15.12.1958

Bundestag - Drucksache III/768

Schriftlicher Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1959 S. 49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6182
BGBl. I 1959 S. 49 (https://dejure.org/1959,6182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 28.02.1959, Seite 49
  • Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
  • vom 26.02.1959

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Diese Auffassung, der sich in neuerer Zeit Wieczorek (ZPO 2. Aufl. § 850 f Anm. 3 a) angeschlossen hat, geht auf den Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (BT-Drucks. III/768 S. 3) zurück.
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 26/91

    Bestimmung des pfändbaren Teils des Krankengeldanspruchs

    Diese Relation wurde auch beibehalten, als mit dem Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 26. Februar 1959 (BGBl I 49) die Pfändungsfreigrenzen erhöht und der Vorschrift des § 850c erstmalig Pfändungstabellen beigefügt wurden.
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 28 W 75/01

    Pfändung des Taschengeldanspruchs des Ehegatten

    Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 415 v. 31.5.1958) sollten durch die Einführung des § 850 f Abs. 2 ZPO per "Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen" vom 26.2.1959 (BGBl. I S. 49 ff) nämlich die Gläubiger aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung des Schuldners bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldners eine ähnliche Vorzugsstellung, wie sie in § 850 d ZPO für Unterhaltsansprüche des Gläubigers bestimmt ist, erhalten.
  • LAG Hessen, 22.04.1988 - 13 Sa 1469/87

    Nichtigkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung; Herbeiführung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 19.11.1962 - 5 AZR 131/62

    Prozeßvergleich - Pfändung einer Forderung - Pfändungspfandrecht -

    Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom 21. Oktober 1958 enthält nichts darüber, ob dem Titelschuldner ein pfändungsfreier Betrag verbleibt, wie er sich heute nach den allgemeinen Pfändungs grenzen aus § 850 c ZPO oder bei Unterhaltstiteln aus den besonderen Pfändungsgrenzen des § 850 d ZPO ergibt und vor der Neufassung dieser Vorschriften durch Gesetz vom 2 6"Februar 1959 - BGBl. I, 49 ff, - sich aus entsprechenden Vorschriften ergab (vgl. Baumbach-Lauterbach, aaO, Einf. 3 A vor § 850).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht