28.04.2017

Bundestag - Drucksache 18/12203

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 19.08.2016   BT   Elektronische Akte in Strafverfahren

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2208   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23343
BGBl. I 2017 S. 2208 (https://dejure.org/2017,23343)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 12.07.2017, Seite 2208
  • Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
  • vom 05.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    18-74015
    Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Literatur (2)

  • HRR Strafrecht

    Einsichtnahme des Verteidigers in Aufzeichnungen aus einer Telekommunikationsüberwachung (Hao-Hao Wu; HRRS 2018, 108-120)

  • jurpc.de

    Der elektronische Rechtsverkehr und ein Fallstrick (OStA Matthias Kegel; JurPC Web-Dok. 155/2017, Abs. 1 - 19)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 19.08.2016   BT   Elektronische Akte in Strafverfahren
  • 14.09.2016   BT   Elektronische Akte in Strafsachen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 25.04.2017   BT   Elektronische Akte soll in Strafprozessen zulässig werden
  • 05.05.2017   BT   Elektronische Akte soll auch bei Strafprozessen zulässig werden
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Auch § 81 VwGO ist in der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Fassung des Justizkommunikationsgesetzes vom 22. März 2005 anzuwenden, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) am 1. Januar 2018 galt.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn;

    Soweit der Gesetzgeber die Erhebung der Klage als eigenständige Form der Klageerhebung angesehen hätte, wäre damit zu rechnen gewesen, dass er - wie es durch Gesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2208) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auch für die Erhebung des Widerspruchs in § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgte - die elektronische Form in die gesetzliche Regelung des § 81 Abs. 1 VwGO neben die beiden dort genannten Formen aufnimmt.

    Auch bei den folgenden Änderungen des § 55a VwGO mit Wirkung zum 29. Juli 2017 (durch Gesetz vom 18.7.2017 [BGBl. I, S. 2745]) und zum 1. Januar 2018 (durch Gesetze vom 10.10.2013 [BGBl. I, S. 3786] und 5.7.2017 [BGBl. I, S. 2208]) hat der Gesetzgeber die Regelung über die Form der Klageerhebung in § 81 Abs. 1 VwGO unberührt gelassen und die elektronische Form nicht aufgenommen.

  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 398/21

    Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht

    Nach der während des Laufs der Antragsfrist geltenden Fassung des § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO vom 5. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2208) waren elektronische Dokumente bei ihrer Erstellung - ohne die in § 32a Abs. 3 StPO vorgesehene Alternative einer Übermittlung auf sicherem Weg - schon dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn sie einer einfachen Schriftform unterlagen.
  • VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17

    Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines

    § 168a Abs. 3 StPO soll eine Gewähr dafür bieten, dass der Protokollinhalt den Bekundungen der vernommenen Person entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04 - juris Rn. 10 ff.; vgl. auch BT-Drs. 18/9416, S. 61).
  • BSG, 27.09.2023 - B 7 AS 10/22 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG (idF ab dem 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017, BGBl I 2208) ist der Widerspruch binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 SGB I oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
  • OLG Hamburg, 08.01.2018 - 2 Ws 229/17

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Zu den die Anfechtbarkeit von die Art und Weise der Akteneinsichtsgewährung betreffenden Entscheidungen hieß es vielmehr bereits in der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 6. Mai 2016 zum im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch als Satz 4 jeweils der Absätze 1 und 2 des neuen § 32f StPO vorgesehenen Anfechtungsausschlusses mit Bezug auf die Streichung im bisherigen § 147 Abs. 4 StPO: "Der bisherige § 147 Absatz 4 StPO, der auf entsprechenden Antrag die Mitgabe der Akten zum Zwecke der Einsichtnahme durch Rechtsanwälte erlaubte, soll durch die allgemeine Regelung in § 32e StPO-E" (gemeint ersichtlich: § 32f; Anmerkung des Senats) "(siehe schon oben Artikel 1 Nummer 2) ersetzt werden" (BR-Drs. 236/16, S. 66) und zur Neuregelung eines Anfechtungsausschlusses in § 32f Absatz 2: "Wie im geltenden Recht soll nach Satz 2 auch weiterhin einem Verteidiger oder Rechtsanwalt die Einsichtnahme durch Übergabe zur Mitnahme oder durch Übersendung der Akten in seine Geschäftsräume auf Antrag gewährt werden.

    Die Neuregelung übernimmt die bisher für die verschiedenen Beteiligten in den § 147 Absatz 4 Satz 1, § 406e Absatz 3 Satz 1 und § 475 Absatz 3 Satz 2 StPO geregelten Bestimmungen und führt sie an einer Stelle zusammen" (BR-Drs. 236/16, S. 62) sowie "Entscheidungen nach Satz 3 sind dabei aber nicht anfechtbar.

    Die durch Satz 4 erklärte Unanfechtbarkeit auf Seiten der Akteneinsichtsberechtigten führt nicht zur Verkürzung ihrer Rechte, denn diese haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Form der Akteneinsicht, solange die gewährte Form zur effektiven Verteidigung ausreicht" (BR-Drs. 236/16, S. 63).

    Nach Stellungnahme des Bundesrates ist außer den Vorschlägen für die entsprechende Neuregelung in § 32f StPO auch die diesbezügliche Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17. August 2016 unverändert geblieben (vgl. BT-Drs.18/9416, S. 57 und 60).

    Ähnliches gilt für die Beschlussempfehlung und den Bericht des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, der lediglich die im Regierungsentwurf vorher jeweils einzeln am Ende der Absätze 1 und 2 des § 32f StPO-E in einem Satz 4 vorgesehenen Anfechtungsausschlüsse zu einem umfassenden Anfechtungsausschluss in Absatz 3 zusammengefasst hat (vgl. BT-Drs. 18/12203, S.13), wobei insoweit zur Begründung ausgeführt worden ist: "Der Ausschluss der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Form der Gewährung von Akteneinsicht war im Regierungsentwurf in Absatz 1 Satz 4 geregelt.

    Er soll gleichermaßen in den Fällen des Absatzes 2 gelten, so dass die Regelung in den neuen Absatz 3 überführt wurde" (BT-Drs. 18/12203, S. 74).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19

    Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer

    Auch bei der jüngsten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung durch Art. 20 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) seien die Wortlaute der genannten Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelvorschriften nicht verändert worden, obgleich § 70 Abs. 1 VwGO um den Passus ergänzt worden sei, dass der Widerspruch auch "in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes" eingelegt werden könne.

    Soweit in diesem Zusammenhang angeführt wird, dass der Gesetzgeber durch Art. 20 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) die Regelung in § 70 Abs. 1 VwGO - anders als in § 81 Abs. 1 VwGO, um den Passus ergänzt hat, dass die Widerspruchseinlegung auch in elektronischer Form möglich ist, ist dem entgegenzuhalten, dass es sich bei der Ergänzung in § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO um eine rein deklaratorische Klarstellung durch den Gesetzgeber für das Verfahren der Widerspruchseinlegung gehandelt hat, die ohnehin durch § 3a VwVfG bereits seit dem 1. Februar 2003 eröffnet war (vgl. BT-Drs. 18/12203, S. 87).

  • BVerwG, 24.01.2024 - 6 C 4.22

    Anwendungsbereich der Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG

    Dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 107 Abs. 5 OWiG nicht auf Fälle erstrecken wollte, in denen es an der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens fehlt, wird - wenn auch nur mittelbar - dadurch bestätigt, dass die durch das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) eingeführte Pauschale für die Einsicht in elektronische Akten in Satz 2 durch das - nach dem hier maßgeblichen Zeitpunkt in Kraft getretene -âEURŒ Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) wieder aufgehoben wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2021 - L 13 AS 345/21

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs; Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

    Denn nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGG in der seit dem 1. Januar 2018 gültigen Fassung des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2208) ist der Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2018 - L 6 AS 202/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Feststellung der

    Seit dem 1. Januar 2018 ist in § 84 Abs. 1 SGG (Art. 18 Nr. 3 i.V. m. Art. 33 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017, BGBl. I 2208, 2222, 2228) ausdrücklich bestimmt, dass der Widerspruch "...in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Sozialgesetzbuch...", eingereicht werden kann.
  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 4 A 640/17

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten

  • BGH, 24.11.2022 - IX ZB 11/22

    Notwendigkeit der elektronischen Übermittlung einer Beschwerdeschrift im

  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des

  • BFH, 04.07.2019 - VIII B 51/19

    Zur Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

  • OLG Köln, 24.09.2019 - 1 RBs 328/19

    Bußgeldverfahren, Vertretungsvollmacht, Nachweis, Zulässigkeit der

  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 24/19

    Verfassungsbeschwerde gegen elektronische Aktenführung im Bußgeldverfahren

  • BFH, 14.07.2022 - IV B 66/21

    Akteneinsicht in Gerichtsakte und Verwaltungsakte

  • BFH, 07.06.2021 - VIII B 123/20

    Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

  • BFH, 06.09.2019 - III B 38/19

    Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren; keine Aktenübersendung in

