22.07.1992

Bundestag - Drucksache 12/3080

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 392   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,20512
BGBl. I 1993 S. 392 (https://dejure.org/1993,20512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,20512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 03.04.1993, Seite 392
  • Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG)
  • vom 26.03.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Die Taten des Angeklagten wurden in der DDR aus Gründen nicht verfolgt, die der Gesetzgeber der Bundesrepublik in Art. 1 des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG) vom 26. März 1993 (BGBl I 392) als Voraussetzung für die Anwendung der Ruhensvorschriften aufgeführt hat.
  • OLG Jena, 16.01.1997 - 1 Ss 295/95
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe -

    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 113 (vgl. auch das Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten - VerjährungsG - vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392) die Verjährung in der DDR geruht hat, weil ein quasigesetzliches Verfolgungshindernis eingetreten ist.
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen

    a) Der Senat braucht aus Anlaß dieser Revisionen nicht auf die Frage einzugehen, welche Auswirkungen das - zur Zeit des tatrichterlichen Urteils noch nicht verabschiedete - Verjährungsgesetz vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 392) auf Fälle dieser Art hat.
  • BGH, 29.11.1994 - 3 StR 221/94

    Presseverjährung - Recht des Gerichtsortes

    Denn die Presseverjährung bestimmt sich wegen ihres jedenfalls auch prozessualen Charakters (vgl. BVerfGE 25, 269, 287; BT-Drucks. 12/4140 S. 5) nach dem Recht des Gerichtsorts (BGHSt 2, 300, 308; BGH NJW 1952, 1146; Löffler, PresseR I 1983 § 24 LPG Rdn. 27).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Diese Frist wird weder durch das Verjährungsgesetz vom 26.3.1993 (BGBl I S. 392) noch durch das 2.Verjährungsgesetz vom 27.9.1993 (BGBl I S. 1657) berührt (Schmidt NStZ. 1995, 262).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht