25.06.1986

Bundestag - Drucksache 10/5734

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 143   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14783
BGBl. I 1987 S. 143 (https://dejure.org/1987,14783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,14783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 21.01.1987, Seite 143
  • Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
  • vom 16.01.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07

    Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag;

    (3) Weil sich in der Praxis Schwierigkeiten bei der Vergütung für Forschungsleistungen sowie Doktoranden- und Habilitandenbetreuung ergeben hatten, sah das Siebente Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 16. Januar 1987 (BGBl I S. 143) die Einbeziehung dieser Leistungen in die Regelung des Abgeordnetengesetzes unter Beschränkung der Gesamtvergütung auf 25 v.H. der Professorenbezüge vor.

    Damit sollte einer ungerechtfertigten Privilegierung der Professoren gegenüber anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorgebeugt werden (BTDrucks 10/5734 S. 6 und 10/6685 S. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05

    Zur Anrechnung der Vergütung, die ein Bundestagsabgeordneter aus einer neben dem

    Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 16. Januar 1987 (BGBl. I S. 143), durch das § 9 Abs. 2 Satz 3 AbgG im Wesentlichen seine heutige Fassung erhielt, verfolgte der Gesetzgeber eine Klarstellung, die abgewogen einerseits die Beanspruchung eines Bundestagsmitgliedes aus dem Mandat und andererseits die zusätzlichen Leistungen eines Hochschullehrers berücksichtigen sollte.

    Die in der Neufassung festgelegte Höchstgrenze für die Vergütung der neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeit eines Hochschullehrers orientierte sich dabei an einem an den tatsächlichen Erfahrungen ausgerichteten Prozentsatz, der die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Professur neben der Mandatstätigkeit berücksichtigte (Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, BT-Drs. 10/6685 vom 5. Dezember 1986, S. 10).

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 149/84

    Bewertung von Anwartschaften in der Abgeordnetenversorgung

    Durch Art. 1 Ziff. 10 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 16. Januar 1987, BGBl I 143, ist in das Abgeordnetengesetz des Bundes - AbgG - vom 18. Februar 1977, BGBl I 297, ein § 25a eingefügt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht