13.04.1984

Bundestag - Drucksache 10/1313

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 475   

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https://dejure.org/1987,14436
BGBl. I 1987 S. 475 (https://dejure.org/1987,14436)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 30.01.1987, Seite 475
  • Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987)
  • vom 27.01.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BTDrucks 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Durch ihn wird - von § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO gesetzlich klargestellt - im Strafbefehlsverfahren die öffentliche Klage erhoben (§ 170 Abs. 1 StPO); die Antragsschrift steht der Anklageschrift gleich (vgl. BTDrucks. 10/1313, S. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1988 - 3 Ws 85/87, JR 1989, 435, 437 mit Anm. Rieß; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juli 1996 - 2 Ss 292/96, NJW 1996, 2879; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. August 2006 - Ss 247/06 (I 80), BeckRS 2006, 09761; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 St OLG Ss 240/11, BeckRS 2012, 5180; BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 5 St RR 21/01, StV 2002, 356; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2004 - 1 Ss 189/04, StV 2005, 598).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BT-Drs. 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1 S. 2 und vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 37).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17

    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit;

    Mit der Neufassung des § 249 Abs. 2 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 vom 27. Januar 1987 (BGBl. I S. 475 ff.), die eine Selbstlesung erstmals auch gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten gestattete, sollte sodann erreicht werden, dass von dieser - für die Verfahrensbeteiligten gleichwertigen (vgl. BT-Drucks. 10/1313, S. 28) - Möglichkeit mehr als bisher Gebrauch gemacht wird (s. BT-Drucks. 10/1313, S. 12).

    Sowohl bei der Einführung des § 249 Abs. 2 StPO als auch bei den späteren Änderungen der Vorschrift hatte der Gesetzgeber die Vereinfachung und Beschleunigung von Großverfahren im Blick (s. BT-Drucks. 8/976, S. 1, 17, 23; BT-Drucks. 10/1313, S. 28; BT-Drucks. 12/6853, S. 33).

  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 251/12

    Selbstleseverfahren (unterlassene Entscheidung trotz Widerspruchs; kein Verlust

    Zwar war das Selbstleseverfahren im Gesetzgebungsverfahren, wonach unter anderem die bis dahin geltende Voraussetzung des Verzichts aller Prozessbeteiligten auf die Urkundenverlesung gestrichen wurde, ursprünglich als gleichwertige Alternative zu der Verlesung in der Hauptverhandlung konzipiert (vgl. Regierungsentwurf BT-Drucks. 10/1313 S. 28).

    In der Begründung der dann Gesetz gewordenen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, durch die die Widerspruchsmöglichkeit in den Entwurf eingebracht wurde, wird jedoch darauf abgestellt, dass "der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger eine formalisierte Einflussnahme auf die Entscheidung darüber, ob von der Verlesung abgesehen werden soll, weiterhin ermöglicht werden sollte" (BT-Drucks. 10/6592 S. 22).

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 2 Ws 545/13

    Unanfechtbarkeit einer Kosten- und Auslagenentscheidung nach Einstellung des

    Die Erwägungen, die den Gesetzgeber im Rahmen des Strafverfahrensänderungsgesetzes vom 27. Januar 1987 zur Vermeidung von Ungereimtheiten veranlasst haben, die Unanfechtbarkeitsregelungen in § 467a Abs. 3 StPO und § 469 Abs. 3 StPO zu normieren (vgl. BT-Drucksache 10/1313, S. 41), gelten gleichermaßen für den Fall des § 470 StPO, der bei der damaligen Novellierung außer Betracht geblieben ist.
  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99

    Beamtenverhältnis, keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch

    § 410 Abs. 3 StPO in der Fassung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987 (BGBl I S. 475) ändert daran nichts.

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (vgl. BTDrucks 10/1313 S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung.

  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Das in § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO als Regelfall vorgesehene Erfordernis einer Fristsetzung für die Benennung eines Verteidigers will Auseinandersetzungen und Anträgen vorbeugen, die dadurch entstehen, dass der Beschuldigte erst nach Bestellung eines Pflichtverteidigers die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts begehrt (BT-Drucks. 10/1313, S. 20).
  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Bis zum Inkrafttreten des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987 am 1. April 1987 (BGBl. 1987 I S. 475, 480) gab § 328 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Berufungsgericht die Befugnis, die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen, wenn das Urteil an einem Mangel litt, "der die Revision wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren begründen würde".

    Er war der Ansicht, daß "Sachgründe für die Aufrechterhaltung dieser Regelung nicht erkennbar" seien; denn "bei einer die Hauptverhandlung wiederholenden und ihre Entscheidung allein auf deren Grundlage treffenden Berufungsentscheidung kann in jedem Fall in der Sache selbst entschieden werden" (Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 10/1313, S. 31).

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 1 Ws 63/17

    Berufungseinlegung durch den Angeklagten: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Für die hier vertretene Ansicht der Belehrung nach § 35a Satz 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine öffentliche Zustellung nach § 40 Abs. 3 StPO spricht die Überlegung des Gesetzgebers, dass sich schon aus dem "Gesamtzusammenhang" der §§ 35a Satz 2, 40 Abs. 3 StPO ergebe, dass die vorgeschriebene zusätzliche Belehrung "Zulässigkeitsvoraussetzung einer Maßnahme nach § 40 Abs. 3" sei, weshalb es einer ausdrücklichen Bestimmung darüber, dass die Belehrung erteilt sein müsse, wenn öffentlich zugestellt werden soll, nicht bedürfe (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 10/1313, S. 18).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

  • OVG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Bf 67/09

    Löschung aus der Architektenliste

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03

    Strafvollzug: Zulässigkeit des Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen

  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 3 RVs 91/13

    Unverschuldete Versäumung der Berufungsverhandlung bei fehlender vorheriger

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2000 - 2 Ws 176/00

    Unterlassene Kostenentscheidung; Nebenkläger ; Sofortige Beschwerde; Berufung

  • BGH, 07.02.1990 - 3 StR 314/89

    Einführen von Beweismitteln in die Hauptverhandlung - Kenntnisnahme vom Wortlaut

  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 3 Ws 400/13

    Rechtsmittelbelehrung, Wirksamkeit, öffentliche Zustellung, Wiedereinsetzung

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 234/92

    Verfahrensrüge der Überschreitung der Höchstdauer einer Unterbrechung der

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 734/97

    Voraussetzungen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

  • OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 3 Ws 321/04

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung:

  • OLG Hamm, 14.03.1996 - 4 Ss 156/96

    Ausgestaltung der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Schöffengericht und

  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09

    Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur

  • OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89

    Herabsetzung des Tagessatzes - § 465 StPO, Angeklagter trägt auch dann die Kosten

  • OLG Nürnberg, 14.03.1995 - Ws 1317/94
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 3 Ws 139/13

    Keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung bei Unanfechtbarkeit der

  • OLG Hamburg, 13.01.2003 - 1 Ws 268/02

    Kosten des zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 4 Ss 289/94
  • BGH, 14.08.1998 - 3 StR 268/98

    Beginn des Laufes der Unterbrechungsfrist

  • BGH, 13.04.1992 - AnwSt (B) 1/92

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte

  • OLG Jena, 13.09.2007 - 1 Ws 360/07

    Aufhebung der Bestellung

  • OLG Hamm, 14.02.1989 - 3 Ws 68/89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Beiordnung eines

  • BGH, 14.08.1998 - 3 StR 269/98

    Hemmung eines Fristablaufs durch Erkrankung des Angeklagten - Erkrankung des

  • OLG Nürnberg, 20.06.2000 - Ws 604/00

    Trennscheiben-Anordnung bei Verteidiger-Besuchen

  • OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89

    Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis

  • LG Flensburg, 20.12.2004 - I Qs 138/04

    Einordnung eines Einspruchs als ein Rechtsmittel im Sinne des § 473

  • OLG Stuttgart, 03.08.1987 - 1 Ws 286/87

    Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • BGH, 20.07.1987 - AnwSt (R) 4/87
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