30.03.1998

Bundestag - Drucksache 13/10244

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2030   

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BGBl. I 1998 S. 2030 (https://dejure.org/1998,31680)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 13.08.1998, Seite 2030
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze
  • vom 06.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/15

    Prozesskostensicherheit - Verpflichtung einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats

    (1) Sinn und Zweck der Prozesskostensicherheit ist es, den obsiegenden Beklagten vor Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seines Kostenerstattungsanspruchs zu bewahren, die typischerweise bei einer Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union oder des Gebietes der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und damit außerhalb der Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-Ia-VO) bzw. der für vor dem 10. Januar 2015 eingeleitete Verfahren noch maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel-I-VO) und des Luganer Übereinkommens auftreten (vgl. BT-Drucks. 13/10871 S. 17).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    Eine solche Anknüpfung entspricht der Intention des Gesetzgebers am besten, wonach die Prozesskostensicherheit nicht mehr von der Staatsangehörigkeit, sondern nur noch von den aus dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Klägers folgenden Anerkennungs- und Vollstreckungsschwierigkeiten eines Kostentitels abhängen sollte (BT-Drs. 13/10871, S. 16f.).

    Ziel der Neuregelung ist es, den Beklagten vor den typischen Schwierigkeiten - Anerkennung und Vollstreckung - zu schützen, die dadurch entstehen, dass er seinen Anspruch auf Kostenerstattung im Ausland realisieren muss (vgl. BT-Drs. 13/10871, S. 17).

    Auf dieser Wertung beruht § 110 ZPO (BT-Drs. 13/10871, S. 17).

  • BGH, 23.08.2017 - IV ZR 93/17

    Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Gesellschaft mit

    Darüber hinaus besteht der Sinn und Zweck der Vorschrift darin, den obsiegenden Beklagten vor Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seines Kostenerstattungsanspruchs zu bewahren, die typischerweise bei einer Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union oder des Gebietes der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und damit außerhalb der Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie der für vor dem 10. Januar 2015 eingeleitete Verfahren noch maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 44/2001 und des Luganer Übereinkommens auftreten (BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/15, ZIP 2016, 1703 Rn. 20; BT-Drucks. 13/10871 S. 17).
  • OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Rechtspflegerin ist zwar zu Recht davon ausgegangen, daß aufgrund des "Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze" vom 6. August 1998 (BGBl I 2030), das am 1. Oktober 1998 in Kraft getreten ist, die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß nach § 11 Abs. 1 RPflG n.F. als sofortige Beschwerde angesehen und nicht mehr als sogenannte Durchgriffserinnerung dem Richter des Landgerichts vorgelegt werden mußte.

    Im Gesetzentwurf heißt es dazu, daß die Entscheidung über die Erinnerung den zuständigen Richter erheblich belaste, da er sich im Erinnerungsverfahren mit dem Akteninhalt vertraut machen und unterschiedslos auch in für ihn eher abgelegenen Rechtsbereichen tätig werden müsse (BT-Drucks. 13/10244, S. 7; vgl. zu der tatsächlichen Handhabung der Durchgangszuständigkeit durch den zuständigen Richter: Gottwald, Gutachten A für den 61. Deutschen Juristentag, Empfehlen sich im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes Maßnahmen zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschränkung der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe des Zivilverfahrensrechtes?, S. A 102).

    Seine Stellung als eigenständiges Organ der Gerichtsverfassung sollte durch die Änderung des Rechtspflegergesetzes daher deutlicher zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BT-Drucks. 13/10244, S. 6. OLG München MDR 1999, 58 [59]; Schütt, Veränderungen im Kostenfestsetzungsverfahren, MDR 1999, 84 [84 f.]).

    Für § 11 Abs. 2 RPflG n.F. ist im Regierungsentwurf außerdem ausgeführt worden, daß der Rechtspfleger künftig immer die Möglichkeit haben solle, der Erinnerung abzuhelfen, nicht nur in den Fällen des Festsetzungsverfahrens nach § 21 Nr. 1 und 2 (vgl. BT-Drucks. 13/10244 S. 7).

    Auch aus den Empfehlungen des 61. Deutschen Juristentages, die sich der Regierungsentwurf zu eigen gemacht hat (vgl. BT-Drucks. 13/10244, S. 7; Verhandlungsberichte Band II/1, Teil 1, Beschluß zu VI Nr. 3) ergibt sich kein Hinweis darauf, daß die bestehende Abhilfebefugnis des Rechtspflegers abgeschafft werden sollte (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 322 [323]; OLG Köln MDR 1999, 321 ; OLG München MDR 1999, 58 [59]).

  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    a) Das Landgericht hat das als Erinnerung bezeichnete Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 zu Recht als Beschwerde gewertet (vgl. § 11 Abs. 1 RPflG i.d.F. des Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6.8.1998, BGBl I S. 2030).
  • BGH, 13.12.2000 - VIII ZR 260/99

    Befreiung von der Sicherheitsleistung für in Panama ansässige Kläger

    Das Berufungsgericht hat - ebenso wie bereits zuvor das Landgericht - übersehen, daß die für die Anordnung der Prozeßkostensicherheit maßgebliche Vorschrift des § 110 ZPO durch Art. 2c des Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2030) mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 geändert worden ist und daß mit dieser Änderung der Befreiungsgrund der Verbürgung der Gegenseitigkeit im Sinne des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in der bis zum 30. September 1998 geltenden Fassung entfallen ist.

    Richtig ist zwar, daß der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 110 ZPO vor allem den Zweck verfolgte, eine vom Europäischen Gerichtshof beanstandete Diskriminierung ausländischer Kläger aus EU-Mitgliedstaaten zu beseitigen (s. dazu im einzelnen BT-Drs. 13/10871 S. 13 f).

  • OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99

    Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung

    c) Bei der verfahrensmäßigen Behandlung der Sache haben Rechtspfleger und Richter des Amtsgerichts übersehen, daß § 11 Rechtspflegergesetz durch Art. 1 Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 06. August 1998 (BGBl. I 2030) geändert worden ist.
  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines

    Die Erinnerung, die bei Nichtabhilfe dem Grundbuchrichter vorzulegen war und der sie seinerseits, wenn er sie nicht für begründet erachtet, dem Rechtsmittelgericht vorzulegen hatte (Durchgriffserinnerung), ist durch das 3. Rechtspflegeänderungsgesetz (RPflÄndG vom 6.8.1998 BGBl. I 2030) abgeschafft worden (dazu Bassenge/Roth FGG/RPflG 11. Aufl. § 11 RPflG Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Nach § 11 Abs. 1 RPflG in der seit dem 1. Oktober 1998 geltenden Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2030) - im Folgenden: RPflG n. F. - ist gegen die Entscheidung des Rechtspflegers das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
  • OLG Celle, 10.07.2000 - 3 Ws 122/00

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sofortige Beschwerde; Frist ; Rechtspfleger;

    Für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers in Strafsachen gilt nach § 464 b Satz 3 StPO, §§ 103 Abs. 2 Satz 1, 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ZPO, §§ 11 Abs. 1, 21 Nr. 1 RPflG jedenfalls seit der Neufassung des § 11 RPflG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2030) die Wochenfrist gemäß § 304, 311 Abs. 2 StPO.

    Zwar hat der Gesetzgeber bei der Neufassung nicht ausdrücklich eine Entscheidung zu der seit langer Zeit in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage herbeigeführt, ob für die sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Strafsachen nach § 464 b StPO die Frist für die sofortige Beschwerde nach § 577 Abs. 2 ZPO zwei Wochen oder nach § 311 Abs. 2 StPO eine Woche beträgt (vgl. die amtliche Begründung des Gesetzes, BT-Drucks. 13/10244 S. 7 i. V. m. der Begründung in den Verhandlungsberichten des 61. Deutschen Juristentages in Karlsruhe 1996, Bd. II/1 Teil I S. 31 und Beschluss zu VI Nr. 3; OLG Karlsruhe, Rpfleger 2000, 124, 125).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.1998 - 6 W 401/98
  • OLG Stuttgart, 20.10.1998 - 8 W 572/98

    Abhilfeerfordernis bei Kostenfestsetzung nach § 11 RpflG neu

  • VG Köln, 25.10.2001 - 19 K 6641/99
  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

  • KG, 17.06.2008 - 1 W 425/05

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts bei Verhandlungen mit dem einzigen Gläubiger

  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

  • OLG München, 25.02.2010 - 29 U 1513/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit bei Widerklage durch einen

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04

    Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung der festgelegten

  • LG München I, 20.05.2009 - 21 O 12220/08

    Prozesskostensicherheit: Britische Limited mit geringem Haftungskapital bei

  • KG, 09.02.2009 - 11 W 1/09

    Rechtspfleger: Rechtsbehelf gegen die Weigerung zur Protokollierung von Anträgen

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 149/07

    Arrestverfahren: Sicherungsbedürfnis bei Vorliegen eines vorläufig

  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 1 Ws 138/04

    Sofortige Beschwerde; Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerdefrist

  • OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03

    Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags im Rahmen eines gerichtlichen

  • OLG Köln, 16.12.1998 - 17 W 432/98

    Nichtabhilfeentscheidung des Kostenfestsetzungsverfahrens im Rechtspfleger

  • LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99

    Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit

  • KG, 08.06.2011 - 1 Ws 9/11

    Strafprozessuales Kostenfestsetzungsverfahren: Abhilfebefugnis des Rechtspflegers

  • OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99

    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren bei zu hoher Kostenfestsetzung

  • OLG München, 11.11.2010 - 34 Wx 112/10

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit einer Rangrücktrittserklärung

  • OLG Stuttgart, 24.02.2000 - 18 UF 83/00

    Umfang des Beschwerderechts gegen die Titulierung des Kindesunterhalts

  • OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99

    Zulässiges Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers;

  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 15 W 477/99

    Vergütungsanspruch; Vormund; Pfleger; Betreuer; Zulassung; Zulässigkeit;

  • OLG Koblenz, 20.01.1999 - 15 WF 1518/98

    Rechtsmittel im Kostenfestsetzungsverfahren; Befugnis des Festsetzungsorgans zur

  • OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Rechtshilfeersuchens eines Rechtspflegers an

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.10.1999 - 1 Ta 135/99

    Kostenfestsetzung - sofortige Beschwerde - Abhilfeverbot durch den Rechtspfleger

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99

    Verstoß gegen Verfahrensvorschriften des Beschwerdeverfahrens als neuer

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 7 UF 446/99

    Unterhaltspflicht - Berücksichtigung der Leistungsunfähigkeit im vereinfachten

  • LAG Köln, 24.09.1999 - 10 Ta 142/99

    Kostenfestsetzungsverfahren, Beschwerde, Abhilfe

  • KG, 15.09.1999 - 4 Ws 141/99

    Frist für die sofortige Beschwerde in Kostenfestsetzungssachen - Billigkeit der

  • AG Schwerte, 05.08.2004 - 3 IIa 273/02
  • KG, 22.02.1999 - 5 Ws 82/99

    Gebührenbestimmung des Verteidigers für die Teilnahme an Fortsetzungstagen der

  • OLG Köln, 06.01.1999 - 17 W 464/98
  • BayObLG, 16.08.2000 - LBG-Z 3/00
  • KG, 18.03.1999 - 4 Ws 70/99

    Kostenerinnerung im Jigendstrafverfahren als sofortige Beschwerde

  • VG Braunschweig, 27.04.2004 - 7 A 14/04

    Abgestufte Bewertung; Besorgnis der Befangenheit; Beurteilungsrichtlinie;

  • OLG Jena, 08.10.2003 - 1 Ws 309/03

    KfB

  • OLG Frankfurt, 17.04.2000 - 5 WF 191/98
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