, BGBl. I S. 1666) eingefügten § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB am 19. August 2008 nichts geändert.

    Ein zwingendes Erfordernis für die Vereinbarung einer sofortigen fristlosen Kündigung der Sicherungsgrundschuld sei indes, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gläubigers, nicht ersichtlich (zum Ganzen BT-Drucks. 16/9821 S. 17).

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17

    Einwendung gegen die Grundschuld aus dem Sicherungsvertrag i.R.d. Erwerbs der

    Der Sicherungszweck führt vielmehr nach § 1192 Abs. 1a Satz 1 BGB "nur" dazu, dass sich der Zessionar Einwendungen gegen die Grundschuld entgegenhalten lassen muss, die dem Eigentümer bei der Abtretung aus dem Sicherungsvertrag mit dem bisherigen Gläubiger zustanden oder zu diesem Zeitpunkt bereits angelegt waren und später entstehen (dazu BT-Drucks. 16/9821 S. 16 f.).

    In der Erläuterung der Vorschrift nennt der Gesetzgeber als wesentliche Anwendungsfälle (BT-Drucks. 16/9821 S. 16 f.): die Einreden der Nichtvalutierung, des vollständigen oder teilweisen Erlöschens der gesicherten Forderung vor der Übertragung der Grundschuld, der fehlenden Fälligkeit der gesicherten Forderung und den Einwand, die gesicherte Forderung sei nach Übertragung der Sicherungsgrundschuld in voller Höhe oder teilweise getilgt worden.

    Sie war auch nicht beabsichtigt (BT-Drucks. 16/9821 S. 16).

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17

    Nichtigkeit von im Wege des Factorings vorgenommenen Forderungsabtretungen wegen

    Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber keine Veranlassung gesehen hat, im Rahmen der Neueinführung des § 354a Abs. 2 HGB, der es Kaufleuten wieder ermöglichen soll, beim Abschluss von Kreditverträgen wirksam ein Abtretungsverbot zu vereinbaren (BT-Drucks. 16/9821, S. 11, 19), durch das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666), eine entsprechende Klarstellung des § 354a Abs. 1 Satz 3 BGB vorzunehmen.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 9 U 223/16

    Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei

    Dort (BT-Drs. 16/9821 Seite 16) heißt es:.
  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

    Der Gesetzgeber hat mit dem durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666) eingeführten Tatbestand den Kontrollerwerb durch ein anderes Unternehmen in den Katalog der wirtschaftlichen Angelegenheiten aufgenommen, da dieser Vorgang das nunmehr anders kontrollierte Unternehmen unmittelbar betrifft.

    Dies wird durch die mit Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666) eingefügten Regelungen in § 106 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 9a BetrVG bestätigt.

  • BGH, 20.10.2023 - V ZR 9/22

    Änderung der Sicherungsvereinbarung = vormerkungswidrige Verfügung?

    Die durch das Risikobegrenzungsgesetz (vom 12. August 2008, BGBl. I S. 1666) eingeführte Vorschrift ist nur für die sicherungsvertraglich (treuhänderisch) gebundene Grundschuld eröffnet.
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    c) Ob eine Verständigung auch nach der Neufassung von § 30 Abs. 2 WpÜG durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666) auf eine nachhaltige Beeinflussung der Unternehmenspolitik gerichtet sein muss (vgl. zur alten Gesetzesfassung BGH, Urteil vom 18. September 2006 - II ZR 137/05, BGHZ 169, 98 Rn. 26 - WMF), bedarf danach im Streitfall keiner Entscheidung (bejahend: KK-WpÜG/von Bülow/Schwarz, 3. Aufl., § 30 Rn. 249 f.; Uwe H. Schneider/Favoccia in Assmann/Pötzsch/Uwe H. Schneider, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 167 [weitergehend in Rn. 216]; Beurskens/Oechsler in Beurskens/Ehricke/Ekkenga, WpÜG, 2. Aufl., § 30 Rn. 116; Drinkuth in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 5. Aufl., Rn. 62.207; Gätsch/Schäfer, NZG 2008, 846, 850 jeweils unter Hinweis auf den Bericht des Finanzausschusses zum Risikobegrenzungsgesetz, BT-Drucks. 16/9821, S. 11 f.; Tassius, BKR 2021, 212, 216; verneinend: LG Köln, Urteil vom20. Oktober 2017 - 82 O 11/15, juris Rn. 284; Uwe H. Schneider in Assmann/ Pötzsch/Uwe H. Schneider, WpÜG, 2. Aufl., § 30 Rn. 182).
  • BGH, 25.09.2018 - II ZR 190/17

