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10.12.1985

Bundestag - Drucksache 10/4513

Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 1493   

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https://dejure.org/1984,11720
BGBl. I 1984 S. 1493 (https://dejure.org/1984,11720)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 18.12.1984, Seite 1493
  • Steuerbereinigungsgesetz 1985
  • vom 14.12.1984

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Wird zitiert von ... (95)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Die Bestimmung ist als § 14a Abs. 4 Nr. 1 c EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz (StBereinG) 1985 (BGBl I 1984, 1493, BStBl I 1984, 659) im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile in BFHE 96, 182, BStBl II 1969, 614; BFHE 130, 42, BStBl II 1980, 383) eingeführt worden, daß ein Entnahmegewinn vom weichenden Miterben realisiert wird (BR-Drucksache 140/84 S. 32).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Diese Auslegung verstößt auch nicht gegen den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ("Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen") in der für das Streitjahr 1985 maßgebenden Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1985 vom 14. Dezember 1984 (BGBl I 1984, 1493).
  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Der Begriff "Beginn der Errichtung des Gebäudes" war bereits durch Art. 17 Nr. 11 des Steuerbereinigungsgesetzes (StBereinG) 1985 vom 14. Dezember 1984 (BGBl I 1984, 1493, BStBl I 1984, 659) in § 27 Abs. 5 UStG 1980 eingefügt und seither in dem hier wiedergegebenen Sinn ausgelegt worden (vgl. Bundesminister der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 7. Oktober 1985 IV A 3 -S 7168- 11/85, BStBl I 1985, 622, unter 8.).
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Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2436   

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https://dejure.org/1985,10865
BGBl. I 1985 S. 2436 (https://dejure.org/1985,10865)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 24.12.1985, Seite 2436
  • Steuerbereinigungsgesetz 1986
  • vom 19.12.1985

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Wird zitiert von ... (121)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1984 (Bundesgesetzblatt I Seite 657), geändert durch Artikel 10 des Steuerbereinigungsgesetzes vom 19. Dezember 1985 (Bundesgesetzblatt I Seite 2436 ), und § 15 Absatz 3 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 (Bundesgesetzblatt I Seite 657 ) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BFH, 13.07.2017 - IV R 42/14

    Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

    Der Gesetzgeber hat --den bis heute unverändert fortgeltenden-- § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl I 1985, 2436, BStBl I 1985, 735) eingefügt.

    Diese Gesetzesfassung beruht auf dem Entwurf der Bundesregierung zu einem "Gesetz zur vordringlichen Regelung von Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften" (vgl. BTDrucks 10/4498, 10/4513, S. 22, 10/3663, S. 4, 8).

    Mit der Einfügung der Vorschrift sollte die sog. Gepräge-Rechtsprechung des BFH, die dieser mit Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) aufgegeben hatte, wiederhergestellt werden, ohne über diese hinauszugehen (vgl. BTDrucks 10/4513, S. 22).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    1. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gemäß §§ 1, 3, 7 und 8 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1991 (BGBl I S. 468) - für das Jahr 1987 insoweit in der Fassung vom 17. April 1974, zuletzt geändert durch den am 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Art. 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl I S. 2436) - Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und Familienstiftungen.
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   10-130217   

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https://dejure.org/9999,112111
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   10-131405   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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   10-130945   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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   10-139053   

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   10-130560   

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   10-131375   

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   10-131376   

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