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 2 Ws 73/21

    Nachweis der Vertretungsvollmacht durch Ausdruck einer als Bilddatei

  • SG Hildesheim, 03.09.2020 - S 12 AS 13/19

    Erstattung von in einem Widerspruchsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 2 K 770/17

    Akteneinsicht, Akteneinsichtsrecht ab dem 1.1.2018 bei in Papierform geführter

  • VG Karlsruhe, 29.11.2023 - 2 K 1932/23

    Widerspruchserhebung über beA / beBPo ohne qualifizierte elektronische Signatur

  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - L 3 AS 108/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • BFH, 18.03.2021 - V B 29/20

    Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

  • BFH, 30.10.2023 - X B 35/23

    Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht

  • LG Halle, 12.08.2020 - 10a Qs 77/20

    Pflichtverteidigung: Notwendigkeit der Verteidigung bei Verdacht des Besitzes

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Revision: Anfechtung eines Verwerfungsurteils wegen unentschuldigten

  • BFH, 13.06.2020 - VIII B 149/19

    Zur Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

  • AG Verden, 05.07.2021 - 9b OWi 245 Js 25572/21

    Aktenversendungspauschalle, Übersendung Ausdruck, digitale Akte, Antrag

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2020 - 2 Rv 21 Ss 483/20

    Strafverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht durch ein elektronisches

  • OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Warenkreditbetrug im Internet

  • BFH, 22.10.2021 - IX B 38/21

    Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 28.11.2019 - X B 132/19

    Ort der Akteneinsicht durch einen Insolvenzverwalter

  • BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B

    Wirksamkeit eines Widerspruchs; Einlegung eines Widerspruchs mittels einfacher

  • BGH, 20.04.2022 - 3 StR 86/22

    Revision in Strafsachen: Formanforderungen an die Revisionseinlegung

  • LG Gera, 06.10.2022 - 7 T 234/22

    Nutzungspflicht elektronischer Übermittlungswege durch die Staatsanwaltschaften

  • VG Kassel, 05.03.2020 - 3 K 1008/18

    Durch die bloße Angabe der E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeits allein

  • KG, 04.01.2024 - 3 ORs 87/23

    Keine revisionsrechtliche Prüfung bei einem vor Erlass des angefochtenen Urteils

  • VG Schwerin, 19.02.2019 - 4 A 1830/18

    Rechtsbehelfsbelehrung; Hinweises auf die Einlegbarkeit der Klage auch im Wege

  • VG Bayreuth, 19.02.2020 - B 4 K 17.821

    Benutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte ausländischer Flüchtlinge

  • BSG, 07.12.2022 - B 5 R 56/22 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Strichfolgen in stets wechselnder

  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.07.2021 - VGH B 53/20

    Elektronische Aktenführung ohne landesgesetzliche Grundlage in OWi-Sachen

  • FG Hamburg, 18.05.2021 - 1 K 175/20

    Akteneinsicht in Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen

  • KG, 14.03.2023 - 7 U 74/22

    Zivilprozess: Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - L 21 AS 1447/19
  • OLG Köln, 13.01.2023 - 1 RVs 197/22

    Unzulässiger Einspruch per Fax gegen Bußgeldbescheid; Geltung des § 32d S. 2 StPO

  • LG Gera, 10.10.2022 - 7 T 282/22

    Einhaltung der elektronischen Form durch die Staatsanwaltschaft bei Vollstreckung

  • SG Dortmund, 11.12.2019 - S 30 AS 3277/19
  • BayObLG, 03.08.2023 - 207 StRR 210/23

    Die Voraussetzungen des § 32d S. 3 StPO müssen entweder bei der Ersatzeinreichung

  • LG Hildesheim, 21.07.2023 - 24 StVK 112/23

    Unterstützungspflicht; Computer; Strafvollzug; Akteneinsicht

  • VG Potsdam, 29.08.2018 - 2 K 1207/17

    Aufhebung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2020 - L 15 AS 32/20
  • SG Frankfurt/Main, 12.01.2023 - S 9 AS 753/21
  • AG Verden, 05.07.2021 - 9b OWi 245 Js 25572/21 (290/21

    Aktenversendungspauschale für Gewährung von Akteneinsicht

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