    Anfechtung mehrerer Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft;

    Ein Zusammenwirken in sonstiger Weise kann auch außerhalb der Hauptversammlung vorliegen und erfordert die koordinierte, auf einer gemeinsamen Absprache und Strategie beruhende Ausübung gesellschaftsrechtlich vermittelten Einflusses auf den Emittenten, wobei eine tatsächliche Einflussnahme nicht erforderlich ist, sondern bereits die bloße Absicht genügt (vgl. Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks. 16/9821, S. 11 f.; BaFin, Emittentenleitfaden, 2013, S. 121 unter VIII.2.5.8.1; MünchKommAktG/Bayer, 4. Aufl., § 22 WpHG Rn. 48; v. Bülow in KK-WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 219; Opitz in Schäfer/ Hamann, Kapitalmarktgesetze, 2. Aufl., § 22 WpHG Rn. 79c, 89a; Hoppe/ Michel, BaFinJournal 04/10, S. 3, 4; Schürnbrand in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 8. Aufl., § 22 WpHG Rn. 28; Schwark in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., § 22 WpHG Rn. 28; Becker in Just/Voß/Ritz/Becker, WpHG, § 22 Rn. 99; Zimmermann in Fuchs, WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 93 f.).

    Die Gesetzesbegründung enthält keine Definition, sondern verweist nur beispielhaft auf die Zerschlagung des Unternehmens und eine die Gesellschaft lähmende Sonderdividende (Begr. RegE, BT-Drucks. 16/7438, S. 11) bzw. auf eine grundlegende Änderung des Geschäftsmodells oder eine Trennung von wesentlichen Geschäftsbereichen (Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks. 16/9821, S. 12).

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind ebenfalls keine Änderungen (vgl. nur Bericht Finanzausschuss BT-Drucks. 16/9821, S. 11; BaFin, Emittentenleitfaden, 2013, S. 121 unter VIII.2.5.8.1; v. Bülow in KK-WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 224; Petersen in Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., §§ 21-30 WpHG Rn. 55; Zimmermann, ZIP 2009, 57, 58; Gätsch/Schäfer, NZG 2008, 846, 850; Korff, AG 2008, 692, 693).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Der zeitliche Anwendungsbereich dieser durch Art. 6 Nr. 8 des Risikobegrenzungsgesetzes vom 12. August 2008 (BGBl. I 1666) eingefügten Vorschrift ist eröffnet.
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

  • OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei

  • AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund -

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 399/12

    Grundbuch: Eintragung einer Sicherungsreallast

  • OLG München, 26.01.2010 - 34 Wx 112/09

    Erstreckung einer alten Sicherungsgrundschuld auf ein weiteres Eigentumsrecht:

  • OLG München, 29.06.2022 - 7 AktG 2/22

    Virtuelle Hauptversammlung während der COVID-Pandemie

  • OLG München, 11.10.2023 - 7 U 380/23

    Anwendbarkeit der Aktionärsrichtlinie bei Delisting zwischen Einladung und

  • LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung

  • OLG Köln, 19.04.2013 - 2 Wx 54/13

    Hypothekenfähigkeit einer Forderung aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis

  • LG Berlin, 27.01.2009 - 86 T 15/09

    Sicherungsgrundschuld: Kündigungsfrist bei Erweiterung des Belastungsgegenstands

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - WpÜG 3/13

    Anfechtung eines landgerichtlichen Squeeze-out-Beschluss nach § 39 a WpÜG

  • OLG Köln, 21.11.2008 - 13 U 139/08

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 229/08

    Keine Nichtigkeit der Abtretung einer Darlehensforderung an eine Nichtbank wegen

  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12

    Klage betreffend die Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 3 Wx 264/10

    Grundschuld: Gesetzwidrige Fälligkeitsregelung

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